Hallo,
vielleicht schreibst Du erst einmal, um was für ein Visum es geht.
Nationales Visum zum Heiraten?
Was das angeht:
celikpinar schrieb am 27.02.2017 um 22:23:37:Es ist sehr sinnlos, dasser wegen einer solchen Affäre (Plastik Stock auf die andere Tribune werfen ?!) für 3 Jahre
Einreisesperre bekommt.
Sinnlos ist es, einen Gegenstand wild in eine Menschenmenge zu schmeißen.
Eine
Einreisesperre für Straftäter dagegen ist alles andere als sinnlos. Und Straftäter ist Straftäter, völlig unabhängig davon, ob eine Uni besucht wurde oder nicht...
Was das (weitere) Befristen der
Einreisesperre angeht: Dafür muss es Gründe geben. Gründe
können sein: Einreise zum Leben einer Ehe, zum eigenen Kind etc. Liegt ein derartiger Grund bei Euch vor?
Falls nicht, ist meiner Meinung nach die Chance gering, bei offensichtlich wegen einer schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung festgesetzten Sperre von 3 Jahren eine unbillige Härte zu begründen.
Aber versuchen kann man es bei der zuständigen
ABH.
Formloses Schreiben "Hiermit bitte ich um Befristung meiner
Einreisesperre / Aufenthaltsverbots zum xx.xx.2017 wegen folgender Gründe: xxx.
Gruß