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Bescheinigung für ABH (Gelesen: 1.561 mal)
sun111
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bescheinigung für ABH
29.09.2016 um 20:42:52
 
Hallo liebe Forummitglieder,

gibt es eine Möglichkeit, nachzuweisen, dass unsere Familie keine (sozial) Hilfe vom Staat bekommt? Bspl. Wohngeld, Arbeitslosengeld etc.

Danke im Voraus für eure Antworten!
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 30.09.2016 um 10:53:49
 
Ich glaube nicht. Dann müsste Dir jede Behörde einzeln so eine Bescheinigung ausstellen, bei der Du irgendwelche Hilfen beantragen könntest (Wohngeldstelle, Jobcenter/Arbeitsagentur, Sozialamt, Bafögamt ....). Außerdem könnten die Dir (wenn sie es tun würden) die Bescheinigung für den Augenblick ausstellen und einen Tag später beantragst Du dann dort irgendwas. Somit würde so eine Bescheinigung letztendlich auch nicht viel nützen.
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.09.2016 um 10:58:22
 
Negativbescheinigungen sind doch immer möglich?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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okatomy
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 30.09.2016 um 11:20:17
 
Ihr könnt einen Antrag auf Hartz 4 stellen mit allen geforderten Unterlagen, und wenn Ihr keine Ansprüche habt kommt ein Bescheid mit Ablehnung.
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Aras
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Antwort #4 - 30.09.2016 um 11:51:42
 
Ich würde keinen Antrag auf irgendwelche Sozialleistungen stellen nur um einen Wisch zu bekommen, der besagt, dass kein Leistungsanspruch besteht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Blaise
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Antwort #5 - 01.10.2016 um 14:22:47
 
Für was brauchst Du diese Bescheinigung?
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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