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Serbe ohne Visum (Gelesen: 1.489 mal)
race
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i4a rocks!


Beiträge: 10

Bayern, Germany
Bayern
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Serbe ohne Visum
24.10.2016 um 16:29:00
 
Hallo zusammen,
momentan ist ja Serbien noch kein EU Land. Ist es derzeit denoch möglich, dass ein Serbe (ehemaliger Richter in Serbien und bezieht jetzt Rente) einen Aufenthaltstitel bekommen kann, um künftig in Deutschland leben zu können.
Eine Aufenthaltsberechtigung gem. AufenthG würde ich verneinen.
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reinhard
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Beiträge: 15.167

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.10.2016 um 16:40:56
 
Wenn Du schon sagst, dass er keinen Aufenthaltstitel bekommen kann, ist die Frage, was Deine Frage ist.

Er kann theoretisch einen Aufenthaltstitel bekommen, wenn er die Bedingungen erfüllt. Es wäre zum Beispiel möglich, wenn er mit einer Deutschen verheiratet ist.

Einfach "weil er will" geht es nicht.

Er muss ein Visum beantragen, dort muss er den Zweck (nach dem Aufenthaltsgesetz) angeben. Dann muss er alle Belege beifügen, die zeigen, dass er die Bedingungen erfüllt.
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 24.10.2016 um 16:49:37
 
race schrieb am 24.10.2016 um 16:29:00:
Eine Aufenthaltsberechtigung gem. AufenthG würde ich verneinen. 

Eine Aufenthaltsberechtigung gibt es im Aufenthaltsgesetz, welches 2005 das Ausländergesetz abgelöst hat, überhaupt nicht. Heute nennt sich dieser Titel Niederlassungserlaubnis und die bekommt ein nicht-deutsch-verheirateter Ausländer frühestens nach fünf Jahren Aufenthalt (so er alle die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt). .
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Joco80
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i4a rocks!


Beiträge: 38

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bosnisch-herzegowinisch
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Antwort #3 - 25.10.2016 um 03:12:07
 
Der "kleinste" Aufenthaltstitel ist die Aufenhaltserlaubnis. Für diese benötigt er aber auf jeden Fall einen Bürgen in Deutschland der in Form einer Verpflichtungserklärung versichert, jegliche Kosten für diesen zu übernehmen. Bei einem Rentner kann dies im Krankheitsfall auch zum finanziellen Ruin führen.

Ansonsten sind das hier nachfolgend, die Möglichkeiten nach denen eine Aufenhaltserlaubnis beantragt werden kann.

Zitat:
Die Aufenthaltserlaubnis ist zeitlich befristet. Sie wird erteilt für Personen, die

- in Deutschland eine Ausbildung machen möchten (§§ 16-17 Aufenthaltsgesetz)
- in Deutschland arbeiten möchten (§§ 18-21 Aufenthaltsgesetz)
- aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in Deutschland bleiben können (§§ 22-26 Aufenthaltsgesetz)
- aus familiären Gründen nach Deutschland zuwandern (§§ 27-36 Aufenthaltsgesetz)
- Ausländer und ehemalige Deutsche, die nach Deutschland zurückkehren wollen (§§ 37, 38 Aufenthaltsgesetz)
- in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Daueraufenthaltsrecht besitzen (§ 38a Aufenthaltsgesetz)

Eine Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden. Dabei wird grundsätzlich auch berücksichtigt, ob jemand ordnungsgemäß an einem Integrationskurs teilgenommen hat.
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