Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Fragen zu Steuer und Minijob (Gelesen: 6.353 mal)
Themen Beschreibung: Hauptjob plus Minijob, Steuerklassen III und V
Korrektor
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 126

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Fragen zu Steuer und Minijob
06.10.2016 um 01:17:56
 
Folgender Sachverhalt:

Eine Frau hat die Steuerklasse III. Sie ist der Hauptverdiener und sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ihr Ehemann hat die Steuerklasse V. Allerdings ist er nur geringfügig beschäftigt (Minijob) und der Arbeitgeber bezahlt "Pauschalabgaben".

1.) Müsste ein Ehepaar in solcher Situation eine Steuererklärung abgeben? Besteht eine Pflichtveranlagung? Ich nehme an die Antwort ist "nein", da der Job des Ehemannes nicht über die Steuerklasse V läuft, sondern als Minijob pauschal besteuert wird.

2.) Wenn die Antwort tatsächlich "nein" ist, dann kommt folgende Frage: Wenn die Frau zusätzlich zu ihrer sozialversicherungspflichtigen Arbeit auch noch ein Minijob annimmt... besteht dann eine Pflichtveranlagung für dieses Ehepaar?

Was den Gehalt betrifft, die Frau hat ca. 1400 brutto, der Ehemann 400 netto. Die Frau würde von dem neuen Minijob auch noch 400 netto kriegen.

Vielleicht kann jemand weiterhelfen.

Ich bedanke mich im Voraus.

Korrektor
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zu Steuer und Minijob
Antwort #1 - 06.10.2016 um 02:16:21
 
Hallo,

lies mal z.B. hier: http://www.finanztip.de/steuerklaerung-abgabeplicht/

Dürfte alle offenen Fragen innerhalb einer Minute beantworten.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Korrektor
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 126

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zu Steuer und Minijob
Antwort #2 - 06.10.2016 um 02:31:10
 
T.P.2013 schrieb am 06.10.2016 um 02:16:21:
Hallo,

lies mal z.B. hier: http://www.finanztip.de/steuerklaerung-abgabeplicht/

Dürfte alle offenen Fragen innerhalb einer Minute beantworten.

Gruß

Ich habe ähnliche Links schon gelesen, und jetzt auch noch deinen Link, aber es gibt trotzdem Unklarheiten.

Hier geht es ja nicht um III/V Kombination, sondern Klasse III von der Frau plus der Minijob des Ehegatten, und dann noch ein zusätzlicher Minijob für die Frau in der Zukunft.

Ich persönlich meine es gibt keine Abgabepflicht, aber ich wollte gerne andere Meinungen lesen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Korrektor
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 126

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zu Steuer und Minijob
Antwort #3 - 06.10.2016 um 03:35:23
 
Übrigens... in den Lohnabrechnungen der Frau gibt es keine Abzüge für Lohnsteuer. Habe dies vergessen zu sagen, weiß nicht ob es wichtig ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
KaGe
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zu Steuer und Minijob
Antwort #4 - 06.10.2016 um 07:46:22
 
Korrektor schrieb am 06.10.2016 um 02:31:10:
Ich persönlich meine es gibt keine Abgabepflicht, aber ich wollte gerne andere Meinungen lesen.

Ich meine, es gibt die Abgabepflicht in beiden Fällen.
Allein dadurch, dass die Frau sv-pflichtig beschäftigt ist.
Mit den unterschiedlichen StKl hat es nichts zu tun.

Ich würde mein freundliches Finanzamt fragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zu Steuer und Minijob
Antwort #5 - 06.10.2016 um 17:35:18
 
Hallo,

die Steuerklassenkombination III / V hat man beantragt, um aus der "default" Steuerklassenkombination IV / IV herauszukommen, was auch im vorliegenden Fall definitiv Sinn macht.

Man ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, völlig unabhängig davon, ob einer der Partner sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder nicht.

Du brauchst es schwarz auf weiß?
http://www.steuerklassen.com/steuerklasse-wechseln/#
In den FAQ, Antwort zu Frage: "Welche Nachteile hat die Steuerklassenkombination 3/5?"

Gruß

Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Korrektor
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 126

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zu Steuer und Minijob
Antwort #6 - 06.10.2016 um 18:59:19
 
T.P.2013 schrieb am 06.10.2016 um 17:35:18:
Man ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, völlig unabhängig davon, ob einer der Partner sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder nicht.

Du brauchst es schwarz auf weiß?
http://www.steuerklassen.com/steuerklasse-wechseln/#
In den FAQ, Antwort zu Frage: "Welche Nachteile hat die Steuerklassenkombination 3/5?"

Kannst du mir dann bitte mal folgendes erklären:

https://dejure.org/gesetze/EStG/38b.html

§ 38b EStG - Lohnsteuerklassen

3.      in die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmer,

a)      die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und

aa)      der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht oder

bb)      der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse V eingereiht wird


Und noch das hier...

https://dejure.org/gesetze/EStG/40.html

§ 40 EStG - Pauschalierung der Lohnsteuer in besonderen Fällen

(3)  Der Arbeitgeber hat die pauschale Lohnsteuer zu übernehmen.  Er ist Schuldner der pauschalen Lohnsteuer; auf den Arbeitnehmer abgewälzte pauschale Lohnsteuer gilt als zugeflossener Arbeitslohn und mindert nicht die Bemessungsgrundlage.  Der pauschal besteuerte Arbeitslohn und die pauschale Lohnsteuer bleiben bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer und beim Lohnsteuer-Jahresausgleich außer Ansatz.  Die pauschale Lohnsteuer ist weder auf die Einkommensteuer noch auf die Jahreslohnsteuer anzurechnen.


Wenn ich das richtig verstanden habe, bezieht der Ehemann keinen Arbeitslohn im Sinne des EStG, da es ja nicht über die Steuerklasse V läuft, sondern pauschal besteuert wird, und daher außer Ansatz bleibt.

Deswegen ist es ja keine "III / V" Kombination.

Dazu kommt noch, dass bei der Frau keine Lohnsteuer abgezogen wird, da bei Steuerklasse III und ca. 1400 Bruttogehalt keine Lohnsteuern anfallen.

Wie kann es dann überhaupt zu einer Pflichtveranlagung kommen?

Ich bitte um Verständnis, da ich mich nicht sonderlich gut mit dieser Materie auskenne.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zu Steuer und Minijob
Antwort #7 - 06.10.2016 um 20:16:49
 
Korrektor schrieb am 06.10.2016 um 01:17:56:
Eine Frau hat die Steuerklasse III. Sie ist der Hauptverdiener und sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ihr Ehemann hat die Steuerklasse V.

&
Zitat:
Deswegen ist es ja keine "III / V" Kombination


Doch, ist es trotzdem.
Der Punkt ist der, dass die günstigste Steuerklasse 3 nur auf Antrag, und nur in der Kombination 3 / 5, vergeben wird und dann aber mittels Steuererklärung auch das Einkommen darzulegen ist.

Der reine Gesetzestext hilft oft nicht weiter, denn Recht ist ein ständig durch Rechtsprechung sich verändernder Bereich.

Zitat:
Wenn ich das richtig verstanden habe, bezieht der Ehemann keinen Arbeitslohn im Sinne des EStG, da es ja nicht über die Steuerklasse V läuft, sondern pauschal besteuert wird, und daher außer Ansatz bleibt.


Völlig korrekt, es bleibt steuerlich ohne Belang und muss nicht angegeben werden.
Ändert aber nichts daran, steuerpflichtig zu sein, für den ersten sozialversicherungspflichtigen Euro in der Steuerklasse V berechnet zu werden oder an der Pflicht, eine Steuererklärung abgeben zu müssen.

Zitat:
Deswegen ist es ja keine "III / V" Kombination.


Doch.

Zitat:
Wie kann es dann überhaupt zu einer Pflichtveranlagung kommen?


Durch die Wahl der Steuerklassenkombination 3 / 5.
Und die muss gewählt worden sein, da sie ausschließlich auf Antrag erteilt wird.


Zitat:
In die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmer,

a)die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben ...


Möglicherweise machst Du einen Denkfehler,
Steuerpflicht bedeutet nicht, dass man tatsächlich Einkommenssteuer zahlt.
Ist kein oder geringes Einkommen vorhanden, so dass man innerhalb der steuerlichen Freibeträge bleibt, zahlt man zwar keine Einkommenssteuer, ist aber trotzdem einkommenssteuerpflichtig (im Sinne von: Er müsste, wenn er denn könnte...).

Da ich aber kein Steuerfachmann bin, sondern auch nur Autodidakt, verweise ich mal auf dieses Forum:
https://www.buhl.de/wiso-software/forum/

Die Nutzer dort sind kompetenter und vermutlich eher in der Lage, Zusammenhänge und Basics zu vermitteln.

Ansonsten, und das meine ich nicht sarkastisch, bleibt der Weg zum Lohnsteuerhilfeverein, wenn das Eigenstudium nicht zur Erkenntnis führt.

Gruß
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 06.10.2016 um 20:33:14 von T.P.2013 »  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Korrektor
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 126

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zu Steuer und Minijob
Antwort #8 - 06.10.2016 um 20:40:42
 
T.P.2013 schrieb am 06.10.2016 um 20:16:49:
Doch, ist es trotzdem.
Der Punkt ist der, dass die günstigste Steuerklasse 3 nur auf Antrag, und nur in der Kombination 3 / 5, vergeben wird

Laut Gesetz eben nicht, denn in die Steuerklasse 3 gehören auch die Arbeitnehmer, dessen Ehegatten keinen "Arbeitslohn" im Sinne des EStG beziehen.

Zitat:
Der reine Gesetzestext hilft oft nicht weiter, denn Recht ist ein ständig durch Rechtsprechung sich verändernder Bereich.

Aber der Gesetzestext ist hier eigentlich ziemlich klar und deutlich. Ich habe nämlich geschrieben, dass der Ehemann die Steuerklasse V hat, was ja überhaupt nicht stimmt. Der Lohn des Ehemannes läuft als Minijob und nicht über Lohnsteuerkarte.

Das folgende ist doch sehr wichtig:

https://dejure.org/gesetze/EStG/46.html

§ 46 EStG - Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

(2) Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, so wird eine Veranlagung nur durchgeführt,

3a.      wenn von Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, beide Arbeitslohn bezogen haben und einer für den Veranlagungszeitraum oder einen Teil davon nach der Steuerklasse V oder VI besteuert oder bei Steuerklasse IV der Faktor (§ 39f) eingetragen worden ist


Zitat:
Da ich aber kein Steuerfachmann bin, sondern auch nur Autodidakt, verweise ich mal auf dieses Forum:
https://www.buhl.de/wiso-software/forum/

Die Nutzer dort sind kompetenter und vermutlich eher in der Lage, Zusammenhänge und Basics zu vermitteln.

Ich habe bereits hier nachgefragt:

https://forum.steuerberaten.de/viewtopic.php?f=20&t=5903

Und hier auch:

https://www.finanzfrage.net/frage/steuerklasse-3-plus-minijob-und-der-ehegatte-n...

Die meinen alle es gibt keine Pflichtveranlagung.

Ich werde aber auch auf jeden Fall in dem von dir empfohlenen Forum fragen.

Zitat:
Ansonsten, und das meine ich nicht sarkastisch, bleibt der Weg zum Lohnsteuerhilfeverein, wenn das Eigenstudium nicht zur Erkenntnis führt.

Ja klar... aber schau mal hier:

https://www.finanzfrage.net/frage/mann-steuerklasse-3---frau-minijob--steuererkl...

https://www.finanzfrage.net/frage/steuerklasse-iii-und-v-mein-ehemann-hat-nur-ei...

Zwei sehr ähnliche, fast identische Fälle, und alle sagen "nein". hä?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zu Steuer und Minijob
Antwort #9 - 06.10.2016 um 22:10:08
 
Ok,

auch in den von Dir frequentierten Fachforen dürften die Foristen kompetenter sein, als ich es in dieser Frage bin.
Wie gesagt - ich bin auch nur Autodidakt im Bereich Steuern (und nur, weil ich musste - ähnliche Voraussetzungen, wie bei Dir geschildert, nur dass ich in 3 tatsächlich Steuern zahle).
Es klingt tatsächlich plausibel, dass keine Pflicht besteht, wenn von beiden Eheleuten keine Einkommenssteuer gezahlt wurde (diesen Umstand habe ich wohl nicht ausreichend gewürdigt).

Im Zweifelsfall würde ich mich eher auf der Fachforisten "nein" verlassen.
Wie auch immer - sollte das Finanzamt eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung sehen, teilen sie Dir das mit. Mit Fristsetzung, wie ich festgestellt habe.

Insofern dann mal prophylaktisch, falls ich tatsächlich in Deinem Fall falsch liegen sollte: Mea culpa.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
KaGe
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zu Steuer und Minijob
Antwort #10 - 07.10.2016 um 12:46:59
 
T.P.2013 schrieb am 06.10.2016 um 22:10:08:
Wie auch immer - sollte das Finanzamt eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung sehen, teilen sie Dir das mit. Mit Fristsetzung, wie ich festgestellt habe.

GENAU.
Und die EK-Steuererklärung bedeutet NICHT, dass man EK-Steuern zu zahlen hat.
Ich habe NUR Rente und muss auch jährlich die Erklärung abgeben.
Der Steuerbescheid sagt dann regelmässig: 0000

Ich verstehe noch immer nicht so recht, warum du dir Steuerrecht reinziehst.
GENAU. Man kann den Kram auch vom Lst-Hilfe-Verein machen lassen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema