Vielen Dank für eure Interpretationen.
Grundsätzlich habt ihr Recht, so ein Papier des lieben Friedens willen zu unterschreiben. ABER Aras beispielsweise hat angedeutet, es würde ja "reichen", wenn wir 20 Minuten vor dem zu Bett gehen Sex hätten und findet es traurig, wenn viele Paare tatsächlich sexlose Ehen führen.
Es sind nicht nur viele, es sind Millionen und ich habe mit vielen Interviews geführt, weil ich das ursprünglich mal als Dissertationsthema nehmen wollte.
Ich habe den Kopf geschüttelt und mich gefragt, was es einen Sachbearbeiter angeht, ob wann und wo wir Sex haben. Das von Aras genannte Beispiel lässt da tief blicken, auch wenn das von dir nicht so beabsichtigt war.
Was ist, wenn wir es nicht, wie viele deutsch-deutsche Paare nur einmal wöchentlich am Wochenende für 20 Minuten vorm Schlafen gehen machen?
DAS allein geht absolut zu weit und widerspricht auch §3GG Gleichstellungsgesetz.
Und eine Metapher hat für meine Begriffe in einem offiziellen Formular überhaupt nichts zu suchen, zumal ich unter so einem Text über Rechtsfolgen belehrt werde, wenn ich mich nicht an den oben unterschriebenen Wortlaut halte sogar mit Strafverfolgung "gedroht" wird. So ein Formular öffnet jedem spießigen Kleinstadtsachbearbeiter, der scheinbar noch nicht viel Beziehungserfahrung hat oder Ehevorstellungen von 1945 für richtig hält, Tür und Tor, um sich "auszutoben".
Daher war meine Frage, ob es ein einheitlich vorgeschriebenes Formular/einen Text gibt, der ausreichen würde oder hat da jede Behörde ihre eigenen Wunschvorstellungen zu Papier gebracht?
Das Anzweifeln und Rückfragen zu diesem Formular hat übrigens dazu geführt, dass dieser Sachbearbeiter Mitarbeiter zu unseren Nachbarn schickte, um zu fragen, ob wir zusammen leben.
Nun können meine Nachbarn zum Glück nicht durch die Wände sehen und so hat er sicherlich nichts über unsere sexuellen Vorlieben oder auch nicht, erfahren. Vielleicht hätte er da ja von einem Latino noch etwas "lernen" können, über die 20 Minuten hinaus
.
So und stellen wir uns mal vor, der Mann wird impotent oder die Frau bekommt Unterleibskrebs, wie es der Mutter einer Freundin erging. Danach hat sie dem Sex für immer abgeschworen. Nach freiem Interpretationsdünken des jeweiligen Sachbearbeiters hätten wir dann ja nur noch eine Begegnungsbeziehung, obwohl die Eltern meiner Freundin sind seit 35 Jahren verheiratet sind.
Wer nimmt sich also das Recht heraus, mich so etwas unterschreiben zu lassen? Und allein, dass ich die Rechtmäßigkeit anzweifel, den moralischen Aspekt erst recht, führt sofort dazu, dass ich unter Verdacht gerate, eine Scheinehe zu führen. DAS geht so überhaupt nicht. Denn nur weil jemand einem Sachbearbeiter ggf. intellektuell überlegen ist oder auch über den Tellerrand schaut, darf ihm nicht abverlangt werden, die Klappe zu halten, weil er sich sonst sofort verdächtig macht.
Es geht aber noch viel weiter. Wie auch immer er auf die Idee kam, dieses Forum zu durchforsten, lagen in unserer Akte Posts eines Pseudonyms, in dem weder Ort noch Namen genannt wurden, die er mir zuordnen wollte, erneut um eine Scheinehe zu "beweisen". Mein berufliches und privates Umfeld hat sofort die These aufgestellt, er müsse ja viel Zeit und einen leeren Schreitisch sowie ein persönliches Anliegen haben, mir mein Hinterfragen so übel zu nehmen, dass ich schon von Verfolgung sprechen könnte.
Und das nur, weil ich die Nase voll hatte, dieses aus meiner Sicht diskriminierende Formular auszufüllen.
Wir sind nun seit 2007 verheiratet und ich müsste psychisch ziemlich einen an der Waffel haben, so viel Zeit in einer Scheinehe zu verbringen.
Aber glücklicherweise haben wir nun über facebook mehrere Mitstreiter gefunden, die durch den hier nicht genannten Sachbearbeiter unzumutbares, herabwürdigendes und unterstellendes Verhalten erfahren haben und werden nun gemeinsam Beschwerde einreichen.
Diesbezüglich werde ich auch noch in einem neuen Post eine Frage zur
NE stellen.
Hier geht es mir zunächst nur um das Formular. Es wird sich auf §27 Abs. 1 bezogen.
(1) Die Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet für ausländische Familienangehörige (Familiennachzug) wird zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes erteilt und verlängert.
Da steht so ein Schwachsinn mit Tisch und Bett etc. nicht. Ebenso wenig gibt der §31 so einen Text her. Wie muss man also unterwegs sein, so ein Formular zu entwickeln?
Meines Erachtens dürfte in dem Formular stehen, wir erklären eine gemeinsame Ehe zu führen. Punkt.
Ich bin es leid, bei jedem Hauch von Kritik als Mensch zweiter Klasse von Sachbearbeitern behandelt zu werden, die von den Steuern meines Mannes und von meinen Steuern bezahlt werden.
Und stellen wir uns einen einzigen Tag ohne Ausländer in Deutschland vor, würden wir wahnsinnig viele Steuern sparen, weil dann diese sich selbst zum Herrgott beförderten SB umgehend arbeitslos wären.
Es ist mir ein Anliegen, dass ich hier nicht alle SB über einen Kamm scheren möchte, obwohl viele von ihnen es im umgekehrten Fall mit uns machen.
Besagter SB bevorzugt übrigens bei Gesprächen, weit weg vom Kunden zu sitzen, einem seine Seitenansicht zuzudrehen, zurückgelehnt im Schreibtischstuhl und die Arme hinterm Kopf verschränkt.
Spannend ist, dass wir von seinen Aktionen erst bei Akteneinsicht erfuhren. Transparenz ist wohl auch ein Fremdwort und er kam sich dabei sicher noch ganz toll und eifrig vor.
Mein Mann meint übrigens, dass besagter SB ihm Jahre lang deshalb die
NE nicht erteilt habe, weil ich so kritisch bin.
Tja, das war so, dass trotz Wunsch die
NE zu beantragen, immer ein Kreuz bei Verlängerung durch ihn gesetzt wurde und mein Mann der Meinung war, er würde korrekt beraten. Da ich immer erst für das Formular erscheinen musste, habe ich diesen Antrag erst bei Akteneinsicht zu sehen bekommen. Kommentar "Ihr Mann hat das so unterschrieben und hier ist nun einmal Deutsch die Amtssprache".
Jetzt erzählte mir ein Bekannter, er habe mit seiner Frau zufällig auch bei besagtem SB die
NE berechtigterweise beantragt. Dann sei seine Frau irgendwann mit der Verlängerung der
AE für 1 Jahr nach Hause angekommen. Also ist er dahin, Akteneinsicht und auch da war das Kreuz nicht bei
NE. Er sagt, auch seine Frau habe die Unterschrift geleistet, davon ausgehend, das Kreuz wäre wohl da, wo es hingehöre und sie hätten in dem Gespräch mehrfach von der
NE gesprochen.
Mir liegen ähnliche, weiterer solcher Berichte vor.
Sicherlich haben die Antragsteller das unterschrieben, aber ein Schelm, wer dabei Böses denkt, oder?