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LU Sicherung für VE (Gelesen: 1.744 mal)
Themen Beschreibung: auch mit ALG1 möglich?
RitschRatsch
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i4a rocks!


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19.10.2016 um 10:47:54
 
Guten Tag

Ich habe im Moment eine Urkundenprüfung für meine Verlobte am Laufen, nach dem diese abgeschlossen ist, wird ja das Visa zur eheschließung beantragt und dann muss ich ja irgentwann zur ABH um eine Verpflichtungserklärung abzugeben.

Nun kommt leider der Hacken, da eine betriebsbedingte Kündigung vor der Türe steht habe ich das kleine Problem, das ich nichtmehr in der Lage bin, das von den Damen und Herren geforderte unbefristete Arbeitsverhältnis nachzuweisen.

Wie stellt sich nun der Sachverhalt da bezüglich der VE?
Kann diese auch unter ALG1 abgegeben werden ist in diesem Fall ja kein Selbstverschulden.

Ich gehe davon aus das in den Monaten bis die UP durch ist die Kündigung schriftlich vorliegt...

Vielen Dank für eure Hilfe!
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Petersburger
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Antwort #1 - 19.10.2016 um 11:34:43
 
Eine VE zur Eheschließung kann grundsätzlich auch von Dritten abgegeben werden.

Für die Zeit nach der Eheschließung ist Dein Einkommen irrelevant, da der Lebensunterhalt bei Nachzug zu Deutschen kein Entscheidungskriterium ist.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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RitschRatsch
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Antwort #2 - 20.10.2016 um 15:04:08
 
Vielen Dank ich denke das ist aber Unpraktisch da dies ja bei der ABH in meiner Stadt gemacht werden muss?

Ansonsten gibt es wahrscheinlich noch die Option mit so einem Sperrkonto?
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Eins
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.10.2016 um 15:38:18
 
mach es Dir doch nicht so schwierig. Geh einfach morgen hin und hol Dir die VE ab. Stand heute bist Du ungekündigt und legst einfach die 3 Gehaltsabrechnungen vor und fertig.

Die VE ist gültig und muss nicht sofort verwendet werden; also kannst Du sie zum Partner schicken er kann die risikolos in den nächsten x Monaten verwenden, falls die Prüfung bis dahin abgeschlossen ist.
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« Zuletzt geändert: 20.10.2016 um 15:52:26 von Eins »  
 
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RitschRatsch
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Antwort #4 - 20.10.2016 um 18:55:28
 
ist zwar nicht die feine Englische aber das geht natürlich auch

vielen Dank
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HeFi
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Antwort #5 - 20.10.2016 um 23:23:42
 
Eins schrieb am 20.10.2016 um 15:38:18:
Die VE ist gültig und muss nicht sofort verwendet werden; also kannst Du sie zum Partner schicken er kann die risikolos in den nächsten x Monaten verwenden, 

VE können innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung bei Visa-Anträgen vorgelegt werden, ältere VE werden idR nicht akzeptiert.
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knuffel-de  
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RitschRatsch
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Antwort #6 - 21.10.2016 um 10:22:16
 
HeFi schrieb am 20.10.2016 um 23:23:42:
VE können innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung bei Visa-Anträgen vorgelegt werden, ältere VE werden idR nicht akzeptiert.

Das Würde reichen da die UP ja normalerweise im Dezember durch sein sollte.

Werde mir nachher einfach die VE holen und gut ist.

Vielen Dank für die Hilfe
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