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Wie Personalausweis beantragen nach Einbürgerung (Gelesen: 3.152 mal)
Obst88
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i4a rocks!


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NDS, Niedersachsen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE&NL
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26.11.2016 um 16:18:38
 
Meine Frau wird in ein paar Tagen eingebürgert. Dort bekommt sie eine Einbürgerungsurkunde, mit der sie dann zum Einwohnermeldeamt geht und einen Reisepass und Personalausweis beantragt. Welche Dokumente braucht das Einwohnermeldeamt dann von ihr? Auf deren Internetseite steht:

-aktuelle Personenstandsurkunden, z.B. Abstammungs-, Geburts- oder Heiratsurkunde, Familienbuch (erhältlich im Standesamt) oder Stammbuch der Familie
-Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/-pass zwecks Identitätsprüfung

Was genau bedeutet das in unserem Fall? Es gibt eine Heiratsurkunde aus Dänemark, eine Namenserklärung des deutschen Standesamtes und eine chinesische Geburtsurkunde. Sind die drei Dokumente zusammen mit der Einbürgerungsurkunde ausreichend für die Beantragung eines Personalausweises/Reisepasses oder könnte das Einwohnermeldeamt da noch mehr verlangen oder eine vorherige Überprüfung fordern? Einen alten Reisepass gibt es dann ja nicht mehr, da der vor der Einbürgerung bei der Einbürgerungsbehörde abgegeben werden muss.

Es macht wohl auch viel Sinn für sie eine deutsche Geburtsurkunde zu beantragen, es wäre sehr aufwendig wenn wir die später nochmal aus China besorgen müssten. Kann man sagen welche Dokumente dafür benötigt werden oder ist das abhängig vom jeweiligen Standesamt?
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Aras
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Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.772

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 26.11.2016 um 16:37:03
 
Wenn du zum ersten Mal als Kind(!) einen Personalausweis oder Reisepass beantragst, dann musst du ja nachweisen, wer du bist. Also legst du da in der Regel deine Geburtsurkunde vor und auch deine Mutter sagt da: "Das ist mein Kind, der SoUndSo.". Aber Ausländer sind ja bereits auch mit Fotos erfasst worden. Darum muss man nicht unbedingt die Geburtsurkunde vorlegen..

In der Regel geht man direkt nach der Einbürgerung zur Passstelle und legt nur die Einbürgerungsurkunde vor (und vielleicht noch ne alte Reisepass-Kopie). Die Passstelle ruft dann den Eintrag im Melderegister auf, legt einen Scan/Kopie in die Akte des Melderegisters. Dadurch wird im Melderegister der Ausländer als Deutscher erfasst. Dann legt man noch ein neues Passfoto vor welches auch in das Melderegister kommt und beantragt dann Perso und ggf. Pass.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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grisu1000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 27.11.2016 um 22:33:46
 
Obst88 schrieb am 26.11.2016 um 16:18:38:
Es macht wohl auch viel Sinn für sie eine deutsche Geburtsurkunde zu beantragen, es wäre sehr aufwendig wenn wir die später nochmal aus China besorgen müssten. Kann man sagen welche Dokumente dafür benötigt werden oder ist das abhängig vom jeweiligen Standesamt?


Es macht Sinn, da das besorgen einer Personenstandsurkund aus Chine eher aufwändig ist. Man geht mit den Urkunden, die man hat, zum örtlichen Standesamt. Der Standesbeamter wird dann sagen was er ggf. zusätzlich noch benötigt. Das kann je nach Standesamt leicht abweichen.
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