Jens49 schrieb am 27.11.2016 um 19:38:25:das mag ja alles richtig sein aber
Das ist schon mal die richtige Einstellung.
Jens49 schrieb am 27.11.2016 um 19:38:25:hat nicht irgendwie auch eine Behörde die Pflicht eingegangene Anträge innerhalb bestimmter Fristen zu bearbeiten?
Bestimmte Fristen sind hierfür bundeseinheitlich nicht festgelegt.
Dagegen gelten Arbeitszeitregelungen und Arbeitsschutz auch für Behörden und ihre Mitarbeiter.
Das Problem ist von der Politik gemacht und - bewußt oder unbewußt - gewollt.
Man kann einfach nicht bei klarem Verstand nicht immer weniger (Einsparungen) Behördenmitarbeitern immer mehr (Anzahl von Ausländern + Häufigkeit der Gesetzesänderungen) Arbeit aufbürden und erwarten, dass die durchschnittliche Bearbeitungsdauer je Antrag nicht schlechter wird.
Darunter leiden alle.
Die Ausländer, deren Bezugspersonen wie auch die Mitarbeiter von Behörden.
Jens49 schrieb am 27.11.2016 um 19:23:28:Sie hat mehrfach in der Botschaft nachgefragt, mit dem Ergebnis das Sie keine Antwort bekommt.
Was soll die
AV auch antworten, wo sie doch ebenso wartet wie der Antragsteller?
Jens49 schrieb am 27.11.2016 um 19:27:08:Uns ist momentan an einer Entscheidung mehr gelegen als an einer Nichtentscheidung.
Dann bittet mit Fristsetzung um eine Entscheidung.
Fügt bitte den Satz hinzu, dass Euch klar ist, dass ohne Zustimmung der
ABH nur abgelehnt werden kann.
Alternativ bleibt nur eine Untätigkeitsklage.
Die trifft zwar den Falschen - die
AV kann auch nichts tun ohne Antwort der
ABH -, aber es ist die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit.