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Heirat Portugiesen/ Deutsche..ein paar Fragen (Gelesen: 1.421 mal)
Janilein
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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19.10.2016 um 14:54:32
 
Hallo ihr Lieben,

nach einer gefühlt endlosen Suche im Netz und vielen Mails mit dem Standesamt, suche ich hier nach Antworten auf unsere Fragen.

Also wir heiraten nächstes Jahr im September. ( wir heiraten in D)

Mein Verlobter ist Portugiese ( hier in D geboren, aufgewachsen usw) ich bin Deutsche.

Wir haben schon rausgefunden das wir ein Ehefähigkeitszeugnis brauchen und wissen dazu eigentlich schon Alles was wir benötigen.

Nun zu unseren Fragen:

Wie sieht es aus mit dem Nachnamen :

Mein Verlobter hat wie in Portugal üblich den Namen des Vaters und den der Mutter. Ich habe einen Nachnamen.

Wir wollen Beide einen gemeinsamen Familiennamen , aber hängen auch an unseren jeweiligen Nachnamen. Ich meine das man nach deutschen Recht nur zwei Nachnamen haben darf. 
Nach Portugiesischem sieht das anscheinend anders aus.

Die Frage nun kann man unsere Nachnamen irgendwie kombinieren? Welche Möglichkeiten gibt es da denn ?

Die Mitarbeiter vom Standesamt haben sich dazu bisher nicht geäussert..
Und die Mitarbeiter der Port. Botschaft auch nicht.


Nun zu unserer zweiten Frage, da mein Verlobter hier in D geboren und aufgewachsen ist, hier arbeitet usw. Überlegt er die doppelte Staatsbürgerschaft anzunehmen. Einen Termin hätten wir im nächsten Jahr bekommen, ( kam gestern per Email, wir haben Monate nichts von den Mitarbeitern der Staatsangehörigkeitsstelle gehört).

Wenn er sich dazu entscheidet, auch die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen, brauchen wir dann das Ehefähigkeitszeugnis ? Wie sieht es dann mit dem Nachnamen           "Problem" aus ?

Fragen über Fragen *g

Vielleicht kennt sich ja hier jemand mit der Thematik aus und kann uns Infos geben, das wäre toll.

Lieben Gruß

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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 19.10.2016 um 15:10:58
 
Zu mindest im Deutschen Namensrecht könnt Ihr nicht einen gemeinsamen Doppelnamen führen.

Also wenn er Maier heißt und du Schmitt,
geht nicht: Ihr Beide Maier-Schmitt
geht: Du Schmitt-Maier er: Maier


zum portugiesichem Recht kann ich nichts sagen, Ihr habt aber die möglichkeit ausländisches Namensrecht zu wählen.

Wenn er sich einbürgert wird er von Deutschen Behörden vornehmlich als Deutscher behandelt.

Eigentlich müsste euer Standesamt dazu auskunftsfähig sein, Ich würde da nochmal gezielt nachfragen.
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erne
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Antwort #2 - 19.10.2016 um 17:42:23
 
Janilein schrieb am 19.10.2016 um 14:54:32:
Wenn er sich dazu entscheidet, auch die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen, brauchen wir dann das Ehefähigkeitszeugnis ?

ja natürlich,

bei Deutschen kann aber das Standesamt ins System schauen und da die entsprechenden infos sehen.
Wenn diese infos bei ihm nicht vorhanden sind, muss er was beibringen
und da er weiterhin Portugise bleibt, wird das Standesamt wohl auf das EFZ bestehen.

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Antwort #3 - 19.10.2016 um 18:56:29
 
Wenn er eingebürgert wäre, gäbe es ja in seinem Fall einen Geburtsregister-Eintrag. Das Standesamt müsste dann ein deutsches EFZ erteilen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #4 - 19.10.2016 um 23:52:13
 
Aras schrieb am 19.10.2016 um 18:56:29:
Wenn er eingebürgert wäre, gäbe es ja in seinem Fall einen Geburtsregister-Eintrag. Das Standesamt müsste dann ein deutsches EFZ erteilen. 


Wäre mir neu das man mit Einbürgerung automatisch eine Nachregstrierung der Geburt bekommt. Die kann man als Neubürger aber beim zuständigen Standesamt beantragen und sollte als portugiesischer Staatsangehöriger kein Problem sein. Portugal ist Vertragsstaat des CIEC-Übereinkommens, damit werden die Urkunden in dieser Form (Umgangssprachlich Internationale Geburtsurkunden) ohne Beglubigung anerkannt.

Portugal ist auch der internationalen Vereinbarung über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnisen beigetreten. Damit gibt es dort auch eine Internationale Form die in Deutschland ohne Beglaubigung anerkannt wird.  Ein Enbürgerung nur wegen der Eheschließung lohnt sich deshalb IMHO nicht, ist aber ggf.aus anderen Gründen zweckmäßig. Er muss nur rausfinden, wo er in Portugal sein Ehefühigkeitszeugnis bekommt. Ggf. kann aber das portugisische Konsulat helfen.
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Aras
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Antwort #5 - 20.10.2016 um 00:11:17
 
Im vorliegendem Fall wurde der Portugiese in Deutschland geboren Zwinkernd
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