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Familienzusammenführung bei hartz4 (Gelesen: 8.734 mal)
Bode
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07.10.2016 um 07:11:07
 
Hallo Liebes Forum,

Ich habe einige Fragen und hoffe, dass Ihr mich beraten könnt.

Ich De-Bürgerin und bin nach der Trennung Alleinerziehende Alg2 Empfängerin, nicht geschieden sondern getrennt lebend.
Nun nach ca 18 Monaten haben wir uns versöhnt und mein Mann lebt in der Türkei, den ich mit Fzf zum deutschen Kind zu uns holen möchte.

Ich würde nun gerne wissen, wie und was ich machen muss?
Einfach den Antrag stellen und wenn er hier ist zum Jobcenter und Unterhaltstelle gehen oder muss ich vorab irgendetwas melden?

Ich habe viel rechachiert und habe für meine Sitiation keine Antworten gefunden.

Ich bedanke mich im voraus für eure raschen antworten.
MfG
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RaEm
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Antwort #1 - 07.10.2016 um 07:25:21
 
Er muss den Antrag in seinem Heimatland bei der dortigen dtsch. Botschaft stellen. Und zwar auf Fürsorge zum Kind.
Hartz IV spielt dabei keine Rolle, da das Kind ein Anrecht auf beide Elternteile hat.
Du musst aber das Sorgerecht mit ihm teilen und ihr braucht eine Vaterschaftsanerkennung.

Scroll mal im link bis zu Familienzusammenführung. Da gibts eine pdf Datei mit den notwendigen Infos

http://m.tuerkei.diplo.de/Vertretung/tuerkei/de/02-visa/04-nationales-visum/0-na...
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Bode
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Antwort #2 - 07.10.2016 um 08:35:34
 
Vielen Dank erstmal für Ihre Antwort.
Nach soviel recherchen kenne ich schon fast alle Regelungen auswendig.
Meine bedenken beruhen sich auf das Amt von DE, das Jobcenter und Unterhaltsstelle da ich getrennt lebend bin. Ich möchte halt dann nicht als Betrügerin darstehen, alles soll nach Rechtens ablaufen.
MfG

=====

Vaterschaftserkennung warum? Auch wenn es der leibliche Vater ist ?
Geburtsurkunde usw ist er ja miteingetragen?

Daddys' Änderung:
Folgepost (<<klick) angefügt... Bitte nutzt die 15-minütige Änderungsmöglichkeit. Das hält den Thread übersichtlich…  Cool
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« Zuletzt geändert: 07.10.2016 um 10:41:33 von Daddy »  
 
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Antwort #3 - 07.10.2016 um 08:52:30
 
Wenn ihr während der Geburt verheiratet wart, dann gilt die Vaterschaftsvermutung des Ehemannes und es ist automatisch das Sorgerecht geteilt.

Dein Mann soll einfach den Antrag auf ein nationales Visum stellen.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #4 - 07.10.2016 um 09:10:35
 
Also muss ich vorerst nirgendwo erwähnen, dass ich Fzf vorhabe?
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Aras
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Antwort #5 - 07.10.2016 um 09:22:48
 
Ich gehe davon aus, dass nach eurer Versöhnung der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss verwirkt ist, da ihr dann ja nicht mehr "freiwillig" getrennt leben wollt sondern es ja nur noch am Einreisevisum "scheitert". Ihr beide wollt ja dann zusammen leben. Siehe Definition von § 1567 BGB und die Regelung im Unterhaltsvorschussgesetz § 1 Abs. 2.

Wenn er also ein Visum zum Nachzug als Ehegatten zu dir beantragen will, dann solltest du den Bezug vom Unterhaltsvorschuss vorher abstellen.

Wenn er ein Visum zur Personensorge eines deutschen Kindes stellt, dann wäre ggf. der Bezug von Unterhaltsvorschuss möglich, aber da würde mE auch entgegengehalten warum er sich um sein Kind seit 18 Monaten nicht sorgt und auch nicht finanziell Unterhalt leistet. Visum muss erteilt werden, aber kann vorher ein Geschmäckle verursachen.

Bei ALG II-Bezug kommt es auf die tatsächliche Alleinerziehung. Sobald der Unterhaltsvorschuss eingestellt wurde, muss das Jobcenter die Leistungen ohne Unterhaltsvorschuss berechnen und erhöhen.
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Antwort #6 - 07.10.2016 um 10:37:55
 
Vielen Dank für eure raschen Antworten
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Antwort #7 - 09.02.2017 um 17:49:42
 
Hallo zusammen,

so zum Stand der guten Dinge...

Mein Mann hat erst im dez. einen Termin bekommen bei GK in der Türkei und alle Unterlagen eingereicht. Ich habe einen Umschlag lauter Kopien zugesandt der fast 1kilo wog...

Genau nach 2Monaten habe ich einen Brief erhalten von der Behörde worin steht, dass sie vom tr GK einen Schreiben benötigen ob ich wieder die TR Angehörigkeit angenommen habe?

Ist das neu habe ich zuvor nie gehört?

Was passiert eig. danach?
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Aras
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Antwort #8 - 09.02.2017 um 17:58:20
 
Wenn du nicht wieder die türkische Staatsangehörigkeit hast, dann antwortest du mit Nein.
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Antwort #9 - 09.02.2017 um 18:19:35
 
Das ist mir schon klar

Ich soll es schriftlich und sogar übersetz beglaubigt zusenden

Genauer: Registerauszug vom türkischen generalkonsulat, dass die tr staatsangehörigkeit nicht wieder angenommen worden ist

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Antwort #10 - 09.02.2017 um 18:24:59
 
Zwei Möglichkeiten
A du beschaffst dieses Papier
B du fragst woher die Zweifel wegen der Staatsangehörigkeit herkommen.
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Antwort #11 - 09.02.2017 um 18:28:43
 
Bode schrieb am 09.02.2017 um 18:19:35:
Ich soll es schriftlich und sogar übersetz beglaubigt zusenden

Genauer: Registerauszug vom türkischen generalkonsulat, dass die tr staatsangehörigkeit nicht wieder angenommen worden ist


Und? Kannst du das nicht nachweisen mit Bescheid vom TR Konsulat? Hast du später die türkische STA wieder angenommen? Ist ja nicht unüblich, wäre hier allerdings ein Problem
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Antwort #12 - 09.02.2017 um 19:20:07
 
Nein ein Problem ist es für mich nicht ich habe nur die Deutsche eine 2te brauch ich hier auch nicht warum auch?

Es hat mich nur gewundert, dass die das überhaupt anfordern und dass ich zuvor nie etwas davon gehört weder gelesen habe.

Jetzt verstehe ich Ihre Redensart auch nicht "und? Ein Problem für dich?" Schockiert/Erstaunt
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Antwort #13 - 09.02.2017 um 20:07:58
 
Bode schrieb am 09.02.2017 um 19:20:07:
Jetzt verstehe ich Ihre Redensart auch nicht "und? Ein Problem für dich?" Schockiert/Erstaunt



Das war nicht böse gemeint, sollte nur darstellen das man dann eben solch eine Bescheinigung beibringen kann / muss! Es hört sich so als hattest du mal die TR Staatsbürgerschaft?
Etliche mir bekannte Türken nehmen, wenn sie dann erstmal die Deutsche Staatsangehörigkeit haben, ihre alte TR zusätzlich wieder an (was normalerweise nicht geht).
Solltest du mal die TR gehabt haben, wird man möglicherweise deswegen fragen
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Antwort #14 - 10.02.2017 um 02:01:48
 
Aras schrieb am 09.02.2017 um 18:24:59:
u fragst woher die Zweifel wegen der Staatsangehörigkeit herkommen. 


Weil die Staatsangehörigkeit der Mutter gar keine Rolle spielt, sondern nur des Kindes. Das sind Nebelkerzen der ABH. Ich nehme an das Kind ist sowiso Doppelstaatler? Oder wurde es erst nach der Geburt eingebürgert?
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