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Abschiebung meiner Ehefrau (Gelesen: 9.693 mal)
skysat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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22.11.2016 um 20:24:37
 
Hallo,

ich denke wir haben große Fehler gemacht. Wir waren verzweifelt. Ich möchte Euch kurz in Stichworten erzählen.

Die letzten Jahre waren sehr schwer für mich.

Keine Arbeit und Leben vom Jobcenter.
Nach 31 Jahren Trennung von Partnerin.
April 2015 Selbstmordversuch.
Mai 2015 Entlassung aus dem Krankenhaus.
Mai 2015 meine Frau kennengelernt.
Juni 2015 die Philippinen besucht.
Liebe auf den ersten Blick
September 2015 Verlobung.
Dezember 2015 die Philippinen besucht.

Sie hat mich aufgebaut und stark gemacht. Hunderte von Bewerbungen geschrieben. Erfolg! Habe 2 Jobs und eine Ehrenamt Tätigkeit.
Getrennt voneinander von Januar 2016 bis August 2016.
Durch die Trennung wieder krank und in psychiatrischer Behandlung.
August 2016 Einladung gemacht. Sie bekam Visum für 4 Wochen.
Wir wollten unbedingt zusammenbleiben. Wir brauchen einander. Ende August Heirat in Dänemark. Wieder zurück bei mir angemeldet, krankenversichert. Gang zur ALB. Gehofft die Behörde hat ein Herz. Falsches Visum kein Aufenthalt. Rechtsanwalt genommen. Antrag auf Aufenthalt oder Duldung abgelehnt. Visum war abgelaufen. ALB hat Pass einbehalten. Zweimal Grenzübertrittsbescheinigung. Jetzt Abschiebung Mitte Dezember. ALB schreibt ich soll ins Krankenhaus. Mir geht es wieder schlecht. Bin wieder in ambulanter psychiatrischer Behandlung. Brauche Betreuung. Fachärzliches Attest liegt vor. Ich weiss nicht was passiert. Eine Trennung verkrafte ich nicht. Kann nicht mehr schlafen. Ich kann mich nicht kontrollieren. Mein Arbeitgeber hat meine monatlichen Stunden von 160 auf 100 reduziert weil einige Fehler auf Arbeit passierten. Meine Frau weiß das ich sehr krank bin und hat große Angst um mich wenn sie gehen muß. Anwalt will Klage und Rechtsschutz stellen. Alles was ich mühsam ereicht habe wird zusammenbrechen.




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dgstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.11.2016 um 20:44:26
 
Hallo skysat,

hast du jetzt irgendeine konkrete Frage, die du hier stellen möchtest? Ich habe aus deinem Beitrag keine herausgelesen. Oder ging es dir einfach nur darum, dir den Frust von der Seele zu schreiben?

Zitat:
Gehofft die Behörde hat ein Herz. Falsches Visum kein Aufenthalt.


So schwer deine Situation auch ist... bedenke bitte, dass die Ausländerbehörde an Recht und Gesetz gebunden ist. Und für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist nunmal die Einreise mit dem dafür entsprechenden Visum erforderlich.

Das was deine Frau gemacht habt, nämlich die Einreise mit einem Besuchsvisum in den Schengenraum, die sich anschließende Eheschließung in Dänemark verbunden mit einer sich unmittelbar daran anschließenden (Wieder-) Einreise ins Bundesgebiet ist ein Indiz für eine Umgehung des Visumverfahrens in offensichtlich missbräuchlicher Absicht. So nicht zumindest einer der Eheleute besondere etwa verwandtschaftliche Beziehungen, längere Voraufenthalte zu oder in Dänemark nachweist, liegt auf der Hand, dass dieser Weg nur gewählt wurde, um die verschärften Erteilungsvoraussetzungen des Ehegattennachzugs (vgl. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2, § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG) zu umgehen und damit die Behörde zu einer beschleunigten und/oder verkürzten Prüfung zu veranlassen.

Viele Grüße

dgstein
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« Zuletzt geändert: 22.11.2016 um 21:00:17 von dgstein »  

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skysat
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Antwort #2 - 22.11.2016 um 21:02:03
 
ja,
Anwalt hat gegen die Ablehnung und Abschiebung nochmals Einspruch eingelegt und Antrag auf wenigstens Duldung gestellt.
Wenn das auch abgehnt wird ob dann Klage und vorläufiger Rechtsschutz weiterhilft.

mfg skysat
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Antwort #3 - 22.11.2016 um 21:05:38
 
Hat sie wenigstens A1?

Du bist seit 15.03.15 Mitglied hier in diesem Forum. Noch bevor Du Deine Frau kennengelernt hast. Ich gehe mal davon aus, dass Du schon damals hier genug gelesen hast um zu wissen, dass das, was ihr hier macht, nicht rechtens ist. Warum tut man sich das an? Und wenn die Kiste jetzt nun schon so komplett verfahren ist: Warum reist sie nicht freiwillig aus und holt die FZF nach? Warum riskiert ihr eine mehrjährige Einreisesperre (die einer Abschiebung doch zwangsläufig folgt - und darauf lasst ihr das doch nun anscheinend ankommen)?    

Hast Du irgendwelche ärztlichen Atteste, die ihr vorgelegt habt? Dass die Ausreise Deiner Frau eine große Härte für Dich bedeuten würde?
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skysat
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Antwort #4 - 22.11.2016 um 21:34:14
 
ja sie hat A1.

ja ich habe ein fachärztliches Attest. Darin steht die psychosoziale Betreuung nicht zu unterbrechen oder zu gefährden und das die Suizidgedanken zunehmen wenn seine aktuelle Beziehung zerbricht oder getrennt wird.

Wurde auch vorgelegt. Die ALB schrieb in der Ablehnung das ich mich im Krankenhaus behandeln lassen könnte und zur Kommunikation meiner Frau gäbe es ja das Internet.

Sie reist nicht aus weil sie wahnsinnig Angst um mich hat und nicht weiß was passiert wenn ich alleine bin.

Ich möchte jetzt nicht mehr über meine Krankheit diskutieren. Es belastet mich. Bitte


Änderung:
Folgepost:

Unsere Heirat in Dänemark war keine Umgehung des Visumverfahrens in missbräuchlicher Absicht. Wir wählten diesen Weg weil wir nicht viel Geld haben. Das war der einzigste Grund. Es war auch fest geplant das meine Frau zurück fliegt um dann das FZF zu beantragen. Wir kamen in Panik als wir feststellen mussten das es keine Online Termine gab bei der DBM. Wir versuchten es wochenlang täglich erfolglos. Einige Freunde sagten zu uns, wenn meine Frau zurück geht werde ich sie lange nicht mehr sehen. Wir hatten Angst wieder lange getrennt zu sein. Wir brauchen uns beide sehr. Eine Trennung macht uns seelisch krank. Es ist leider so. Das ist unsere Liebe. Die 8 Monate von Januar 2016 bis August 2016 waren schrecklich für uns beide. Wir wollen das nicht noch einmal durchmachen.
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« Zuletzt geändert: 22.11.2016 um 22:07:53 von Mick » 
Grund: Folgepost eingefügt. 
 
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Mick
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Antwort #5 - 22.11.2016 um 22:06:40
 
skysat schrieb am 22.11.2016 um 21:02:03:
Wenn das auch abgehnt wird ob dann Klage und vorläufiger Rechtsschutz weiterhilft.

In der Regel wird das Verfahren bzgl. des vorl. Rechtschutzes
abgewartet.

Ansonsten wird hier kaum jemand für das Gericht entscheiden
können, zumal da die Akteneinsicht fehlt...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #6 - 22.11.2016 um 22:28:03
 
Mick schrieb am 22.11.2016 um 22:06:40:
In der Regel wird das Verfahren bzgl. des vorl. Rechtschutzes
abgewartet.

Ansonsten wird hier kaum jemand für das Gericht entscheiden
können, zumal da die Akteneinsicht fehlt...


Das verstehe ich jetzt nicht so richtig. Bitte nochmals erklären.
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Antwort #7 - 22.11.2016 um 22:37:20
 
Ist das immer noch die Brasilianerin?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mick
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Antwort #8 - 22.11.2016 um 22:40:52
 
skysat schrieb am 22.11.2016 um 22:28:03:
Das verstehe ich jetzt nicht so richtig. Bitte nochmals erklären.


Die ABH wird die Entscheidung des Gerichtes im Verfahren
bzgl. des vorläufigen Rechtschutzes abwarten, bevor die
getroffene Entscheidung durchgesetzt wird.

Aras schrieb am 22.11.2016 um 22:37:20:
Ist das immer noch die Brasilianerin? 

Scheinbar nicht, denn die hatte er ja im März 2015 kennen-
gelernt. Ich denke auch nicht, dass da mit Blick auf den ge-
sundheitlichen Zustand weiter gebohrt werden muss.

Aktuell ist eine Entscheidung der ABH getroffen und ob die
rechtmäßig ist, wird ggf. das Gericht entscheiden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #9 - 22.11.2016 um 23:23:54
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #10 - 23.11.2016 um 08:47:17
 
Hallo skysat,

um was geht es dir hier? Aus deinen Beiträgen habe ich noch immer keine konkrete Frage herauslesen können. Bisher hast du immer nur auf Fragen geantwortet, die dir von den Mitforisten gestellt wurden.

Und außerdem... du hast einen Anwalt mit der Wahrnehmung der aufenthaltsrechtlichen Interessen deiner Frau beauftragt. Dieser kennt den Sachverhalt. Wir hier im Forum wissen hingegen überhaupt nicht genau, wie er sich darstellt. Antworten, die auf Halbwissen beruhen, werden wohl nicht wirklich weiterhelfen. Sie könnten falsche Hoffnungen bei dir wecken, die sich zerschlagen und sich dann negativ auf deinen Gesundheitszustand auswirken.

Auch finde ich es persönlich unklug, den Anwalt zu "hintergehen". Lass ihn seine Arbeit machen, denn dafür wird er ja schließlich auch bezahlt.

Viele Grüße

dgstein
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Antwort #11 - 04.12.2016 um 04:50:07
 
Es gibt ja eine kleine legale Möglichkeit, das er seine Frau bei sich behalten kann....Stichwort Freizügigkeit

Wohnsitz in DE alles abmelden

In ein anderes EU Land mit Ehefrau und  Heiratsurkunde gehen, Wohnsitz anmelden und Aufenthaltskarte für die Ehefrau beantragen.

Grenzgänger gibt es doch viele, warum nicht im Nachbarland mit seiner Frau hinter der Grenze wohnen und in DE arbeiten ?

Ein leichtes das zu schaffen und vollkommen legal

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Steve Dash
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Antwort #12 - 04.12.2016 um 04:59:54
 
Wenn man nicht bereit ist Deutschland zu verlassen, wird  das nichts.

Während das Gerichtsverfahren läuft ist Zeit genug, den Aufenthalt in einem anderen EU Land für deine Ehefrau ohne Trennung  und Ausreise zu legalisieren und danach darf sich  deine Ehefrau 180 Tage innerhalb eines halben Jahres legal mit der Aufenthaltskarte eines anderen EU Landes in Deutschland aufhalten.

Wenn der Threadstarter keine schmerzhafte Trennung will, soll er sich ein bisschen anstrengen

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Antwort #13 - 30.12.2016 um 11:15:36
 
Zitat:
Keine Arbeit und Leben vom Jobcenter.
Nach 31 Jahren Trennung von Partnerin.
April 2015 Selbstmordversuch.
Mai 2015 Entlassung aus dem Krankenhaus.
Mai 2015 meine Frau kennengelernt.
Juni 2015 die Philippinen besucht.
Liebe auf den ersten Blick
September 2015 Verlobung.
Dezember 2015 die Philippinen besucht.


Sie haben in der Auflistung wohl etwas vergessen.
Sie haben am 27.03.2015 eine Brasilianierin in Dänemark bereits geheiratet.

Zitat:
Am 27.03.2015 fahren wir nach Dänemark um zu heiraten

Zitat:
Wir haben letzten Freitag in Dänemark geheiratet.


http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?action=print;num=1426453450

Leider haben Sie uns nicht mitgeteilt, wie die Sache mit Ihrer Brasilianerin ausgegangen ist.

Jedenfalls würden bei mir als Mitarbeiterin der Ausländerbehörde alle Alarmglocken angehen, wenn jmd. im März 2015 eine Brasilianierin heiratet und dann später angibt, im Mai 2015 "meine Frau" (eine Philippinerin) kennengelernt und sich im September 2015 verlobt zu haben.

Zitat:
Ende August Heirat in Dänemark.

Die Dänen lassen es zu, dass Sie mit zwei Frauen gleichzeitig verheiratet sind oder wie?

Zitat:
August 2016 Einladung gemacht. Sie bekam Visum für 4 Wochen.


Aha! Die Philippinerin hat also ein Schengen Visum beantragt. Dort musste sie zwangsläufig zusichern, nach dem Ende des Visums aus dem Schengengebiet wieder auszureisen.

Zitat:
Gehofft die Behörde hat ein Herz. Falsches Visum kein Aufenthalt.


Die Ausländerbehörde würde von deren Aufsicht auch massiven Ärger bekommen, wenn Sie bei Vorliegen eines Schengenvisums (wo die Antragsstellerin die Ausreise zugesichert hat) eine Aufenthaltserlaubnis erstellt.
Zitat:
Antrag auf Aufenthalt oder Duldung abgelehnt. Visum war abgelaufen. ALB hat Pass einbehalten.


Das ist die logische Erklärung.

Zitat:
Jetzt Abschiebung Mitte Dezember.

Jetzt könnte ich mir vorstellen, dass Sie zur Erteilung des Schengen Visums bestimmt eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben, d.h. Sie müssen nunmehr alle Kosten übernehmen.

Zitat:
ALB schreibt ich soll ins Krankenhaus. Mir geht es wieder schlecht. Bin wieder in ambulanter psychiatrischer Behandlung. Brauche Betreuung. Fachärzliches Attest liegt vor.


Weil ein deutscher Staatsbürger krank ist, soll nunmehr ein Härtefall vorliegen, dass die Abschiebung verhindert? Ich meine, die philippinische Frau hat Ihr Visum überzogen und Konsulat in Manila angelogen.
Welches deutsche Gericht - das bei allen Sinnen ist - sollte hier einen Härtefall erkennen bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zusprechen?

Zitat:
Alles was ich mühsam ereicht habe wird zusammenbrechen.


Es bricht alles zusammen, weil Sie und Ihre Verlobte die deutschen Gesetze gebrochen hat. Die Philippinerin erhält nunmehr eine schengenweite Einreisesperre (bzw. ist kurz davor). Sie wird aber auch so massive Probleme bekommen, eine Visum zur Familienzusammenführung in Manila zu erhalten. Die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland wird da mauern.


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Antwort #14 - 30.12.2016 um 11:20:35
 
Zitat:
Das was deine Frau gemacht habt, nämlich die Einreise mit einem Besuchsvisum in den Schengenraum, die sich anschließende Eheschließung in Dänemark verbunden mit einer sich unmittelbar daran anschließenden (Wieder-) Einreise ins Bundesgebiet ist ein Indiz für eine Umgehung des Visumverfahrens in offensichtlich missbräuchlicher Absicht.


Erschwerend kommt hier hinzu, dass die Ausländerbehörde bei der Beantragung eines Nationalen Visums zur Familienzusammenführung eine sehr strikte Scheineheprüfung durchgeführt hätte - eben weil der Deutsche Staatsbürger sowohl im März 2015 und im August 2016 so schnell hintereinander geheiratet hat.

Zitat:
Wir kamen in Panik als wir feststellen mussten das es keine Online Termine gab bei der DBM. Wir versuchten es wochenlang täglich erfolglos. Einige Freunde sagten zu uns, wenn meine Frau zurück geht werde ich sie lange nicht mehr sehen. Wir hatten Angst wieder lange getrennt zu sein.


Richtig! Ihre Freunde wussten bestimmt von Ihrem portugiesischen Abenteuer im März 2015 und konnten die Scheineheprüfung wohl ziemlich sicher vorausahnen.
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