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Einreisesperre aufheben bzw erheblich verkürzen (Gelesen: 12.800 mal)
Shaani
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Antwort #15 - 19.10.2016 um 17:21:36
 
Ok. Vielen Dank
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Antwort #16 - 19.10.2016 um 22:34:38
 
Shaani schrieb am 18.10.2016 um 22:35:39:
Zuletzt hatte er eine Duldung. 

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern die vorläufige Aussetzung der Abschiebung und deshalb kann die Abschiebung jederzeit vollzogen werden, wenn die Gründe die zu dieser Duldung geführt haben, nicht mehr gegeben sind.
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Aras
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Antwort #17 - 19.10.2016 um 22:55:26
 
Du solltest mE jetzt schon die Eheschließung der EBH - unabhängig davon wann die Eheschließung ins deutsche Eheregister eingetragen worden ist - melden.

Und lass dir eine umfangreiche Vollmacht von deinem Ehemann geben, damit du in Deutschland die Einreisesperre verkürzen lassen kannst.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Shaani
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Antwort #18 - 20.10.2016 um 12:03:25
 
Eine umfangreiche Vollmacht habe ich bereits. Warum sollte ich der Einbürgerungsbehörde das jetzt schon melden?
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Aras
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Antwort #19 - 20.10.2016 um 12:26:28
 
Weil es eine Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist. In der Regel wird der Antragsteller zur Meldung dieser Änderungen verpflichtet. Also konkret besteht jetzt u.a. eine Unterhaltspflicht deinerseits ggü. deinem Ehemann, welche ggf. deine Leistungsfähigkeit beeinflussen könnte.

Da du grade im Übergang zur Einbürgerung und darum staatenlos bist, sollte dies keinen großen Einfluss auf deine Einbürgerung haben.

Ansonsten könnte die Behörde von Täuschungen ausgehen und später die Einbürgerung widerrufen.
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reinhard
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Antwort #20 - 20.10.2016 um 17:20:22
 
Shaani schrieb am 20.10.2016 um 12:03:25:
Warum sollte ich der Einbürgerungsbehörde das jetzt schon melden?


Ich vermute mal, das ist ein Tippfehler von Aras.

Ansprechpartner ist immer die Behörde, die für die Sperre (und die Neubefristung) zuständig ist. Die steht auf dem BVA-Auszug.

Ich rate dazu, erst den Antrag auf Neubefristung zu stellen und dort alles beizufügen, was dafür spricht und was bei der ersten Befristung noch nicht existiert oder nicht bekannt war.

Er könnte mit der Abschiebung und Sperre auch einen "Anhörungsbogen" erhalten haben. Frag ihn mal, ob er den bekommen, ausgefüllt und zurückgeschickt hat. Wenn ja, kläre, was er eingetragen hat. Wenn nein, startest Du neu.
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Shaani
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Antwort #21 - 20.10.2016 um 21:03:23
 
BVA-Auszug? Was ist das?

Und was meinst du mit einen Antrag auf Neubefristung stellen?

Nein, er hat kein Anhörungsbogen erhalten.

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reinhard
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Antwort #22 - 20.10.2016 um 23:01:27
 
Shaani schrieb am 20.10.2016 um 21:03:23:
BVA-Auszug? Was ist das?

Und was meinst du mit einen Antrag auf Neubefristung stellen?

Nein, er hat kein Anhörungsbogen erhalten.



Du hattest doch die Information gegeben, dass Du den BVA-Auszug angefordert hast, die Information aus Köln über die Sperre. Dort steht die zuständige Behörde drin.

Der Antrag auf Neubefristung war bisher das Thema aller Deiner Fragen und aller Antworten. Insofern ergibt Deine Frage keinen Sinn. Ging es Dir nicht die ganze Zeit um den Antrag auf Neubefristung?

Oder schreibt hier eine andere Person unter dem Konto?
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Shaani
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Antwort #23 - 21.10.2016 um 08:28:18
 
Guten Morgen.
Doch, genau darum geht es. Ich konnte nur mit dem Begriff BVA-AUSZUG nix anfangen.

Ja den Antrag habe ich gestellt und sobald ich eine Rückmeldung erhalte kann ich ja darauf reagieren.
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Antwort #24 - 21.10.2016 um 10:27:28
 
Einfach als Vokabelhilfe:

BVA = Bundesverwaltungsamt in Köln
AZR = Ausländerzentralregister, dortselbst

Da werden alle Anträge, Aufenthaltstitel, Sperren und Ausschreibungen (Fahndung) notiert, man kann einen Auszug von sich selbst bestellen.

Befristung / Neubefristung: der Vorgang, die Dauer einer Sperre festzulegen. Wenn es eine Ausweisung / Abschiebung / Asylablehnung gibt, kann die Sperre eingetragen werden, zusammen mit der Befristung (= Länge der Sperre). "Neubefristung" bedeutet dann, dass man die Sperre anerkennt, aber eine andere Frist will.

Passiert auch umgekehrt: Mit der Ablehnung gibt es Sperre und z.B. Frist von 12 Monaten. Weigert sich der Kandidat auszureisen und wird abgeschoben, wird die Frist auf 30 Monate hochgesetzt, also neu befristet.
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Antwort #25 - 21.10.2016 um 11:54:56
 
Super, vielen Dank für die Vokabelhilfe 😊
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Antwort #26 - 24.10.2016 um 11:40:19
 
Kann mir bitte jemand sagen was ich am besten in den Antrag auf Neubefristung rein schreiben soll vorallem welche Begründungen außer dad wir verheiratet sind. Hat jemand vlt eine Vorlage oder kann mir bitte ein paar Tipps geben?

Ich möchte nix falsch machen.
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Antwort #27 - 24.10.2016 um 12:29:48
 
Schreib doch anonym hier rein was du schreiben willst. Dann können wir auch Verbesserungsvorschläge unterbreiten.
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Antwort #28 - 24.10.2016 um 13:28:02
 
Ich möchte schreiben, das ich einen Antrag auf Befristung der Einreisesperre stelle und die Abschiebekosten trage.

Das wir verheiratet sind und ich eine familienzusanmenführung möchte und  deswegen die Sperre befristet wird damit mein Mann wieder bei mir sein kann. 

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Antwort #29 - 24.10.2016 um 13:33:20
 
Schreib es doch mal..die Eckpunkte sind ja nicht schwer.
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