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Meldebescheinigung (Gelesen: 5.012 mal)
Surfania
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i4a rocks!


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03.11.2016 um 19:02:28
 
Hallo,
eine Frage an die Experten hier. Ich brauche eine erweitere Meldebescheinigung mit Familienstand verheiratet, habe aber nur eine Kopie der Heiratsurkunde aus Gambia, nicht überprüft, mit deutscher Übersetzung. Das Bürgerbüro in unserer Stadt weiß ich Moment nicht, ob sie diese Urkunde anerkennen, müßen sich erst erkundigen. Gibt es dazu irgendwelche Gesetze?
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Aras
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Antwort #1 - 03.11.2016 um 19:08:24
 
analog § 438 ZPO
§ 23 VwVfG

Ich würde sagen: Sie müssen das nicht anerkennen. Sie können.

Aber wieso hast du nur eine nicht-legalisierte Urkunde?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Surfania
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Antwort #2 - 03.11.2016 um 19:14:54
 
Urkundenprüfung wurde noch nicht durchgeführt.
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Aras
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Antwort #3 - 03.11.2016 um 19:20:44
 
Wofür brauchst du dann die erweiterte Auskunft?
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Antwort #4 - 03.11.2016 um 19:22:46
 
Die möchte die Ausländerbehörde haben, da habe ich heute alle geforderten Unterlagen abgegeben, meine Meldebescheinigung von 2015 ohne Familienstand wäre zu alt.
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Aras
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Antwort #5 - 03.11.2016 um 19:36:17
 
Was ist die Rechtsgrundlage für die Eintragung im Melderegister?
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Antwort #6 - 03.11.2016 um 19:41:44
 
Habe ich nicht nachgefragt, würde ich auch gerne mal wissen
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Aras
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Antwort #7 - 03.11.2016 um 20:14:05
 
Sag der Ausländerbehörde, dass sie das intern mit dem Einwohnermeldeamt klären sollen, da ja erstmal die Urkundenüberprüfung durchgeführt werden muss.

Einwohnermeldeamt und Ausländeramt sind die gleiche Behörde.
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Antwort #8 - 03.11.2016 um 20:52:33
 
Danke Aras
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Antwort #9 - 04.11.2016 um 18:37:14
 
Stimmt, habe die gleich Meinung, Ihr könnt sogar teoretisch nach der Heirat getrennt wohnen, und ABH darf nicht sagen.
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Antwort #10 - 04.11.2016 um 19:01:50
 
mavericslodge schrieb am 04.11.2016 um 18:37:14:
Stimmt, habe die gleich Meinung, Ihr könnt sogar teoretisch nach der Heirat getrennt wohnen, und ABH darf nicht sagen.


Stimmt doch garnicht?
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Mick
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Antwort #11 - 05.11.2016 um 09:52:50
 
Aras schrieb am 03.11.2016 um 19:36:17:
Was ist die Rechtsgrundlage für die Eintragung im Melderegister? 


Surfania schrieb am 03.11.2016 um 19:41:44:
Habe ich nicht nachgefragt, würde ich auch gerne mal wissen 



§ 3 (1) Nr. 14 BMG
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #12 - 05.11.2016 um 12:49:04
 
Surfania schrieb am 03.11.2016 um 19:02:28:
habe aber nur eine Kopie der Heiratsurkunde aus Gambia, nicht überprüft, mit deutscher Übersetzung.

Kopie der Heiratsurkunde aus Gambia ist ein NICHTS bzw. ist keine Urkunde.
Kopien von Urkunden können mW auch nicht überprüft werden.
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Surfania
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Antwort #13 - 07.11.2016 um 17:25:21
 
Also ich hatte ja heute nochmal Termin im Bürgerbüro, die Heiratsurkunde ist anerkannt worden und ins Melderegister eingetragen worden.
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