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Visum Dauer mit Vorabzustimmung (Gelesen: 5.834 mal)
selmedin1989
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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21.10.2016 um 22:35:30
 
Hallo.
Ich habe am Dienstag bei die Deutsche Botschaft ein Visum (Arbeitsaufnahme) Mit Vorabzustimmung gestellt.

Jetzt meine frage.
Wie lange dauert es mit einer Vorabzustimmung?
Und was wird alles geprüft mit einer Vorabzustimmung?

Danke schon mal
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #1 - 21.10.2016 um 23:40:59
 
Hallo,

das wird Dir niemand verbindlich beantworten können.
Da aber eine Vorabzustimmung bedeutet, dass seitens der ABH bereits alles Relevante geprüft ist und der AV die Zustimmung zur Erteilung des Visums damit mitgeteilt wird, kann Deine Frage grundsätzlich wie folgt beantwortet werden:

1) Sehr schnell.
2) Nichts (außer ggf. Echtheit der Dokumente u.ä.).

Gruß
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selmedin1989
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.10.2016 um 16:52:26
 
T.P.2013 schrieb am 21.10.2016 um 23:40:59:
Hallo,

das wird Dir niemand verbindlich beantworten können.
Da aber eine Vorabzustimmung bedeutet, dass seitens der ABH bereits alles Relevante geprüft ist und der AV die Zustimmung zur Erteilung des Visums damit mitgeteilt wird, kann Deine Frage grundsätzlich wie folgt beantwortet werden:
1) Sehr schnell.
2) Nichts (außer ggf. Echtheit der Dokumente u.ä.).

Gruß


Also bis jetzt hab ich kein Anruf bekommen!
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Petersburger
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Antwort #3 - 24.10.2016 um 19:56:42
 
selmedin1989 schrieb am 21.10.2016 um 22:35:30:
Und was wird alles geprüft mit einer Vorabzustimmung?

Geprüft wird alles genau so wie beim Antrag ohne Vorabzustimmung.

Das gilt immer dann, wenn der Entscheider für das nationale Visum sich nicht als "ABH-Poststelle" versteht und seine Entscheidungen selbst trifft.
So, wie es auch vom Gesetz vorgesehen ist.

Man kann natürlich auf die Vorlage deutscher Originaldokumente verzichten, wenn aus der Vorabzustimmung hervorgeht, dass sie schon in der ABH vorlagen.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #4 - 24.10.2016 um 21:38:58
 
Der Sinn einer Vorabzustimmung ist es ja, die Zustimmung der ABH, ohne die das Visum nicht erteilt werden kann, zu signalisieren, so dass das Zustimmungsverfahren entfallen kann (weil quasi vorab erfolgt).
Es wird, wie von mir eingangs erwähnt, doch nur noch eine (im Regelfall nicht besonders tiefgehende) Echtheits- und Plausibilitätsprüfung der eingereichten nichtdeutschen Dokumente etc. vorgenommen, oder nicht?

Ich stelle aber mit Freude fest, dass das Konsulat in St. Petersburg offensichtlich personell gut aufgestellt zu sein scheint.
War doch meine (vielleicht ja auch hier veraltete Erfahrung) dergestalt, dass schon aus Gründen der Prozessökonomie jeder Entscheider froh ist, einen solchen vorabzugestimmten Antrag auf ein Nationales Visum, nach kurzer Echtheits- und Plausibilitätsprüfung ohne Auffälligkeiten, durchwinken zu können und sich seinen anderen Hundert Anträgen und den RA-Anfragen auf dem Schreibtisch zu widmen.
Freut mich, dass das AA den AVen offensichtlich wieder ausreichend menschliche Ressourcen zur Verfügung stellt...

Aber ja, falls es darum geht zu betonen, dass selbstverständlich die AV das Visum "erteilt" - ja, natürlich.

Gruß
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Antwort #5 - 25.10.2016 um 13:07:57
 
Ich warte seid Dienstag auf einer Antwort habe noch nichts bekommen muss ehrlich zugeben das ich ein Mulmiges Gefühl habe.
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reinhard
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Antwort #6 - 25.10.2016 um 13:19:50
 
selmedin1989 schrieb am 25.10.2016 um 13:07:57:
Ich warte seid Dienstag auf einer Antwort habe noch nichts bekommen muss ehrlich zugeben das ich ein Mulmiges Gefühl habe.


Ob es vier oder acht Wochen dauert, kann hier niemand sagen.

Dass Du wartest, ist klar. Bezieht sich Dein Gefühl auf das Warten? Oder gibt es echte Probleme mit den Unterlagen oder der Begründung?
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selmedin1989
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Antwort #7 - 25.10.2016 um 13:35:16
 
reinhard schrieb am 25.10.2016 um 13:19:50:
Ob es vier oder acht Wochen dauert, kann hier niemand sagen.

Dass Du wartest, ist klar. Bezieht sich Dein Gefühl auf das Warten? Oder gibt es echte Probleme mit den Unterlagen oder der Begründung?


Also die Dokumente mit Vorabzistimmung Arbeitsvertrag Handelsregister   Antragsformular sind alle Korrekt! Aber irgendwie hab ich ein Mulmiges gefühl! Villt weil ich mal eine Ausweissung hatte die aber schon lange vorbei ist ich weiss es wirklich nicht.
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reinhard
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Antwort #8 - 25.10.2016 um 14:21:39
 
Bei einer Ausweisung bekommt man eine Sperre.
Sobald sie abgelaufen ist, kann man wieder ein Visum erhalten. Es hängt aber von der Begründung und den Unterlagen ab, ob man es auch bekommt.

Allerdings kann die Ausländerbehörde Sperren und Ähnliches auch sehen. Wenn sie die Vorabzustimmung gibt, bedeutet das, dass aus Sicht der Behörde kein Problem mehr besteht.

Falls in der Botschaft jemand krank ist und deshalb alle eine Woche länger warten müssen, machst Du Dir umsonst Gedanken.
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Petersburger
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Antwort #9 - 25.10.2016 um 15:51:20
 
T.P.2013 schrieb am 24.10.2016 um 21:38:58:
Es wird, wie von mir eingangs erwähnt, doch nur noch eine (im Regelfall nicht besonders tiefgehende) Echtheits- und Plausibilitätsprüfung der eingereichten nichtdeutschen Dokumente etc. vorgenommen, oder nicht?

Der einzige Unterschied zwischen mit und ohne Vorabzustimmung ist, dass man auf die Zustimmung nicht mehr warten muss.

Alles andere ... wenn der Entscheider z.B. bei fehlendem Nachweis der Ehe nur aufgrund der Vorabzustimmung das Visum erteilt, dann wird er bei Nachprüfung wenig Spaß haben.
Muss jeder selbst wissen, wie sehr er anderen blind vertraut ...

T.P.2013 schrieb am 24.10.2016 um 21:38:58:
personell gut aufgestellt

Würde ich nicht unbesehen unterschreiben.
Angesichts der Tatsache, dass Vorabzustimmungen bei uns selten häufiger als 1* pro Monat aufschlagen, ist die Zeitersparnis aber überschaubar. Und den Aufwand haben eher die lokal Beschäftigten, die die langen Tiraden der Antragsteller, wieso nun doch alle Dokumente vorgelegt werden sollen, auszuhalten haben.
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Antwort #10 - 25.10.2016 um 16:27:46
 
Petersburger schrieb am 25.10.2016 um 15:51:20:
Der einzige Unterschied zwischen mit und ohne Vorabzustimmung ist, dass man auf die Zustimmung nicht mehr warten muss.

Alles andere ... wenn der Entscheider z.B. bei fehlendem Nachweis der Ehe nur aufgrund der Vorabzustimmung das Visum erteilt, dann wird er bei Nachprüfung wenig Spaß haben.
Muss jeder selbst wissen, wie sehr er anderen blind vertraut ...

Würde ich nicht unbesehen unterschreiben.
Angesichts der Tatsache, dass Vorabzustimmungen bei uns selten häufiger als 1* pro Monat aufschlagen, ist die Zeitersparnis aber überschaubar. Und den Aufwand haben eher die lokal Beschäftigten, die die langen Tiraden der Antragsteller, wieso nun doch alle Dokumente vorgelegt werden sollen, auszuhalten haben.


Was meinen sie jetzt genau? Sie haben erfahrung in sachen Visums? Wenn ja wie lange muss ich warten von Minimun biss Maximum mit einer Vorabzustimmung
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Antwort #11 - 25.10.2016 um 16:35:08
 
selmedin1989 schrieb am 25.10.2016 um 16:27:46:
Was meinen sie jetzt genau?

Genau das, was ich schreibe.
Warum sollte es auch anders sein?


Wenn alle für eine Entscheidung erforderlichen Unterlagen UND die Zustimmung der ABH vorliegen, dann kann sofort entschieden werden.
Wenn nur die Zustimmung vorliegt oder wenn sie noch fehlt, dann dauert es eben länger bis zur Entscheidung.
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Antwort #12 - 25.10.2016 um 17:05:43
 
Petersburger schrieb am 25.10.2016 um 16:35:08:
Genau das, was ich schreibe.
Warum sollte es auch anders sein?


Wenn alle für eine Entscheidung erforderlichen Unterlagen UND die Zustimmung der ABH vorliegen, dann kann sofort entschieden werden.
Wenn nur die Zustimmung vorliegt oder wenn sie noch fehlt, dann dauert es eben länger bis zur Entscheidung.


Also ich habe alle Erforderliche Dokumente abgegen sprich Arbeitsvertrag,Antragsformular,Handelsregister von Firma, 3 Bilder und 60€ für Visum. Die Frau hat alle Dokumente angeschaut und hat nichts verlangt sie meinte nur wen wir sie Anrufen zum Visum abholen brauch ich für 6 Monate Krankenversicherung für Deutschland.
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selmedin1989
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Antwort #13 - 25.10.2016 um 17:35:03
 
Die Vorabzustimmung hab ich auch abgegeben habs nur vergessen zu schreiben
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Antwort #14 - 25.10.2016 um 20:01:33
 
selmedin1989 schrieb am 25.10.2016 um 17:05:43:
Also ich habe alle Erforderliche Dokumente abgegen sprich Arbeitsvertrag,Antragsformular,Handelsregister von Firma, 3 Bilder und 60€ für Visum.

Dann will ich mal eine Feinheit verdeutlichen.

"Erforderliche Dokumente" sind für den Antragsteller i.d.R. die Dokumente, die auf der Website der Behörde veröffentlicht sind.
Das sind aber die für die Antragstellung erforderlichen Dokumente.

Ich schrieb in meinem vorigen Beitrag aber
Petersburger schrieb am 25.10.2016 um 16:35:08:
für eine Entscheidung erforderlichen Unterlagen

In einfachen und in Standardfällen wird es da keine nennenswerten Unterschiede geben.

Oft und oft sieht man dagegen Anträge, bei denen die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen komplett vorliegen, wo sich aber aus
* den Dokumenten selbst
* Informationen aus dem AZR zum Antragsteller oder
* externen Informationen
Fragen ergeben, die einer Antwort bedürfen, bevor über den Antrag entschieden werden kann.

Wenn ich z.B. einen Arbeitsvertrag sehe, schaue ich auch gelegentlich ins elektronische Handelsregister. Bereits daraus können sich Nachfragen ergeben, die für den Antragsteller absolut unverständlich sind.
Und die ich ihm auch nicht unbedingt erläutern kann.
Schon ist die allerschönste Vorabzustimmung kein Garant mehr für ein Visum in wenigen Tagen ...

Und
selmedin1989 schrieb am 25.10.2016 um 17:05:43:
brauch ich für 6 Monate Krankenversicherung für Deutschland.

ist einfach falsch.
Bestenfalls ist eine KV für die Zeit ab Visumbeginn bis zur Arbeitsaufnahme erforderlich. Danach bist Du höchstwahrscheinlich pflichtversichert in der gesetzlichen KV, wofür zusätzlich Nachweise unnötig sind - das sieht man bereits im vorliegenden Arbeitsvertrag.
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