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Übersetzung von Heiratsurkunde für Bürgeramt/Anmeldung (Gelesen: 1.420 mal)
kasimirkapuste
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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11.10.2016 um 17:35:33
 
Hallo,

ich habe folgende Frage: Meine Frau ist nun mit einem Visum zur Familienzusammenführung zu mir gezogen. Im Rathaus wollten sie uns nicht als verheiratet registrieren, da wir keine eidesstaatlich geprüfte Übersetzung der Heiratsurkunde (die französisch ist) angefertigt haben.

Ich meine mich zu erinnern, dass sie mir aber, direkt nachdem ich nach der Heirat dorthin gegangen bin, gesagt haben, sie werden mich als verheiratet registrieren sobald meine Frau zu mir eingereist ist und ich sie vorstelle - sie meinte, dass französisch akzeptiert wird.
Ist es eine Ermessensentscheidung, oder wird es von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandhabt?

Es handelt sich um ein togoisches Dokument. Für Togo gibt es keine Apostillen oder Legalisierungen, ist die Auskunft der deutschen Botschaft in Togo. Dies wird aber von dem Bürgeramt verlangt. Wie verhält es sich damit?

Vielen Dank!!!!!


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erne
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Antwort #1 - 11.10.2016 um 18:28:49
 
kasimirkapuste schrieb am 11.10.2016 um 17:35:33:
Heiratsurkunde (die französisch ist)


ist es eine internationalle HU, also auf einem entsprechenden standardisierten Formblatt? dann ja
Ist es einfach nur eine HU, die auf französisch verfasst ist, dann entscheidet der Sachbearbeiter, ob er frz, versteht. Einen Anspruch darauf, dass er frz. verstehtm habt Ihr nicht.
Grundsätzlich ist die Amtssprache in D nun mal deutsch.

kasimirkapuste schrieb am 11.10.2016 um 17:35:33:
Dies wird aber von dem Bürgeramt verlangt. Wie verhält es sich damit?

Dann kann die Behörde eine Urkundenüberprüfung veranlassen. In der Regel wird die Behörde verlangen, dass ihr diese Überprüfung bezahlt.


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Aras
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Antwort #2 - 11.10.2016 um 18:39:44
 
Du kannst es ja selber übersetzen und vorlegen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Saxonicus
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Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 11.10.2016 um 18:39:58
 
kasimirkapuste schrieb am 11.10.2016 um 17:35:33:
Für Togo gibt es keine Apostillen oder Legalisierungen, ist die Auskunft der deutschen Botschaft in Togo. Dies wird aber von dem Bürgeramt verlangt. Wie verhält es sich damit?


erne schrieb am 11.10.2016 um 18:28:49:
Dann kann die Behörde eine Urkundenüberprüfung veranlassen. In der Regel wird die Behörde verlangen, dass ihr diese Überprüfung bezahlt.

Guckst Du hier:   http://m.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/Urkundenverkehr__Al...

Da findest Du auch das Merkblatt zur Urkundenüberprüfung  in Togo.
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