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Wie Bearbeitungsstand von Asylverfahren erfragen? (Gelesen: 2.469 mal)
Emmelly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie Bearbeitungsstand von Asylverfahren erfragen?
02.10.2016 um 17:41:24
 
Hallo liebes Forum,
es geht um einen Jungen aus Eritrea in unserer Jugendhilfseinrichtung. Eingereist als Minderjähriger mittlerweile volljährig (18 Jahre)

Im November 2015 wurde der Asylantrag gestellt. Im Februar 2016 erfolgte die erkennungsdienstliche Behandlung. Seitdem nichts mehr, kein Anhöhrungstermin oder sonstiges.
Die anderen Eritrear aus unserer Einrichtung sind im Januar in Deutschland eingereist, bekamen einen Monat nach der erkennungsdienstlichen Behandlung einen Aufenthaltstitel über 3 Jahre.

Woran kann das denn nur liegen?
Kann mir jemand sagen, wie ich am besten Informationen über den Sachstand bekomme?
Vielen Dank
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 02.10.2016 um 18:27:07
 
Die Bearbeitung ist Zufall.

Nachfragen sind nach meiner Erfahrung sinnlos, weil niemand Zeit hat zum Antworten. Falls Aushilfen antworten, ist die Antwort reines Phantasieprodukt.

Der Betroffene selbst sollten einmal im Monat einen Brief an das BAMF schreiben und um einen baldigen Termin zur Anhörung bitten.
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KaGe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 03.10.2016 um 14:15:18
 
Ich stimme dem Vorschlag von @reinhard zu.
Er möge jeden Monat einen Brief an die zuständige Behörde schreiben, du kannst ihm behilflich sein.
Wir haben das gleiche Problem auch bei Syrern, die jetzt genau 1 Jahr hier sind. Alle Papiere sind in Ordnung, die gleichzeitig eingereisten Personen (sogar Verwandte mit gleichem Namen)  haben bereits seit Januar bzw. Juni ihre 3-Jahres-Anerkennung.

Wir haben erfahren, dass in unserer zuständigen Bearbeitungsstelle bereits etliche Mitarbeiter wieder *freigesetzt* wurden, weil nun erstmal nicht mehr so viele Flüchtlinge einreisen bzw. noch nicht nachziehen.
Der Berg ist aber längst nicht abgearbeitet.

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 10.10.2016 um 12:44:15
 
Antuan schrieb am 10.10.2016 um 12:20:14:
Die BAMF ist wohl überfordert mit der Annerkennung der Anträge von Asylsuchenden aus Eritrea.


Nein. Das ist unproblematisch.

Zitat:
Viele Flüchtlinge machen auch falsche Angaben.


Nein.

Zitat:
Die Eritrea halten sich vorher in mehreren afrikanischen Ländern auf, bevor sie illegal an Bord übern See fahren.


Das ist unvermeidlich, hat aber keinen Einfluss auf die Anerkennung. Nur der Aufenthalt in einem anderen EU-Land kann die Durchführung des Asylverfahrens beeinflussen, aber auch das ist bei Flüchtlingen aus Eritrea nur ein kleines Problem. Bei unbegleiteten Minderjährigen ist es überhaupt kein Problem, weil ja immer das aktuelle Land für den Asylantrag zuständig ist.

Positive Entscheidungen lagen im 2. Quartal 2016 bei 99,3 % (bereinigte Schutzquote, siehe BT-Drucksache 9415, Seite 4)
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Antuan
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: turkisch
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Antwort #4 - 11.10.2016 um 07:56:24
 
reinhard schrieb am 10.10.2016 um 12:44:15:
Nein. Das ist unproblematisch.


Nein.


Das ist unvermeidlich, hat aber keinen Einfluss auf die Anerkennung. Nur der Aufenthalt in einem anderen EU-Land kann die Durchführung des Asylverfahrens beeinflussen, aber auch das ist bei Flüchtlingen aus Eritrea nur ein kleines Problem. Bei unbegleiteten Minderjährigen ist es überhaupt kein Problem, weil ja immer das aktuelle Land für den Asylantrag zuständig ist.

Positive Entscheidungen lagen im 2. Quartal 2016 bei 99,3 % (bereinigte Schutzquote, siehe BT-Drucksache 9415, Seite 4)


Ich erwähnte hier eigentlich zwei erwachsene Personen aus Eritrea die mir bekannt sind. Erste Person ist bereits ins Ausland abgeschoben worden. Die zweite Person ist untergetaucht. 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 11.10.2016 um 11:16:40
 
Antuan schrieb am 11.10.2016 um 07:56:24:
Ich erwähnte hier eigentlich zwei erwachsene Personen aus Eritrea die mir bekannt sind. Erste Person ist bereits ins Ausland abgeschoben worden. Die zweite Person ist untergetaucht. 


Das hat aber überhaupt nichts mit der Frage zu tun.
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