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FZF (Gelesen: 5.306 mal)
Themen Beschreibung: Finanzielle Unterstützung bei FZF
Tolu
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11.10.2016 um 14:42:36
 
Hallo,

Also erstmal möchte ich allen hier danken! Ohne dieses Forum wäre ich durchgedreht. Alles ist so undurchsichtig und die einzigen individuellen Informationen, die man im Internet kriegt sind hier weil ihr alle so nett seid und jedem antwrotet. DANKE!!


Ich habe am Samstag in Kamerun geheiratet und mein Mann und ich stellen jetzt den Antrag zur FZF. A1 Prüfung ist schon gemacht und wir haben auch schon einen Termin (Ende Oktober)

Jetzt das Problem: Ich bin Studentin und wohne im Moment noch bei meinen Eltern. Ich arbeite auf 450 Euro Basis im Monat. Ich würde gerne ausziehung und mit meinem Mann zusammenziehen sobald er herkommt. Mein Mann und ich haben mit der Unterstützung meiner Eltern, Kindergeld und meinem Gehalt ca. 1.000-1.200 Euro im Monat zur Verfügung.

Ich weiß, dass wir Wohngeld beantragen können, aber ich frage mich wieviel das so ca. ist? Ich kenne mich damit nicht aus. Haben wir irgendeinen anderen Anspruch auf soziale Gelder? Ich weiß nicht wie das gutgehen soll bis er einen Job gefunden hat.

Wie läuft das mit der Versicherung? Ich bin ja selbst über meine Eltern versichert?

Er macht gerade den A2 Sprachkurs damit wir relatic schnell einen Job für ihn finden können. Normalerweise zahlt der Staat ja bis B1-Niveau. Gibt es dann dort eine Möglichkeit B2 auch noch zu zaheln, da wir ja A2 selbst gezahlt haben? Oder können wir Geld zurückerstatten lassen?

Wenn ich umziehe und dann einen 2. Wohnsitz habe, bei welcher ABH muss ich ihn anmelden (neuer oder alter Wohnort?)


Ich hoffe das waren nicht zu viele Fragen auf einmal, aber es srpudelte einfach so aus mir raus..vielen Dank für eure Hilfe  Smiley

LG Tolu Smiley
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Alacrity
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Antwort #1 - 11.10.2016 um 15:16:36
 
Er kann ALG2 beantragen, du BAföG. Ihr werdet als Bedarfsgemeinschaft behandelt und deine Einkünfte werden berücksichtigt. Die Berechnung dessen, was vom Jobcenter am Ende gezahlt wird, ist komplex, so wird z. B. ein Teil der BAföG Förderung, die an den Verhältnissen deiner Eltern hängt, nicht auf das ALG2 angerechnet und für deinen Job hast du Freibeträge. Anspruch auf Wohngeld habt ihr zusammen auch, wenn ihr weder beide ALG2 noch beide BAföG bekommt, wieviel Wohngeld ihr kriegt, hängt von der Mietstufe und von eurem Einkommen ab, wobei dein BAföG wieder teilweise angerechnet wird.

In die Versicherungspflicht kommt dein Mann bei ALG2bezug automatisch, die Beiträge übernimmt das Jobcenter.

Bei ALG2bezug entfällt auch die Eigenbeteiligung am Sprachkurs und es gibt eventuell Fahrkostenerstattung. Geld zurück für A2 gibt es nicht. Wenn er nach B1 weiter Deutsch lernen möchte, kann er mit dem Jobcenter reden, ob man eine entsprechende Vereinbarung treffen kann.

Er muss sich anmelden wo er wohnt und dann bei der ABH für seinen Wohnort eine AE beantragen.
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Tolu
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Antwort #2 - 11.10.2016 um 15:39:47
 
Wow danke für deine schnelle Antwort!!

Laut meinen Eltern werde ich wohl kein BAföG bekommen, da mein Vater in der Schweiz arbeitet und somit "zuviel" verdient, obwohl er natürlich auch hohe Ausgaben hat. Das würde ja dann bedeuten dass wir nur ALG2 beantragen können, oder?

Ok, das würde bedeuten sobald er hier ist gehen wir zur ABH (am neuen Wohnort), melden ihn an und beantragen ALG2, richtig? Danach kümmern wir uns um den Sprach bzw. Integrationskurs und hoffen dass sie mehr als nur B1 zahlen..hab ich das richtig verstanden?

Ich hätte noch eine andere Frage: Im Moment wohne ich wie gesagt noch zu Hause. Wäre es sinnvoll schon recht bald eine neue Wohnung an meinem Studienort zu suchen und ggf. alleine einzuziehen und auf meinen Mann zu warten oder sollte ich lieber warten bis er hier ist damit ich auch das Geld der ABH habe und es damit finanzieren kann.
Ich glaube ich kann mich irgendwie herumschlagen und auch ein paar Monate alleine darin leben. Da ich gar nicht wusste, dass wir auch Anspruch auf ALG2 haben, dachte ich ich müsste es sowieso aus eigener Tasche finanzieren..allerdings wäre es einen große Hilfe auf meinen mann zu warten.

LG und vielen Dank Smiley
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Antwort #3 - 11.10.2016 um 15:50:06
 
Du kannst jetzt ausziehen oder später mit deinem Mann gemeinsam.

Wenn du vor der Ankunft deines Mannes ausziehst geht natürlich alles mit Anmelden und zuständiger ABH und Hartz4 Antrag wesentlich schneller wenn der künfige Wohnort schon feststeht.

Also meine Empfehlung wäre zumindest kurz vor Ankunft deines Mannes schoneien eigene Wohnung zu haben.
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Antwort #4 - 11.10.2016 um 16:03:53
 
Ich danke dir, dann fange ich sobald ich wieder nach Deutschland komme direkt an zu schauen..ist irgenwie komisch weil ich ja noch gar nicht weiß wieviel Geld uns später zusteht, aber sehr beruhigend, dass wir überhaupt etwas kriegen.

Nur um nocheinmal sicherzugehen. Niemand darf uns nach Sicherungs des LU noch nach Wohnungsgröße fragen, korrekt?

Und mein Mann ist auch versichert bis wir ihn anmelden, oder? Falls ich keine Wohnung finde, soll ich ihn dann erstmal bei dem Wohnort meiner Mutter anmelden? So eine Anmeldung muss doch sicherlich direkt passieren, oder?

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okatomy
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Antwort #5 - 11.10.2016 um 16:13:44
 
Das Visum gilt normal 3 Monate, in diesen 3 Monaten muss er angemeldet sein und die AE bei der ABH beantragt werden.

Natürlich könnt Ihr das erstmal auch vom Wohnort der Eltern und deren ABH machen.

Wenn Ihr ALG2 / Hartz 4 beantragt ist euer LU ja nicht gesichert und natürlich hat das Jobcenter dann was zur Wohnungsgröße zu sagen bzw. übernimmt nur Kosten für eine angemessene Wohung (örtlicher Mietspiegel)

Regelbedarf ALG2 sind 728 Euro für Ehepartner wovon Ihr Leben müsst + die Kosten von der Wohnung werden gesondert übernommen.
Dein 450 Euro job wird wohl mit 280 Euro berücksichtigt werden also bekommt Ihr noch 448 Euro zum Leben vom Amt.
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Antwort #6 - 11.10.2016 um 16:24:08
 
Ich danke dir, dann fange ich sobald ich wieder nach Deutschland komme direkt an zu schauen..ist irgenwie komisch weil ich ja noch gar nicht weiß wieviel Geld uns später zusteht, aber sehr beruhigend, dass wir überhaupt etwas kriegen.

Nur um nocheinmal sicherzugehen. Niemand darf uns nach Sicherungs des LU noch nach Wohnungsgröße fragen, korrekt?

Und mein Mann ist auch versichert bis wir ihn anmelden, oder? Falls ich keine Wohnung finde, soll ich ihn dann erstmal bei dem Wohnort meiner Mutter anmelden? So eine Anmeldung muss doch sicherlich direkt passieren, oder?

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Antwort #7 - 11.10.2016 um 16:51:19
 
Ok, dankeschön. Sorry habe meine Antwort wohl 2mal verschickt. Also 450 EUR für uns beide plus die Kosten für die Wohnung? Werden die 280 Euro auch gekürzt wenn ich nicht die vollen 450 EUr verdiene?
Wow, das würde uns unheimlich helfen. Hab ich das richtig verstanden, dass die Wohnung zusätzlich übernommen wird und zwar komplett? Angemessene Wohnungsgröße heißt mindestens 12 qm2/Person, oder? Wäre eine 40qm2 Wohung zu groß?

Und kann das Amt mich zwingen meine Wohnung zu wecheln und in einen billigeren Stadtteil zu ziehen? Ich würde gerne nach Frankfurt am Main ziehen und das ist bekanntlich ja sehr teuer..

Kriege ich weiterhin mein Kindergeld bis ich 25 bin?

Wird die Versicherung automatisch abgeschlossen oder muss ich das irgendwo anmelden, sons weiß ich ja gar nicht wo er versichert ist? Dumme Frage, aber so ganz blick ich nicht durch was man wann wo machen muss.
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Antwort #8 - 11.10.2016 um 18:20:16
 
Tolu schrieb am 11.10.2016 um 16:51:19:
Kriege ich weiterhin mein Kindergeld bis ich 25 bin?

Hast du ein Kind?
nun, Deine ELTERN bekommen für DICH weiterhin Kindergeld, auch wenn du verheiratet bist und noch studierst, bis du 25 bist,

Tolu schrieb am 11.10.2016 um 16:51:19:
Wird die Versicherung automatisch abgeschlossen 


Wenn er ALGII bekommt, wird er über das Jobcenter versichert (muss aber ALGII beantragen).
In Deine Fam.Versicherung kommt er nur rein, wenn du selbst nicht in der Fam.Versciherung deiner Eltern bist, sondern eine eigene KV hast ... aber dafür braucht es eine info an deine KV, dass es da einen Ehemann gibt.
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Antwort #9 - 11.10.2016 um 20:52:32
 
okatomy schrieb am 11.10.2016 um 16:13:44:
Regelbedarf ALG2 sind 728 Euro für Ehepartner wovon Ihr Leben müsst + die Kosten von der Wohnung werden gesondert übernommen.


Hast du dabei bedacht, dass sie Studentin ist? Wenn der TE kein Bafög zusteht, weil ihre Eltern zu viel verdienen, müsste sie ihren Unterhalt durch ihre Eltern sichern, die unterhaltspflichtig sind. Somit sollte den beiden meiner Meinung nach nur der Regelbeidarf für den Ehemann zustehen.
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Tolu
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Antwort #10 - 13.10.2016 um 12:12:02
 
erne schrieb am 11.10.2016 um 18:20:16:
Hast du ein Kind?
nun, Deine ELTERN bekommen für DICH weiterhin Kindergeld, auch wenn du verheiratet bist und noch studierst, bis du 25 bist.


Nein, ich habe kein Kind, aber ich bin noch nicht 25. Ok, das heißt, dass meine Eltern weiterhin das Kindergeld kriegen. Dank!

Dann werde ich mich mal bei der Versicherung melden und mit beraten lassen welche Möglichkeiten es da gibt und sie informieren.

Ist das von irgendeinem Nachteil, wenn wir Staatsgebiet beziehen? Ich hab mal gehört, dass man dann nach 3 Jahren nicht die NE erteilt kriegen würde bzw. sich nicht einbürgern lassen kann. Obwohl es ja wirklich nur für den Anfang ist, als Hilfe. Bis wir uns bisschen eingependelt haben und dann brauchen wir das gar nicht mehr...

Kann man auch nur Wohngeld kriegen ohne ALG2 oder geht das nicht bzw macht keinen Sinn?

Hat jemand von euch Erfahrungswerte wie lange das in Kamerun so dauert? Die Leute, die ich kenne sagten so 4 Monate Smiley
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Antwort #11 - 13.10.2016 um 20:32:08
 
Tolu schrieb am 13.10.2016 um 12:12:02:
Hat jemand von euch Erfahrungswerte wie lange das in Kamerun so dauert? Die Leute, die ich kenne sagten so 4 Monate


Auf den Merkblatt der deutschen Vertretung steht:

Bei der Überprüfung von Urkunden in Kamerun fallen Kosten in unterschiedlicher Höhe an. Je nach Lage des Einzelfalles wird zunächst um Rücksprache mit der Botschaft gebeten, ob eine Prüfung überhaupt durchgeführt werden kann, wie lange dies dauert und mit welchen Kosten dafür gerechnet werden muss.

Die Auslagen für Urkundenüberprüfungen in Jaunde und Douala (+ 50 km) betragen 230.000 XAF (ca. 350,00 Euro) und im Rest des Landes 330.000 XAF (ca. 500,00 Euro). Überprüfungen in Landesteilen, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht, können nicht durchgeführt werden.   


Das Merkblatt findest Du hier:
http://m.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/Urkundenverkehr__Al...
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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erne
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Antwort #12 - 14.10.2016 um 01:16:39
 
Tolu schrieb am 13.10.2016 um 12:12:02:
Ist das von irgendeinem Nachteil, wenn wir Staatsgebiet beziehen? 


nur wenn es im Zeitpunkt der Antragstellung der Fall ist, das gilt nicht für die Vergangenheit
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Tolu
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Antwort #13 - 23.10.2016 um 17:35:59
 
Vielen Dank euch allen! Smiley
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C_Devil
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Antwort #14 - 24.10.2016 um 12:29:10
 
Tu dir bitte selbst den Gefallen und erkundige dich direkt bei deinem Jobcenter, ob es für dich/euch Leistungen nach dem SGB II geben wird oder nicht.

Gem. § 7 SGB II sind Studenten von den Leistungen nach dem SGB II ganz ausgeschlossen (keine Regelleistung, keine Kosten der Unterkunft - nix) und wenn die Bedarfsgemeinschaft dann über deinen Mann läuft, wird da auch dein Einkommen angerechnet.

Bevor du jetzt mit allem rechnest, was dir bislang geschrieben wurde, gehe hin und lass dich vernünftig beraten.
Nicht dass du dich später wunderst, wenn deine Rechnung nicht aufgeht.

Gruß
C_Devil
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Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.
(Albert Schweitzer)

Manche Menschen haben einen Gesichtskreis mit dem Radius Null. Den nennen sie dann ihren Standpunkt.
(David Hilbert, Mathematiker, 1862-1943)

"Für nichts ist der Mensch so wenig geschaffen wie für das Glück, und von nichts hat er so schnell genug."
(Paul Claudel 1868-1955)
 
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