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Familienzusammenführung (Gelesen: 1.976 mal)
Ben02
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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09.10.2016 um 16:38:03
 
Hallo Hallo,
ich bräuchte eure Hilfe - ich habe vergangenen Sommer geheiratet und nun ist meine Ehefrau im Rahmen des 90-Tage Touristen-Visums in Deutschland und absolviert fleißig ihren Deutsch A1 Kurs und wird hoffentlich bald die Prüfung erfolgreich ablegen. Nun mache ich mir jedoch Gedanken zu zwei Punkten

1. Lebensunterhalt: Ich bin Student im 9. Semester, beziehe Bafög-Höchstsatz (649€), arbeite parallel (450€) und erhalte noch das Kindergeld (190€) - macht insgesamt 1289€ netto. So wie ich mich reingelesen hatte, zählen BAföG und Kindergeld nicht als öffentliche Gelder und könnten so als Basis dessen dienen, den Lebensunterhalt meiner Ehefrau zu gewährleisten. Hab ich das so richtig verstanden? Da ich eine relativ günstige Wohnung (240€) mit ausreichender m²-Anzhal habe, sollte es m.E. nach hierbei kein Problem mit dem Lebensunterhalt geben - Oder habe ich hierbei etwas missverstanden? Ich habe dazu diesen Gesetzestext am aussagekräftigsten empfunden: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__2.html

2. Krankenversicherung: Da ich noch unter 25 Jahren alt bin, bin ich selbst noch gesetzlich familienversichert bei meinen Eltern. Kann ich meine Ehefrau da auch noch mit familienversichern oder wie melde ich sie am besten für die Krankenversicherung an?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!!!
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
Herzliche Grüße
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.10.2016 um 17:04:49
 
1. Genau, beides sind nicht-schädliche öffentliche Leistungen
2. Du müsstest dich für ca. 75 € bei der KVdS stammversichern, wodurch dann deine Frau familienversichert wäre. Ob du dann auch noch deinen BAföG-Satz um den fehlenden Betrag gemäß § 13a BAföG kriegen kannst, könntest du ggf. beim BAföG-Amt erfragen.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.10.2016 um 19:26:48
 
alle Antworten auf Deine Fragen hängen von Deiner Staatsangehörigkeit ab ... und da du diese nicht verraten wolltest, gibt es keine Antworten.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Ben02
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.10.2016 um 10:30:36
 
Hallo Hallo,

vielen Dank für die Antwort Aras!!

@erne, meine Staatsangehörigkeit ist mazedonisch. Ich hoffe du kannst mir noch weitere hilfreiche Infos mitteilen.

Besten Dank!
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.10.2016 um 10:38:47
 
Beim FZF zu Ausländern muss der LU gesichert sein. Das wird im Rahmen des Antrages geprüft.
Deswegen die Frage nach der Staatsangehörigkeit.

Um einen gesicherten Lebensunterhalt zu haben dürft Ihr nach Zuzug deiner Frau keinen Sozialleistungsanspruch haben. Um das zu prüfen kannst du einen Harz4 Rechner im Internet nutzen.

Es kommt darauf an ob Ihr wirklich keinen Anspruch habt , Sparsamkeit und günstige Wohnung und der Wille keine Sozialleistungen zu beanspruchen zählen nicht.
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deerhunter
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Antwort #5 - 12.10.2016 um 11:07:06
 
Ben02 schrieb am 09.10.2016 um 16:38:03:
macht insgesamt 1289€ netto


Das wird nicht reichen für 3 Personen, also wird ein Visum schwer werden!
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Aras
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Antwort #6 - 12.10.2016 um 11:15:45
 
Drei? Woher kommt die dritte Person?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Ben02
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 12.10.2016 um 11:48:45
 
Nein, wir wären nur zu zweit Smiley m.E. nach sollte es reichen, ich bin/war nur unsicher, wie das ist, wenn man kein normales Angestellteneinkommen hat, sondern sich dieses eben aus Werkstudententätigkeit, Bafög und Kindergeld zusammensetzt... Wenn könnte man alternativ bezüglich dieser sonderbaren Einkommenkonstellation fragen im Amt? gibt's da eine Informationsstelle?

Das mit der KVdS + Familienversicherung ist aber ein super Tipp, vielen Dank!
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deerhunter
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Antwort #8 - 13.10.2016 um 15:45:15
 
Aras schrieb am 12.10.2016 um 11:15:45:
Drei? Woher kommt die dritte Person? 


Mein Fehler...bin bei Kindergeld von einem Kind ausgegangen!
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