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Gemeinsame Erklärung eheliche Lebensgemeinschaft (Gelesen: 3.074 mal)
Themen Beschreibung: Rechtsgrundlage §27 Abs 1 bzw. §31 Abs 1
ichfragdannmal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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11.10.2016 um 22:50:06
 
Hallo,
gibt es einen einheitlich vorgegebenen Text, wie die gemeinsame Erklärung über die eheliche Lebensgemeinschaft verfasst sein muss.
Was ist der  Mindestwortlaut und sind dem Grenzen gesetzt.
Unsere Behörde verlangt nämlich von mir immer wieder aufs Neue, dass ich etwas unterschreibe, was Artikel 6 GG Abs 1 und Artikel 1 GG Absatz 1 komplett widerspricht.

Da steht u.a. drin, dass WIR Änderungen unverzüglich der Behörde mitzuteilen haben. Da las ich hier bei euch schon den ein oder anderen Tipp/Kommentar.

Jedoch von mir unterschreiben zu lassen, dass ich beispielsweise nicht von Tisch und Bett getrennt lebe u. ä. ist m. E. ein Unding. Ich als Deutsche habe das Recht, meine Ehe so zu gestalten, wie es meiner persönlichen Auffassung entspricht. Wie viele essen heute nicht zusammen, weil sie unterschiedliche Schichten haben oder in diversen Räumen zig Fernseher oder PCs stehen und jeder vor sich hin wurschtelt? Wie viele schlafen getrennt aufgrund von Schnarcherei oder was weiß ich?
Laut des Sachbearbeiters handelt es sich um ein behördeneigenes und selbst gebasteltes Formular auf dem mir u.a. sogar Strafe angedroht wird, wenn ich mich nicht daran halte.
Wir dürfen keine Gemeinschaft sein, bei der man sich nur begegnet. Aha, wer bestimmt denn dann, wie so eine Ehe zu leben ist. Ich wundere mich lediglich, dass nicht aufgelistet wurde, wie oft wir Sex haben müssen, um nicht einer bloßen Begegnungsgemeinschaft zugeordnet zu werden.
Die eine Frage, ob das so rechtens ist und ich das unterschreiben muss, löste umgehend die Frage aus, ob wir eine Scheinehe führen.

Ich kenne etliche deutsch-deutsche Paare, die "getrennt von Tisch und Bett leben" und seit Jahren eine harmonische und glückliche Ehe führen und vor allem deswegen. Denen würde nie eine Scheinehe unterstellt.
Ich kenne Unmengen an deutsch-deutschen Paaren, bei denen Sex weder im Kopf noch im Bett statt findet, die sich nicht trennen. Sind das bloße Begegnungsgemeinschaften?
Ihr merkt, meine polemischen Fragen zeigen die Frage auf, ob so ein Formular nicht entschieden zu weit geht.

Was bitte sagt also der Gesetzgeber dazu?

Als ich mal andeutete, so etwas nicht zu unterschreiben, wurde mir Horrorszenarien aufgezeigt.
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Antwort #1 - 11.10.2016 um 23:25:15
 
Hmm.

Ich glaube du verstehst das falsch.

Eine Begegnungsgemeinschaft wäre halt eine Ehe die nicht gelebt wird und wo sich die "Ehepartner" nur wie Freunde treffen ("begegnen").

Tisch und Bett zu trennen ist eine alte Metapher, die aber weiterhin grundsätzlich gilt. Das Bett steht symbolisch für die generell angenommene Sexualgemeinschaft und der Tisch für die generelle gegenseitige Unterhaltspflicht (klassisch bringt der Mann die Nahrungsmittel und die Frau kocht es und stellt es auf den Tisch).

ichfragdannmal schrieb am 11.10.2016 um 22:50:06:
Jedoch von mir unterschreiben zu lassen, dass ich beispielsweise nicht von Tisch und Bett getrennt lebe u. ä. ist m. E. ein Unding. Ich als Deutsche habe das Recht, meine Ehe so zu gestalten, wie es meiner persönlichen Auffassung entspricht. Wie viele essen heute nicht zusammen, weil sie unterschiedliche Schichten haben oder in diversen Räumen zig Fernseher oder PCs stehen und jeder vor sich hin wurschtelt? Wie viele schlafen getrennt aufgrund von Schnarcherei oder was weiß ich?


Deine Beispiele passen nicht. Auch wenn man nicht gemeinsam isst, ist der "Tisch" ja nicht getrennt. Oder getrennt zu schlafen aufgrund von Schnarcherei schließt ja den Sexualverkehr zwischen den beiden nicht aus. Da reicht ja auch 20 Minuten auf dem Einpersonenbett vor dem Schlafen gehen aus.

ichfragdannmal schrieb am 11.10.2016 um 22:50:06:
Da steht u.a. drin, dass WIR Änderungen unverzüglich der Behörde mitzuteilen haben. Da las ich hier bei euch schon den ein oder anderen Tipp/Kommentar.

Euch steht es auch frei die Meldepflicht durchzustreichen.

ichfragdannmal schrieb am 11.10.2016 um 22:50:06:
Wir dürfen keine Gemeinschaft sein, bei der man sich nur begegnet. Aha, wer bestimmt denn dann, wie so eine Ehe zu leben ist. Ich wundere mich lediglich, dass nicht aufgelistet wurde, wie oft wir Sex haben müssen, um nicht einer bloßen Begegnungsgemeinschaft zugeordnet zu werden.

Im Zweifel geht es vors Gericht. Es gibt aber auch Ehepaare, die asexuell sind oder "offen". Trotzdem wären es ggf. schützenswerte Ehen wenn das entsprechende drumrum passt.

ichfragdannmal schrieb am 11.10.2016 um 22:50:06:
Ich kenne etliche deutsch-deutsche Paare, die "getrennt von Tisch und Bett leben" und seit Jahren eine harmonische und glückliche Ehe führen und vor allem deswegen. Denen würde nie eine Scheinehe unterstellt.

Deutsche Paare können auch heiraten um einfach von den Vergünstigungen des Steuerrechtes zu leben.  Oder soll ja auch Paare geben wo die Partner schwul oder lesbisch sind und nur aufgrund der gesellschaftlichen Stellung keine Lebenspartnerschaft eingehen wollten und darum zur Verschleierung ihrer Neigungen die Ehe eingegangen sind und mit ihren wahren Partnern heimlich leben.

Solche Privilegien haben aber binationale Ehepaare nicht. Wie man aber eine harmonische und glückliche Ehe führen will, wenn man faktisch getrennt ist indem Tisch und Bett getrennt sind, so wie es das Recht auch meint, ist mir nicht erklärlich.

ichfragdannmal schrieb am 11.10.2016 um 22:50:06:
Ich kenne Unmengen an deutsch-deutschen Paaren, bei denen Sex weder im Kopf noch im Bett statt findet, die sich nicht trennen. Sind das bloße Begegnungsgemeinschaften?

Kann man nur mutmaßen. Aber Ehe ist nicht gleich Sex. Wobei ich sowas schon traurig finde.

ichfragdannmal schrieb am 11.10.2016 um 22:50:06:
Was bitte sagt also der Gesetzgeber dazu?

Es muss eine eheliche Lebensgemeinschaft vorliegen um die Aufenthaltserlaubnis erteilen zu können. Hierzu gibt das Ehepaar ggf. eine strafbewehrte eidesstattliche Erklärung ab, dass die eheliche Lebensgemeinschaft vorliegt und zum Zeitpunkt der Erklärung auch keine Trennung geplant ist.

Sollte das Paar eine falsche Erklärung abgeben, dann kann die Ausländerbehörde das bei Kenntnisnahme die AE widerrufen und den Fall an die Staatsanwaltschaft weiterleiten und Strafverfahren wegen Erfüllung des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG einleiten.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 12.10.2016 um 03:06:57
 
Aras schrieb am 11.10.2016 um 23:25:15:
Sollte das Paar eine falsche Erklärung abgeben, dann kann die Ausländerbehörde das bei Kenntnisnahme die AE widerrufen und den Fall an die Staatsanwaltschaft weiterleiten und Strafverfahren wegen Erfüllung des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG einleiten.


Das ist aber wenn man bewußt eine falsche Erklärung abgibt, das eine eheliche Gemeinschaft besteht, zu dem Zeitpunkt bei der dem man einen AT beantragt oder verlängert.

Für eine Meldung durch den Ehepartner bei Trennung während eines gültigen AT gibt es keine Rechtsgrundlage, auch wenn das in irgendeinen selbstgestrickten Formular der ABH gefordert wird. Es kann sich ja erstmal über eine vorübergehende Trennung handeln. Scheineheverdacht bei bereits erteilten AT ist ein schwaches Schwert weil er nichts verzögert, und er erstmal eine Ermittlungspflicht der ABH auslöst die einer vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt.

Man muss sich aber entscheiden. Unterschreibt man des liebens Friedens willens das Formular und das Ehepaar lebt so weiter wie es Ihm gefällt.

Oder man geht auf Konfrontation, weigert sich das Formular so zu unterschreiben und gibt nur eine einfache Erklärung ab, das die eheliche Gemeinschaft noch besteht und es keine Absicht gibt, diese aufzulösen. Am besten nimmt man dann einen bestellten Beistand mit der kein Verwandter ist, der kann notfalls in einem Gedächtnisprotokoll auch Drohungen mit Scheineheverdacht direkt zu Papier bringen.



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Antwort #3 - 12.10.2016 um 03:20:27
 
Ich sehe das genauso wie du. Und darum schrieb ich auch, dass man die Meldungspflicht auch durchstreichen kann.


Offen gesagt ist die Eidesstattliche Versicherung ja auch eine Verwaltungserleichterung, da man so schnell und effektiv die eheliche Lebensgemeinschaft glaubhaft macht. Wenn es die Möglichkeit nicht gäbe, dann müsste die Ausländerbehörde in jedem Fall engmaschige Kontrollen bei jeder binationalen Ehe durchführen. Man stelle sich das mal vor.... grausig.

Aber wenn ich mir vorstelle, dass man bei jeder temporären Trennung, und wenns auch nur wenige Tage wären, die Ausländerbehörde informieren muss, dann sehe ich das auch als unverhältnismäßigen staatlichen Eingriff ins Eheleben. Das kann aber nicht Ziel und Zweck einer solchen Erklärung sein. Darum kann die Behorde schon übers Ziel geschossen haben.
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Antwort #4 - 12.10.2016 um 04:25:46
 
Aras schrieb am 12.10.2016 um 03:20:27:
ffen gesagt ist die Eidesstattliche Versicherung ja auch eine Verwaltungserleichterung, da man so schnell und effektiv die eheliche Lebensgemeinschaft glaubhaft macht


Warum, die Wahrhaftigkeit der Erklärung ist bei Erteilung und Verlängerung eines AT sowieso nach dem von Dir zitierten § des AufenthG strafbewehr. Warum braucht es dazu dann zusätzlich eine Versicherung an Eides statt. Wobei natürlich in auf die strafrechtlichen Folgen einer falschen Angabe auch des deutschen Ehegattten im Verfahren eins AT hingewiesen werden darf.

Eine Versicherung an Eides statt braucht sowieso nach §27 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), Längergesetzte entsprechend eine Rechtsgrundlage und darf auch nicht vom einfachen Sachbearbeiter abgenommen werden. Es ist eigentlich dadurch aufwändig. Es darf freiwillig vom Bürger gegenüber Verwaltungen gemacht werden um einen Sachverhalt zu untermauern, einfordern durch die Verwaltung ist aber keine Freiwilligkeit mehr.
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Antwort #5 - 12.10.2016 um 11:19:53
 
Das war mir nicht bewusst. Jedoch liegt die Beweislast beim Antragsteller. Darum kann nach deinen weiteren Ausführungen diese Erklärung nur ein Vorschlag sein. D.h. Man kann sie beliebig abändern oder eben nicht unterschreiben und die eheliche Lebensgemeinschaft anders nachweisen.
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Antwort #6 - 12.10.2016 um 18:19:17
 
Vielen Dank für eure Interpretationen.
Grundsätzlich habt ihr Recht, so ein Papier des lieben Friedens willen zu unterschreiben. ABER Aras beispielsweise hat angedeutet, es würde ja "reichen", wenn wir 20 Minuten vor dem zu Bett gehen Sex hätten und findet es traurig, wenn viele Paare tatsächlich sexlose Ehen führen.

Es sind nicht nur viele, es sind Millionen und ich habe mit vielen Interviews geführt, weil ich das ursprünglich mal als Dissertationsthema nehmen wollte.

Ich habe den Kopf geschüttelt und mich gefragt, was es einen Sachbearbeiter angeht, ob wann und wo wir Sex haben. Das von Aras genannte Beispiel lässt da tief blicken, auch wenn das von dir nicht so beabsichtigt war.

Was ist, wenn wir es nicht, wie viele deutsch-deutsche Paare nur einmal wöchentlich am Wochenende für 20 Minuten vorm Schlafen gehen machen?
DAS allein geht absolut zu weit und widerspricht auch §3GG Gleichstellungsgesetz.
Und eine Metapher hat für meine Begriffe in einem offiziellen Formular überhaupt nichts zu suchen, zumal  ich unter so einem Text über Rechtsfolgen belehrt werde, wenn ich mich nicht an den oben unterschriebenen Wortlaut halte sogar mit Strafverfolgung "gedroht" wird. So ein Formular öffnet jedem spießigen Kleinstadtsachbearbeiter, der scheinbar noch nicht viel Beziehungserfahrung hat oder Ehevorstellungen von 1945 für richtig hält, Tür und Tor, um sich "auszutoben".

Daher war meine Frage, ob es ein einheitlich vorgeschriebenes Formular/einen Text gibt, der ausreichen würde oder hat da jede Behörde ihre eigenen Wunschvorstellungen zu Papier gebracht?

Das Anzweifeln und Rückfragen zu diesem Formular hat übrigens dazu geführt, dass dieser Sachbearbeiter Mitarbeiter zu unseren Nachbarn schickte, um zu fragen, ob wir zusammen leben.
Nun können meine Nachbarn zum Glück nicht durch die Wände sehen und so hat er sicherlich nichts über unsere sexuellen Vorlieben oder auch nicht, erfahren. Vielleicht hätte er da ja von einem Latino noch etwas "lernen" können, über die 20 Minuten hinaus Zwinkernd.

So und stellen wir uns mal vor, der Mann wird impotent oder die Frau bekommt Unterleibskrebs, wie es der Mutter einer Freundin erging. Danach hat sie dem Sex für immer abgeschworen. Nach freiem Interpretationsdünken des jeweiligen Sachbearbeiters hätten wir dann ja nur noch eine Begegnungsbeziehung, obwohl die Eltern meiner Freundin sind seit 35 Jahren verheiratet sind.

Wer nimmt sich also das Recht heraus, mich so etwas unterschreiben zu lassen? Und allein, dass ich die Rechtmäßigkeit anzweifel, den moralischen Aspekt erst recht, führt sofort dazu, dass ich unter Verdacht gerate, eine Scheinehe zu führen. DAS geht so überhaupt nicht. Denn nur weil jemand einem Sachbearbeiter ggf. intellektuell überlegen ist oder auch über den Tellerrand schaut, darf ihm nicht abverlangt werden, die Klappe zu halten, weil er sich sonst sofort verdächtig macht.

Es geht aber noch viel weiter. Wie auch immer er auf die Idee kam, dieses Forum zu durchforsten, lagen in unserer Akte Posts eines Pseudonyms, in dem weder Ort noch Namen genannt wurden, die er mir zuordnen wollte, erneut um eine Scheinehe zu "beweisen". Mein berufliches und privates Umfeld hat sofort die These aufgestellt, er müsse ja viel Zeit und einen leeren Schreitisch sowie ein persönliches Anliegen haben, mir mein Hinterfragen so übel zu nehmen, dass ich schon von Verfolgung sprechen könnte.

Und das nur, weil ich die Nase voll hatte, dieses aus meiner Sicht diskriminierende Formular auszufüllen.

Wir sind nun seit 2007 verheiratet und ich müsste psychisch ziemlich einen an der Waffel haben, so viel Zeit in einer Scheinehe zu verbringen.

Aber glücklicherweise haben wir nun über facebook mehrere Mitstreiter gefunden, die durch den hier nicht genannten Sachbearbeiter unzumutbares, herabwürdigendes und unterstellendes Verhalten erfahren haben und werden nun gemeinsam Beschwerde einreichen.
Diesbezüglich werde ich auch noch in einem neuen Post eine Frage zur NE stellen.

Hier geht es mir zunächst nur um das Formular. Es wird sich auf §27 Abs. 1 bezogen.

(1) Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verlängert.

Da steht so ein Schwachsinn mit Tisch und Bett etc. nicht. Ebenso wenig gibt der §31 so einen Text her. Wie muss man also unterwegs sein, so ein Formular zu entwickeln?

Meines Erachtens dürfte in dem Formular stehen, wir erklären eine gemeinsame Ehe zu führen. Punkt.

Ich bin es leid, bei jedem Hauch von Kritik als Mensch zweiter Klasse von Sachbearbeitern behandelt zu werden, die von den Steuern meines Mannes und von meinen Steuern bezahlt werden.

Und stellen wir uns einen einzigen Tag ohne Ausländer in Deutschland vor, würden wir wahnsinnig viele Steuern sparen, weil dann diese sich selbst zum Herrgott beförderten SB umgehend arbeitslos wären.

Es ist mir ein Anliegen, dass ich hier nicht alle SB über einen Kamm scheren möchte, obwohl viele von ihnen es im umgekehrten Fall mit uns machen.

Besagter SB bevorzugt übrigens bei Gesprächen, weit weg vom Kunden zu sitzen, einem seine Seitenansicht zuzudrehen, zurückgelehnt im Schreibtischstuhl und die Arme hinterm Kopf verschränkt.

Spannend ist, dass wir von seinen Aktionen erst bei Akteneinsicht erfuhren. Transparenz ist wohl auch ein Fremdwort und er kam sich dabei sicher noch ganz toll und eifrig vor.

Mein Mann meint übrigens, dass besagter SB ihm Jahre lang deshalb die NE nicht erteilt habe, weil ich so kritisch bin.
Tja, das war so, dass trotz Wunsch die NE zu beantragen, immer ein Kreuz bei Verlängerung durch ihn gesetzt wurde und mein Mann der Meinung war, er würde korrekt beraten. Da ich immer erst für das Formular erscheinen musste, habe ich diesen Antrag erst bei Akteneinsicht zu sehen bekommen. Kommentar "Ihr Mann hat das so unterschrieben und hier ist nun einmal Deutsch die Amtssprache".

Jetzt erzählte mir ein Bekannter, er habe mit seiner Frau zufällig auch bei besagtem SB die NE berechtigterweise beantragt. Dann sei seine Frau irgendwann mit der Verlängerung der AE für 1 Jahr nach Hause angekommen. Also ist er dahin, Akteneinsicht und auch da war das Kreuz nicht bei NE. Er sagt, auch seine Frau habe die Unterschrift geleistet, davon ausgehend, das Kreuz wäre wohl da, wo es hingehöre und sie hätten in dem Gespräch mehrfach von der NE gesprochen.
Mir liegen ähnliche, weiterer solcher Berichte vor.
Sicherlich haben die Antragsteller das unterschrieben, aber ein Schelm, wer dabei Böses denkt, oder?
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« Zuletzt geändert: 12.10.2016 um 18:38:54 von ichfragdannmal »  
 
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Antwort #7 - 12.10.2016 um 19:15:03
 
ichfragdannmal schrieb am 12.10.2016 um 18:19:17:
Jetzt erzählte mir ein Bekannter, er habe mit seiner Frau zufällig auch bei besagtem SB die NE berechtigterweise beantragt. Dann sei seine Frau irgendwann mit der Verlängerung der AE für 1 Jahr nach Hause angekommen. Also ist er dahin, Akteneinsicht und auch da war das Kreuz nicht bei NE. Er sagt, auch seine Frau habe die Unterschrift geleistet, davon ausgehend, das Kreuz wäre wohl da, wo es hingehöre und sie hätten in dem Gespräch mehrfach von der NE gesprochen.Mir liegen ähnliche, weiterer solcher Berichte vor.Sicherlich haben die Antragsteller das unterschrieben, aber ein Schelm, wer dabei Böses denkt, oder?

Warum sollte sich die ABH unnötig Arbeit aufhalsen und aus Eigeninitiative die AE verkürzt verlängern wenn ein Anspruch auf eine NE besteht ? Die sind doch froh, wenn ihre Kunden nicht andauernd auf der Matte stehen, um ihre AE verlängern zu lassen.

Wenn ich so die Aufenthaltshistorie meiner Frau betrachte, hat sie immer und problemlos das bekommen, was sie beantragt hat. Allerdings habe ich auch immer peinlich genau darauf geachtet, dass alle Dokumente in Ordnung waren und alle Erteilungsvoraussetzungen genau erfüllt wurden

Infolge Umzug haben wir inzwischen drei verschiedene ABH's kennengelernt, aber Probleme gab es nirgendwo.
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Antwort #8 - 12.10.2016 um 19:31:51
 
Saxonicus schrieb am 12.10.2016 um 19:15:03:
Warum sollte sich die ABH unnötig Arbeit aufhalsen und aus Eigeninitiative die AE verkürzt verlängern wenn ein Anspruch auf eine NE besteht ? Die sind doch froh, wenn ihre Kunden nicht andauernd auf der Matte stehen, um ihre AE verlängern zu lassen.



Tja, warum sie das tut bzw. der eine, die Frage stellen sich einige, die sich jetzt zusammenschließen werden.

Die Dokumente waren sowohl bei uns, als auch bei anderen Personen in Ordnung. Auf Nachfrage kommt, man habe das halt so entschieden.

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Antwort #9 - 12.10.2016 um 19:43:48
 
ichfragdannmal schrieb am 12.10.2016 um 18:19:17:
Das Anzweifeln und Rückfragen zu diesem Formular hat übrigens dazu geführt, dass dieser Sachbearbeiter Mitarbeiter zu unseren Nachbarn schickte, um zu fragen, ob wir zusammen leben. 

Ja dann kannst du der Sachbearbeiterin ja jetzt schön eine reinbuttern und sagen, dass ja die Zweifel an der ehelichen Lebensgemeinschaft ausgeräumt worden ist. Laut lachend
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Antwort #10 - 12.10.2016 um 22:15:28
 
Auf so eine einfache, aber logische Idee kam ich noch nicht. Da gehe ich morgen gleich wieder hin, da ich momentan Ferien habe.

Danke. Denn das ist ja so.
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Antwort #11 - 13.10.2016 um 02:07:10
 
ichfragdannmal schrieb am 12.10.2016 um 18:19:17:
Meines Erachtens dürfte in dem Formular stehen, wir erklären eine gemeinsame Ehe zu führen. Punkt.


Ich würde es selbst genauer Formulieren, das du  in ehelicher Gemeinschaft Herrn XY usw....dem Ehemann lebst und beabsichtigst dies weiterhin auf dauer zu tun.

Eine solch Erklärung kann man selbst ertellen, da braucht es kein amtliches Formular.

Sollte den Nachbarn erzählt worden sein, das wegen Scheinehe ermittelt wurde würde ich die Beamtin schon mal Fragen was das nach 9 Jahren Ehe soll.

Ansonsten kann natürlich dein Anwalt Akteneinsicht einforerdern und wenn da kein Anfangsverdacht im Rahmen Scheinehe vorliegt eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Sachbearbeiterin machen. Scheinehe ist eine Straftat, gegen jemanden Ermitteln zu lassen, ohne das es einen noch so kleinen Anfangsverdacht gibt ist schon mal erklärungsbedürftig, auch im Verwaltungsverfahren.

Und würde das auch noch gegenüber den Nachbarn rausposaunt, würde ich persönlich dann durchaus Überlegen wegen "Übler Nachrede" anzuzeigen. Ein Ermittliung rechtfertigt nicht den Verdacht gegen unbeteiligte zu äußern. Ich bin halt was meine Privasphäre angeht durchaus konfrontativ, da ist mir dann das gute Verhältnis zur ABH egal. Muss aber jeder selbst entscheiden.
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Antwort #12 - 13.10.2016 um 03:22:16
 
Kann man machen.

Damit aber der Sachbearbeiter keine Handhabe hat, sollte man sich nachweislich schriftlich wie folgt einlassen.

Zitat:
Sehr geehrter Frau/Herr X,

wie mein Nachbar mir gestern berichtete, haben Sie einen Ihrer Mitarbeiter zur Scheinehenüberprüfung vorbeigeschickt. Ich hoffe, dass sich dadurch die abzugebende eidesstattliche Versicherung erledigt hat, da der Sachverhalt der gelebten ehelichen Lebensgemeinschaft durch die eigentlich unverhältnismäßig aufwändige vor-Ort-Untersuchung geklärt sein sollte (vgl. § 27 Abs. 1 Satz 2 VwVfG (Bund) bzw. entsprechendes LVwVfG).

Wie ich Ihnen bereits erklärt habe, bat ich nur um eine entsprechende tiefergehende Erläuterung der von Ihnen vorgelegten vorformulierten Erklärung, da mir die Erklärung zu weit ging und uns gesetzlich nicht geforderte Meldepflichten auferlegen würde. Mein Ehemann und ich leben in der ehelichen Lebensgemeinschaft und beabsichtigen nicht dies in nächster oder ferner Zeit zu ändern, sodass eine weniger drastisch vorformulierte Erklärung von uns ggf. auch angenommen wäre.

Ich hoffe dass sich die Unstimmigkeiten somit erledigt haben und erwarte, dass der Antrag meines Mannes jetzt ohne weitere Verzögerungen positiv beschieden wird.

Mit freundlichen Grüßen
X


So wäre das meines Erachtens ein "Trojaner". Durch den Satz, dass man in ehelicher Lebensgemeinschaft lebt und dies nicht ändern wird, hat man quasi die entsprechende Erklärung abgegeben.

Sollte der Antrag also abgelehnt werden, kann man vor Gericht dagegen angehen und genau diesen Satz der Ausländerbehörde unter die Nase halten.
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