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Ehe mit Nigerianer und parallel Asylverfahren (Gelesen: 2.440 mal)
Themen Beschreibung: verheiratet, Vorgehen bei AE, Integrationskurs, Asyl zurückziehen?
eva_m
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehe mit Nigerianer und parallel Asylverfahren
07.10.2016 um 15:36:27
 
Hallo zusammen,

mir wird der ganze Papierkrieg und das unterstützen meines Mannes gerade ein wenig zuviel... vielleicht habt ihr praktische Tipps für mich, wie man die Behördengänge einfach gestalten kann und er sich zügig integrieren kann.

Vorgeschichte:
mein jetziger Mann ist 2013 als Asylbewerber nach Deutschland eingereist. Wir haben uns in 2014 kennengelernt und nach längerer Bedenkzeit habe ich Anfang 2015 einer Eheschließung zugestimmt. Wir arbeiten beide und versuchen in der knappen Freizeit den Papierkrieg mit den deutschen Behörden zu regeln. Die ganze Urkundenprüfung und sonstige Nachweise zu seiner Identität hat uns über ein Jahr Zeit, Nerven und etwa 3000 (!) Euro gekostet. Im Februar 2016 konnten wir dann im Standesamt in München heiraten. Seitdem haben wir versucht für ihn eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Zuerst war dafür die private Wohnsitznahme und Ummeldung auf meine Adresse beim Einwohnermeldeamt nötig. Vorher hat er in einer Gemeinschaftsunterkunft in einem anderen Landkreis gewohnt.  Es wurden wieder einige Unterlagen inklusive Sprachnachweis A1 verlangt. Das hat er vorgelegt. Den Sprachkurs hat er auf eigene Kosten in einem Abendkurs gemacht. Dann hat er die 110 Euro für die AE bezahlt, aber es ging monatelang nichts voran. Auch sein Pass war seit Februar eingezogen. Auf mehrfache Nachfrage haben wir dann von der Ausländerbehöre erfahren dass der Pass einbehalten wird bis sein Asylverfahren entschieden ist. Okay. Dann sagten sie uns, das mit der AE ist seit Januar 2016 eine Kann-Entscheidung, und bei ihm würde nicht alles notwendige vorliegen. Wir sollten nochmal zwei Wochen warten. Nach drei Wochen sind wir erneut hin, und auf einmal ging es... Er hat eine AE für 1 Jahr befristet bekommen. Warten jetzt auf den elt. Aufenthaltstitel.

So, nun meine Fragen:
Wie geht es weiter mit seinem Leben in Deutschland?
Was tun wir jetzt am besten bezüglich seinem Asylverfahren??
Er war vor kurzem, am 22.9.2016 bei der Anhörung in Deggendorf, hat dazu aber bislang kein Protokoll oder irgendeine Auskunft vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, wie es jetzt weitergeht.
Eigentlich müsste er den Asylantrag doch zurückziehen, ist das korrekt? Was ist dann die Folge?
Wie ist das jetzt mit dem Integrationskurs, davon wurde bislang gar nichts erwähnt. Er will unbedingt besser deutsch lernen, scheitert im moment beim Selberlernen aber an seinen schlechten Lesekenntnissen. Es ist so anstrengend, auch für mich, mit ihm zu üben. Müsste er nicht zu solch einem Kurs verpflichtet werden? Woher kommt der entsprechende Bescheid? Und habt ihr Ideen wie es besser lesen lernen kann? Mein Sohn in der zweiten Klasse liest schon flüssiger wie er. Griesgrämig
Ist es wirklich ratsam und notwendig, einen Anwalt zu beauftragen? Ich weiß nicht wie wir das alles bezahlen sollen...

Freu mich sehr über eure Ideen und Gedanken dazu, auch einfach Austausch mit Menschen in ähnlichen Situationen würde mir glaub ich schon helfen. Ich fühle mich mit dieser Lage etwas allein und seine nigerianischen Freunde helfen mir da auch nicht mit ihrem Halbwissen. Sorry für den deprimierten Tonfall. Normal bin ich fröhlicher.  Smiley

Besten Gruß
Eva
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reinhard
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.10.2016 um 15:58:44
 
eva_m schrieb am 07.10.2016 um 15:36:27:
Wie geht es weiter mit seinem Leben in Deutschland?


Das wirst Du abwarten müssen, das kannst Du in einem Forum nicht erfahren.


Zitat:
Was tun wir jetzt am besten bezüglich seinem Asylverfahren??


Das hängt von seiner Verfolgung ab. Wenn er eine persönliche politische Verfolgung durch die staatlichen Organe nachweise kann, wird er anerkannt (wie ca. 28 Prozent der Antragsteller). Wird er nicht verfolgt, sollte er den Antrag zurückziehen.

Zitat:
Eigentlich müsste er den Asylantrag doch zurückziehen, ist das korrekt? Was ist dann die Folge?


Wie gesagt, hängt davon ab, ob der Antrag aussichtsreich ist – dann sollte er nicht abbrechen.
Wenn er abbricht, ist der Aufenthalt vom ehelichen Zusmamenleben abhängig.

Zitat:
Wie ist das jetzt mit dem Integrationskurs, davon wurde bislang gar nichts erwähnt. Er will unbedingt besser deutsch lernen, scheitert im moment beim Selberlernen aber an seinen schlechten Lesekenntnissen. Es ist so anstrengend, auch für mich, mit ihm zu üben. Müsste er nicht zu solch einem Kurs verpflichtet werden? Woher kommt der entsprechende Bescheid?


Das macht die Ausländerbehörde, sobald die Karte da ist.

Zitat:
Ist es wirklich ratsam und notwendig, einen Anwalt zu beauftragen? Ich weiß nicht wie wir das alles bezahlen sollen...


Nein, wozu? Läuft doch alles.

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eva_m
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 11.10.2016 um 09:29:16
 
Hallo zusammen, Hallo reinhard,

vielen Dank für deine Antworten. Das beruhigt mich schon etwas.
Ja stimmt natürlich, wie es allgemein für ihn weitergeht, kann mir keiner sagen. Smiley

Wie es aussieht, sollte er dann wohl eher den Asylantrag abbrechen. So wie ich seine Aussagen vom Interview verstehe, geht es mehr um eine persönliche Verfolgung als um eine politische. Muss er dafür selbst aktiv werden? Wir haben schon mehrfach versucht das BAMF zu kontaktieren, leider erfolglos. Er meint, aufgrund der Geschichten von Bekannten, dass er da gar nichts tun muss, sondern das BAMF selbst entscheiden wird dass sein Antrag abgebrochen wird, weil sie jetzt den Nachweis haben dass er hier verheiratet ist. "Eheliches Zusammenleben" führt er ja mit mir, also dürfte das reichen für den Aufenthalt...oder? Hat dazu jemand Erfahrungen, wie das richtige Vorgehen gegenüber dem BAMF ist?

Danke für den Hinweis mit dem Integrationskurs. Dann warten wir das einfach ab. Okay, kein Anwalt notwendig. Das freut mich. Ich war etwas beunruhigt, weil uns jemand beim Ausländeramt geraten hat, gute rechtliche Beratung einzuholen wegen der Kombination Familiennachzug/Asylantrag. Dann dachte ich, wenn die das schon sagt, muss es ja arg kompliziert sein.  Zwinkernd
Bisher haben wir ja auch alles ohne Anwalt gemeistert. Hoffen wir dass es so weitergeht.
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okatomy
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 11.10.2016 um 11:04:42
 
Er hat doch schon die AE als Ehegatte bzw. die Karte ist in Produktion wie du sagst.

Warte halt sicherheitshalber noch bis er die AE in Händen hält.

Wenn sein Asylantrag wenig erfolgreich erscheint, würde ich den beim BAMF zurückziehen und mitteilen dass er nun eine AE als Ehegatte besitzt.
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reinhard
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Antwort #4 - 11.10.2016 um 11:07:34
 
Wenn ein Asylantrag als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt wird, kann das BAMF gleichzeitig eine Einreisesperre verhängen, er dürfte also nach der anschließenden Ausreise ein Jahr lang (oder andere Zeit) kein Visum zur Wiedereinreise erhalten. Wenn er bleibt, da verheiratet, wäre das auch eine Sperre gegen die Aufenthaltserlaubnis.

Andererseits sollte er den Asylantrag erst abbrechen, wenn der andere Aufenthaltstitel gegeben wird, also sicher ist, damit er nicht zwischendurch "ohne alles" dasteht.

Kontaktaufnahme mit dem BAMF würde ich nicht empfehlen. In dem Moment, in dem er das Asylverfahren abbrechen will, macht er das schriftlich.

P.S.: Eine "persönliche Verfolgung" bedeutet nicht automatisch, dass der Asylantrag aussichtslos ist. Bei nicht-staatlicher Verfolgung muss das BAMF prüfen, ob der Staat a) schutzunwillig oder b) schutzunfähig ist. Dann würde es bewertet wie eine (indirekte) staatliche Verfolgung. Aber zur Beurteilung der Chancen solltet Ihr zu einer guten, erfahrenen Beratungsstelle gehen, und zwar mit allen Unterlagen, oder den Anwalt genau befragen (der hat ja alle Unterlagen).
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Spoki2211
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Antwort #5 - 11.10.2016 um 14:54:24
 
Er kann den Antrag auf Asyl als Niederschrift bei der ABH zurückziehen, die leiten es dann an das BAMF weiter.
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eva_m
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 12.10.2016 um 16:55:16
 
Super, habt vielen Dank für eure Gedanken und Informationen.
Zusammenfassung um es zu sortieren:
Also wegen den Chancen des Asylantrags bräuchten wir Beratung, das klingt logisch. Da es aber nicht mehr all zu lange dauern sollte bis die Karte (AE) fertig ist, warten wir das erstmal ab. Und dann kann er entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der ABH den Antrag zurückziehen, oder aber auf die Entscheidung des BAMF warten...
Einen Anwalt gibt es ja bislang nicht, können also auch keinen fragen.
Wir waren zwar bei der Refugee Law Clinic (Studenteninitiative) zur Rechtsberatung, aber leider haben die sich trotz Nachfragen nie wieder gemeldet. Sehr schade.
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Sarah80
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Antwort #7 - 06.11.2016 um 20:53:34
 
all das steht mir jetzt bevor ...  Augenrollen

hätte dir gern ne PN geschrieben. . kann ich aber nicht. .habe noch keine 5 Beiträge  Laut lachend
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