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Abschiebung meiner Ehefrau (Gelesen: 9.695 mal)
sarembeti
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i4a rocks!


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BAMBERG, Bayern, Germany
BAMBERG
Bayern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 30.12.2016 um 11:25:46
 
Ihr portugiesisches Abenteuer ist der Ausländerbehörde bestimmt auch bekannt, denn Sie waren ja am 30.03.2015 beim BAMF ...

Zitat:
Titel: Re: Verzweifelt - Bitte um Hilfe
Beitrag von skysat am 30.03.2015 um 15:38:48
Heute waren wir hier:
Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration
Potsdamer Straße 65
10785 Berlin - Mitte
Dort wurde uns gesagt:
Sie muss zurück nach Brasilien, und in Brasilien FZF Visa beantragen. das kann bis zu einem halben Jahr dauern.
Auch sehe es nicht gut aus weil wir in Dänemark geheiratet haben. Auserdem muss sie den A1 Deutschkurs in Brasilien machen.
Mit England einreisen und wieder raus geht auch nicht. Sind zwar Stempel von Gatwick und Berlin-Schönefeld im Pass aber es zählt nur der Stempel von der Einreise Frankfurt am 28.12.2014. Heute sind 2 Tage darüber und sie befindet sich jetzt illegal hier. Man sagte uns man kann nicht 3 Monate hier sein und 3 Monate ranhängen.


...und haben der Ausländerbehörde ja auch noch was geschrieben.

Zitat:
Von der ALB kam noch keine Antwort


Augenrollen Sorry! Mit Ihrer Tränendüse werden Sie aufenthaltsrechtlich überhaupt nicht weiterkommen. Die Ausländerbehörde weiss, dass Ihre (2.) Ehefrau mit vollen Wissen geschummelt hat.

Der Brief aus dem März 2015 an die Ausländerbehörde wird im Rahmen eines Gerichtsverfahren wohl auch noch auftauchen. Dieser dokumentiert, dass Sie nunmehr ein zweites Mal versucht haben, die deutschen Gesetze zu umgehen. Warum sollte es dafür Rechtsschutz geben?

Ich würde mich überhaupt nicht wundern, wenn Sie nunmehr wieder abtauchen (wie im April 2015) und im Juli 2018 ein neues Posting eröffnen und uns von Ihrer unsterblichen Liebe zu einer Ukrainerin berichten (und Dänemark nunmehr bei der dritten Heirat auch beginnt zu mauern).
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« Zuletzt geändert: 30.12.2016 um 11:38:19 von sarembeti »  
 
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sarembeti
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Antwort #16 - 30.12.2016 um 12:18:35
 
Ich kann Volker nur dringend empfehlen, sich nicht weiter mit der Ausländerbehörde Berlin weiter anzulegen. Die ABH sitzt am Ende am längeren Hebel.
Sinnvoller ist die sofortige Ausreise der Ehefrau aus dem Schengengebiet (mit Abgabe der Grenzübergangsbescheinigung an der Schengen Außengrenze).
Danach (also nachdem der Ausländerbehörde die Grenzübergangsbescheinigung vorliegt) würde ich Volker empfehlen, ein klärendes Gespräch mit der Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde zu führen und die Karten auf den Tisch zu legen.
Im besten Fall springt eine Vorabzustimmung heraus, d.h. die Ausländerbehörde Berlin teilt dem deutschen Konsulat in Manila sofort nach der Antragsstellung des Visums zur Familienzusammenführung die Zustimmung zu.

Meine Empfehlung ergibt sich insb. aus dem Schriftverkehr, die Volker im Zusammenhang mit seiner portugiesischen Ehefrau losgetreten hat.

Volker hat auf wohl auf den Tip von Alacrity gehört und so einen Text an die Ausländerbehörde losgeschickt:

Zitat:
Da sie in Berlin wohnt, kann sie vermutlich ziemlich viel Zeit selbst durch einen hoffnungslosen Antrag herausholen, dabei sollte der Antrag nicht während eines persönlichen Besuches, sondern per Einwurf in den Briefkasten erfolgen und in etwa so aussehen:
Liebe ABH,
ich beantrage eine AE für einen Sprachkurs, bitte geben sie mir einen Termin, damit ich ihnen die Nachweise zeigen kann.
mfG


Zitat:
ich werde den Brief an die ALB morgen per Einschreiben absenden. Ich denke das ist sicherer da ich einen Nachweis habe. Ich hoffe alles geht gut


Zitat:
So ich nochmal. Ich habe heute den Brief den weiter vorne User Alacrity vorgeschlagen hat per Einwurf Einschreiben abgeschickt.
Nur sagte man mir heute das würde nichts bringen da sie ganz normal als Tourist für 3 Monate eingereist ist. Sie müsste nach 90 Tagen ohne wenn und aber raus. Das wäre am 28.03.2015. Bringt jetzt das Schreiben an die ALB etwas so wie es Alacrity schrieb ? Oder wäre Sie ab Sonntag illegal hier. Ich habe da meine Bedenken. Am 27.03.2015 fahren wir nach Dänemark um zu heiraten. Am 28.03.2015 fahren wir wieder zurück nach Berlin. Aber was nun ? Vieleicht kurz in die Türkei nach Istanbul fliegen und wieder zurück nach DE für weitere 3 Monate ? 180 Tage sind ja erlaubt im Jahr. Alles total verzwickt, entschuldigt. Für mich ist das alles neu und ohne portugiesische Sprachkenntnisse kamen halt viele Missverständnisse raus. Morgen muss ich doch wohl besser zu einem Anwalt.


Wie gesagt, die Tränendüse finde ich unverschämt (und die Tränendüse würde ich bei der Ausländerbehörde nicht mehr bringen -> er ist dort reichlich verbrannt):

zur Portugiesin hiess es im März 2015:
Zitat:
Wir mussten heute beide fürchterlich weinen. Unsere Liebe ist wie bei Romeo & Julia. Wir beide hatten ein schweres Leben und uns im letzten Drittel unseres Lebens endlich gefunden. Eine Trennung ist für uns das Ende. Unsere Gefühle sind zu stark. Sorry ......


im Mai 2015 (also gerade mal 2 Monate nach Romeo&Julia) zur Philippinerin:

Zitat:
Liebe auf den ersten Blick


und später:
Zitat:
Wir brauchen uns beide sehr. Eine Trennung macht uns seelisch krank. Es ist leider so. Das ist unsere Liebe.


Mit so einem "scheinheiligen" Verhalten macht man sich bei der Ausländerbehörde keine Freunde.
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