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Nationales Visum nach Einreise (US-Bürger) (Gelesen: 2.883 mal)
Anaie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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11.10.2016 um 21:54:34
 
Hallo!

Ich brauche Hilfe bezüglich der deutschen Visa und Hochzeit in Dänemark/Deutschland mit meinem Partner aus den USA.

Vor 2 Monaten ist mein Freund aus den USA zu mir gekommen um mich zu besuchen (mit dem Schengen Visa).

In der Zeit haben wir uns verlobt und haben gelesen, dass auch wenn wir heiraten, er wieder zurück in die USA muss da er nicht das "richtige" Visum hat. (Nationales Visum zum Zwecke der Eheschließung bzw. nach der Heirat Visum zur Familienzusammenführung)

Dort stand aber auch, dass US Bürger dieses bestimmte Visum NACH der Einreise beantragen können.
Nur leider wissen wir nicht wo. Bei der Ausländerbehörde meines Wohnotes? Bei dem US-Konsulat? Bei dem deutschen Konsulat in den USA? Beim Standesamt? (Falls wir einen Hochzeitstermin haben kann dadurch der Aufenthalt verlängert werden?)

Für das nationale Visum werden viele Unterlagen gefordert, eines davon ist der Nachweis von Grundkenntnissen in deutsch (also mit bezahltem Kurs oder dem Test beim Goethe Institut)
Wir haben aber leider nur noch 30 Tage Zeit und uns fehlt die Zeit um alle erforderten Dokumente beisammen zu haben.

Deswegen wäre es doch einfach wenn wir in Dänemark heiraten (dadurch entfällt ja das ehefähigkeitszeugniss welches in DE erst vom OLG freigestellt hätte werden müssen) und danach die Aufenthaltsgenehmigung für ihn beantragen. Dort gibt es aber auch wieder dieses Problem, dass er das richtige Visa hätte haben müssen und wieder zurück muss um es zu beantragen.

Am liebsten wäre uns wenn er das richtige Visum in Deutschland beantragen kann und wir dadurch mehr Zeit bekommen um zu heiraten.

Falls er doch erst zurück muss, kann er dann direkt das neue Visum beantragen und sobald er dieses hat wieder einreisen oder muss er 3 Monate warten, da er das Schengen Visum voll ausgenutzt hat?


Danke und viele Grüße  Smiley
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Aras
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Antwort #1 - 11.10.2016 um 22:04:19
 
Gemäß § 41 AufenthV kann er die Aufenthaltserlaubnis direkt bei der lokalen Ausländerbehörde beantragen.

Wenn er jetzt innerhalb der nächsten 30 Tage es nicht schafft das Zertifikat zu erwerben, dann könnt ihr auch für 2-3 Tage nach England reisen und danach zurückkommen. Dann habt ihr einmalig erneut 90 Tage Zeit.

Oder ihr spricht mit der Ausländerbehörde und verhandelt mit der Behörde, dass diese den Antrag annimmt aber bis zur Vorlage des A1-Zertifikates nicht entscheiden. Dann sollte das auch in Ruhe möglich sein.

Ist dein Verlobter studiert?
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Anaie
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Antwort #2 - 12.10.2016 um 00:36:51
 
Das wusste ich gar nicht, dass England nicht zu den Schengen Staaten gehört. Habe hier im Forum gelesen, dass die in England aber genau drauf gucken wann das Visum in Deutschland abläuft...
Und die in Deutschland wundern sich dann auch nicht dass man nach zB 70 Tagen Aufenthalt in DE kurz für ein Wochenende nach England fliegt und dann erneut 90 Tage bekommt? Das wäre aber nun wirklich perfekt dann könnten wir alles mit genug Zeit planen für die Hochzeit!

Gibt es da eine bestimmte Daue des Aufenthalts? Reicht da ein Wochenende als Kurzurlaub so zu sagen?

Oder  kann er mit einem Antrag auf das nationale Visum noch länger bleiben bzw. der ausländerbehörde beibringen, dass er erst noch den Sprachkurs machen muss bevor sie ihm das Visum erteilten?

Und nein er ist nicht Student.
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Anaie
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Antwort #3 - 12.10.2016 um 01:04:54
 
Anaie schrieb am 12.10.2016 um 00:36:51:
Das wusste ich gar nicht, dass England nicht zu den Schengen Staaten gehört. Habe hier im Forum gelesen, dass die in England aber genau drauf gucken wann das Visum in Deutschland abläuft...
Und die in Deutschland wundern sich dann auch nicht dass man nach zB 70 Tagen Aufenthalt in DE kurz für ein Wochenende nach England fliegt und dann erneut 90 Tage bekommt? Das wäre aber nun wirklich perfekt dann könnten wir alles mit genug Zeit planen für die Hochzeit!

Gibt es da eine bestimmte Daue des Aufenthalts? Reicht da ein Wochenende als Kurzurlaub so zu sagen?

Oder  kann er mit einem Antrag auf das nationale Visum noch länger bleiben bzw. der ausländerbehörde beibringen, dass er erst noch den Sprachkurs machen muss bevor sie ihm das Visum erteilten?

Und nein er ist nicht Student.



Ich habe noch eine Frage!
Gilt dies extra für England? Denn er könnte ja theoretisch auch zurück in die USA und müsste dort 90 Tage warten bevor er wieder 90 Tage nach DE kann denn er hat ja schon fast die 90 Tage voll.
Ist das für England anders geregelt?
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Antwort #4 - 12.10.2016 um 01:24:26
 
Sein jetziger Aufenthalt fällt entweder unter Schengenrecht, d.h. 90 Tage je 180 Tageszeitraum oder unter § 41 AufenthV, d.h. 3 Monate Zeit sich um eine Aufenthaltserlaubnis zu kümmern. Er kann argumentieren, dass er beim ersten Mal gemäß Schengenrecht zu einem Privatbesuch eingereist ist und beim zweiten Mal gemäß § 41 AufenthG um einen Daueraufenthalt zu begründen. Er muss dann aber bei der zweiten Einreise am Besten direkt nach Deutschland einreisen.

Nochmal darf man das aber nicht machen, da es dann als verschleierter Daueraufenthalt gewertet werden kann.

Anaie schrieb am 12.10.2016 um 00:36:51:
Gibt es da eine bestimmte Daue des Aufenthalts? Reicht da ein Wochenende als Kurzurlaub so zu sagen?

Ja am Besten 2-3 Tage. Sowas nennt man technische Aus- und Einreise.

Anaie schrieb am 12.10.2016 um 01:04:54:
Denn er könnte ja theoretisch auch zurück in die USA und müsste dort 90 Tage warten bevor er wieder 90 Tage nach DE kann denn er hat ja schon fast die 90 Tage voll. 


Ja 90 Tage nach Schengenrecht. Aber die zweite Einreise kann gemäß § 41 AufenthV erfolgen. Das ist eine nationale Regelung.

Anaie schrieb am 12.10.2016 um 01:04:54:
Ist das für England anders geregelt?

Einfach einmal raus aus dem Schengengebiet und wieder. Ob er jetzt nach England oder Schottland oder Irland oder .... ausreist ist egal.

Anaie schrieb am 12.10.2016 um 00:36:51:
Und nein er ist nicht Student.

Ich meinte: Hat er bereits studiert. Dann könnte ggf. geringer Integrationsbedarf festgestellt werden, wenn er direkt einen Arbeitsplatz vorweisen kann.

Wenn du bereits genug arbeitest, könntest du oder ein Verwandter sogar eine Verpflichtungserklärung für ihn abgeben und dein Verlobter beantragt eine Aufenthaltserlaubnis für einen Sprachkurs bentragen.
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Antwort #5 - 12.10.2016 um 13:09:54
 
Er kann doch sicherlich auch alleine für 3 Tage nach England richtig?
Wenn er jetzt 2-3 Wochen vor Ablauf nach England ausreist ist die Chance, dass sie ihm die Einreise verwähren geringer als wenn er ein paar Tage vor Ablauf hin fliegt oder?

Wenn er dann zurück nach Deutschland einreist, muss er dann den Grund angeben? Wenn ja, kann er das mit dem AufenthG begründen richtig?
Bei der ersten Einreise musste er nämlich nichts begründen.

Wenn da so klappt, kann er danach ein nationales Visum zum Zwecke der Heirat beantragen ODER eine Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke des Sprachkurses?! Hab ich das richtig verstanden? Und danach können wir dann heiraten?
Bin etwas verwirrt sorry!  hä?
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Antwort #6 - 12.10.2016 um 13:18:48
 
Bevor du hier noch mehr verwirrt wirst, spreche am besten mit der Ausländerbehörde, die für deinen Wohnort zuständig ist und schildere die Situation. Eventuell können die deinem Verlobten nach der Eheschließung in Dänemark eine Erlaubnisfiktion ausstellen, bis er die A1 Sprachkenntnisse hat.
Du musst dann unter anderem nachweisen, dass der Krankenversicherungsschutz vorliegt und der Lebensunterhalt sichergestellt ist.

Nach meinem Kenntnisstand reicht eine Ausreise für zwei bis drei Tage außerhalb des Schengen Gebietes nicht aus, da der 180 Tage-Zeitraum ab der ersten Einreise (in eurem Fall vor 70 Tagen) gerechnet wird.
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Anaie
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Antwort #7 - 12.10.2016 um 13:21:23
 
Also wenn er nach England ausreist und wieder kommt hat er trotzdem nur noch 20 Tage?
Oder wie lange müsste er dort bleiben?
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Antwort #8 - 12.10.2016 um 13:39:54
 
Anyonne schrieb am 12.10.2016 um 13:18:48:
Nach meinem Kenntnisstand reicht eine Ausreise für zwei bis drei Tage außerhalb des Schengen Gebietes nicht aus, da der 180 Tage-Zeitraum ab der ersten Einreise (in eurem Fall vor 70 Tagen) gerechnet wird.

In der vorliegenden Konstellation eindeutig falsch. Es gibt Schengen-Recht und es gibt nationales Recht. Am Besten verwirrst du nicht den TE.

Bei der ersten Einreise war er quasi Tourist. Bei der zweiten Einreise direkt nach Deutschland sagt er dem Grenzpolizisten, dass er einen Daueraufenthalt anstrebt und gemäß § 41 AufenthV diesen innerhalb der nächsten 90 Tage auch beantragen wird.


Anaie schrieb am 12.10.2016 um 13:21:23:
Also wenn er nach England ausreist und wieder kommt hat er trotzdem nur noch 20 Tage?

Nein.
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Antwort #9 - 12.10.2016 um 13:58:45
 
Also MUSS er es dem Polizisten bei den Kontrollen am deutschen Flughafen sagen oder nur wenn dieser ihn fragt? Und dann direkt bei der Ausländerbehörde den Antrag stellen für das nationale Visum... richtig?
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Antwort #10 - 12.10.2016 um 14:01:42
 
Wenn die Bundespolizei fragt, dann muss er auch antworten.


Hast du mal § 41 AufenthV gelesen?

Zitat:
§ 41
Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten

(1) Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika können auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann im Bundesgebiet eingeholt werden.

[...]
(3) Ein erforderlicher Aufenthaltstitel ist innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise zu beantragen. Die Antragsfrist endet vorzeitig, wenn der Ausländer ausgewiesen wird oder sein Aufenthalt nach § 12 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes zeitlich beschränkt wird.


Anaie schrieb am 12.10.2016 um 13:58:45:
Und dann direkt bei der Ausländerbehörde den Antrag stellen für das nationale Visum... richtig?

Nein.... nicht direkt sondern innerhalb von 90 Tagen. Also am Besten wenn dein Verlobter A1 Sprachkenntnisse hat.
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Antwort #11 - 12.10.2016 um 14:03:34
 
Besser wäre es, wenn Ihr erst bei der Ausländerbehörde fragt. Mit dem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis könnten die einfach regeln, dass er bleiben darf bis zur Entscheidung. Und dann muss er nur Heiratsurkunde, A1-Zertifikat etc. nachreichen.

Es gibt manchmal freundliche Ausländerbehörde, die zum Nachreichen ein paar Monate Zeit geben.

Dann könnt Ihr auf irgendwelche sinnlosen Reisen vielleicht verzichten.

Die Kurzzeit-Reise nach GB wäre dann nur ein Plan B. Und bei der Einreise irgendwas erklären muss er nicht, nur Fragen beantworten. Und die Erläuterungen hier sind nur vorsorglich, damit er sich auf mögliche Fragen vorbereiten kann. Aber die Bundespolizei hat auch manchmal wichtigere Sachen zu tun als US-Bürger zu befragen.
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