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Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.. (Gelesen: 5.351 mal)
Themen Beschreibung: Aufenthaltserlaubnis nach Aufhebung der Einreisesperre
Aras
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis in Deutschland..
Antwort #15 - 23.10.2016 um 11:18:03
 
Die letzten 5 Aufenthalte. Der Wortsinn ist doch eindeutig.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Roky123
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Unterwegs, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Bosnisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltserlaubnis in Deutschland..
Antwort #16 - 23.10.2016 um 11:44:38
 
Aras schrieb am 23.10.2016 um 11:18:03:
Die letzten 5 Aufenthalte. Der Wortsinn ist doch eindeutig


Danke Aras. Ich werde es so weiter geben, er soll also die 5 letzten kurz Aufenhalte eintragen...  Werde hier auf jeden Fall berichten wie das Ganze ausgegangen ist, damit auch anderen geholfen werden kann die sich in so einer Situation befinden....
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 23.10.2016 um 18:13:58
 
Wenn Du sicher gehen willst, dass alles richtig ist, kann auch eine längere Liste (als nur die letzen 5 Aufenthalte) beigelegt werden.

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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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