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Familienzusammenführungsvisum (Dominikanische Republik) (Gelesen: 9.377 mal)
AcidRain
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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29.09.2016 um 20:21:46
 
Hallo und guten Abend zusammen,

ich habe "damals" bereits hier angefragt,
siehe http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1461050232
wegen der Heirat mit meiner damaligen Verlobten und jetzigen Frau.

Aktuell warten wir auf das FZF Visum, da wir seit dem 8. August verheiratet sind, und das Visum wurde am 15. August mit allen notwendigen Papieren (mir wurde das ~2 Wochen später per eMail auf Nachfrage bestätigt und das die Unterlagen bei der ABH sind) beantragt.

Kurz vor weg, das soll kein "mimimimi" oder, "ich bin wichtig, warum dauert das so lange" Thread werden.
Einfach nur meine Erfahrung schreiben, und hoffen auf positives Feedback, alla "Haltet durch, ihr schafft das", oder "es sind gerade einmal 6 Woche vorbei..." Smiley


Auf geht's Smiley
Ganz klar, für uns beide dauert alles viel zu lange,
aktuell, laut telefonischer Auskunft liegen die Unterlagen, bzw. die Heiratsurkunde bei einem Anwalt, und wird auf Echtheit überprüft.

Weiß jemand wieso, weshalb warum?
Die Unterlagen wurden alle dort gemacht, beglaubigt und bestempelt. Warum muss jetzt noch einmal ein Anwalt alles sichten? Trauen die dem Staat dort nichts zu?
Wieso muss alles doppelt und dreifach geprüft werden? *seufz*
(ok, doch ein wenig "mimimimimi" Smiley )

Welche Mittel und Wege habe ich, um weitere Informationen zu erhalten?
Anwalt, sprich, die große Keule wollte ich jetzt nicht schwingen, macht ja auch noch keinen Sinn... denke ich.
Aber, an welche Behörden kann man sich wenden und freundlich Nachfragen?
Natürlich habe ich auch ein paar Bedenken, wenn ich da jetzt mehrfach nachhake und ggf. nerve, dass ich dann irgendwie auf ner Liste stehe und der Antrag noch länger dauern wird...

Wie sieht z.B. eine Vollmacht meiner Frau aus und wo muss diese abgegeben werden, damit ich tätig werden kann um Informationen zu ergattern (oder Worst-Case im "Streitfall")?


Und natürlich, würde ich gerne wissen / erfahren:
Wie geht es weiter, nach sie das FZF Visum bekommen hat? Was muss dann noch alles getan werden? *grins*
Klar, für sie den Flug buchen... Aber dann?


Grüße
Rain
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marquito_88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 29.09.2016 um 21:09:27
 
Zitat:
Weiß jemand wieso, weshalb warum?


Weil die DomRep zu den Staaten mit unsicherem Urkundenwesen gehört:

http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619668/Daten/6554729/Merkblatt_Dom...
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AcidRain
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.09.2016 um 10:32:23
 
Sooooo
mehr Frust jetzt.
Gerade mit der ABH telefoniert....

Urkundenüberprüfung muss sein, eben aus o.g. Grund, obwohl es mir schriftlich von der Botschaft mitgeteilt wurde, dass es nur "in Einzelfällen" sein muss, und die ABH mir sagte, das es IMMER sein muss, zumindest in der von mir zuständigen ABH...
Ist für mich komplette willkür gerade.

Dauer hierfür: weitere 2-3 Monate, erst dann kann die ABH entscheiden ob sie das Visum bekommt / genehmigen.
Da ich es mir warscheinlich jetzt mit der Sachbearbeiterin verscherzt habe, u.a. Diskussion über illegal eingereiste und nicht mehr abschiebbare (sie hat das Thema angesprochen), und ich bin da wohl auch etwas pampig geworden... Griesgrämig

Welche Möglichkeiten habe ich, um
a) die Überprüfungsdauer zu verkürzen? Sprich, was und wie genau macht dieser ominöse Anwalt der Botschaft, der überprüft, ob meine Frau die Person ist, für die sie sich ausgibt?

b) verhindern, dass die zuständige Sachbearbeiterin sich mir meinen Namen merkt und weitere Steine in den Weg legt?

c) diese, mir offenkundig erscheinende, Willkür unterbinden? Wieso gibt es legal eingereiste Dominikaner, deren Papiere / Bearbeitung nicht so lange gedauert hat? (Beispiel, eine Schulkameradin meiner Frau, sie hat den Deutschtest nicht bestanden, und dennoch das FZF Visum erteilt bekommen)


Grüße und einen schönen Tag noch.  weinend
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lottchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #3 - 30.09.2016 um 10:46:56
 
a) - c) keine

Was Dir als Willkür vorkommt ist Standart. Ja, der Anwalt wird prüfen, ob Deine Frau diejenige ist welche sie vorgibt zu sein. Der prüft ihre Papiere, kommt zu ihr nach Hause, geht zu den Nachbarn, ins Krankenhaus, wo sie geboren wurde oder macht sonstwas bis er sich davon überzeugt hat, dass die Papiere in Ordnung sind.
Hast Du die Urkundenprüfung schon bezahlt (das muss der Antragsteller nämlich bezahlen)? Falls nicht wäre das das Einzige, was Du noch tun kannst, damit es etwas schneller geht. 
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 30.09.2016 um 10:49:59
 
A) Keine
Der Anwalt wird die Dominikanischen Register z.b. Melderegister, Eheregister, Geburtenregister, Schulregister, Kirchenregister abfragen ob es die Person gibt und schon immer gegeben hat.
GGf. wird er bei oben genannten Einrichtungen vorstellig wenn es keine elektronischen Register gibt. GGf. Wird er auch bei Ihr zuhause, bei verwandten und im Dorf vorstellig und erkundigt sich nach Ihr.

b) Kannst du nicht, aber ich denke due Sachbearbeiterin hat dennoch besseres/wichtigeres zu tun als dir Steine in den Weg zu legen.
Die UP zu machen war ggf. noch nicht mal Ihre Entsheidung sondern die der AV inder Dom. Rep.

c) In Ländern mit Unsicherem Urkundenwesen ist es sogar die Regel dass die UP gefordert wird und Sie nicht zu forndern eher die Ausnahme. Kann da jetzt keine Willkür erkennen.
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AcidRain
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 30.09.2016 um 11:05:53
 
Zu ihr nach Hause?
Das wird "lustig".
Im Pass steht zwar ihre Adresse, aber dort "wohnt" sie, auf Grund von Arbeit und Familie nicht dauerhaft.
Meistens ist sie bei ihrer Mutter, oder ihrem Vater (sind geschieden) oder, je nach dem was ansteht bei ihrer Stiefmutter), aber alle Wohnen in komplett unterschiedlichen Teilen der Insel (ihr Vater und die Stiefmutter wohnen unter der Woche ebenfalls in unterschiedlichen Städten).


Nein, wurde noch nichts bezahlt, gestern erst erfahren, dass es eine Urkundenprüfung geben wird, und es wurde mir, bzw. meiner Frau auch noch nichts dazu mitgeteilt über die Kosten. Griesgrämig
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 30.09.2016 um 11:55:59
 
Glaub nicht, dass der Anwalt zu ihr nach Hause geht. Das machen die Anwälte in Staaten mit total nutzlosen Personenstandsregistern.

Es geht doch nur darum zu überprüfen ob die Urkunde inhaltlich korrekt ist. D.h. der Anwalt geht ins Register und lässt sich den Originaleintrag zeigen. Er vergleicht die Urkunde mit den Angaben im Register und bei Übereinstimmung gibt es positives Feedback.

Die Ausländerbehörde kann gerne die Urkundenüberprüfung anstoßen, kann aber nicht die Vorauszahlung zur Bedingung machen, wenn ihr kein Geld habt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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AcidRain
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 30.09.2016 um 12:36:34
 
erst einmal vielen Dank bis hier hin für die Informationen.
Hat mich schonmal ein wenig beruhigt und definitiv weitergeholfen.

Eine andere Frage noch:
Wie würde z.B. ine Vollmacht aussehen?
z.B. http://www.ulan-bator.diplo.de/contentblob/2636874/Daten/711253/Vollmacht.pdf
(leider gibt es so eine Vorlage nicht für die dominikanische Republik, ich kann diese kopieren und anpassen und noch einmal auf spanisch schreiben)

Aber, zur Frage, bzgl. der Dokumenten, wenn meine Frau mir die Vollmacht erteilt, alles für sie zu erledigen, enthält dies auch, für den späteren Fall, sollte es so weit kommen, diese Untätigkeitsklage einzureichen, oder muss das dann trotz Vollmacht meine Frau machen?

Und, wenn ich die Vollmacht habe, kann meine Ehefrau ja dennoch selbst Dinge erledigen, sprich, Dokumente abholen, einreichen, usw, oder würde dann restlos alles nur noch über mich laufen?
(entschuldigt bitte, falls die Frage doof erscheint, aber bisher kam ich immer ohne Vollmachten aus... Griesgrämig )


Grüße
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Antwort #8 - 30.09.2016 um 13:20:49
 
Wenn, dann würde ich dir empfehlen, eine zweisprachige Vollmacht zu schreiben. Also erstmal deutsch in normaler Schriftgröße (12 pt) und eine Zeile darunter spanisch in geringer Schriftgröße (9pt). Weil relevant ist der deutsche Text, da du sonst die spanische Vollmacht übersetzen müsstest.

Zitat:
Und, wenn ich die Vollmacht habe, kann meine Ehefrau ja dennoch selbst Dinge erledigen, sprich, Dokumente abholen, einreichen, usw, oder würde dann restlos alles nur noch über mich laufen?

Wenn du klar machst, dass du "nur" Beistand bist und die Vollmacht zur Legitimation verwendest, dann  kriegt deine Frau weiterhin die Schreiben.

Zitat:
Aber, zur Frage, bzgl. der Dokumenten, wenn meine Frau mir die Vollmacht erteilt, alles für sie zu erledigen, enthält dies auch, für den späteren Fall, sollte es so weit kommen, diese Untätigkeitsklage einzureichen, oder muss das dann trotz Vollmacht meine Frau machen?

Dann lass dir doch reinprophylaktisch eine Generalvollmacht erteilen.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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AcidRain
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 30.09.2016 um 17:08:08
 
Hallo nochmal,
ok, erledigt.
Jetzt nur noch zu ihr schicken und sie soll es dann abgeben.

Neuigkeiten, nach ettlichen telefonaten, so weit es heute möglich war...

Also, der FZF Antrag ging Anfang September bei der ABH ein, dort wurde mitte September der Botschaft geantwortet, dass eine Urkundenprüfung gemacht werde soll
3 Tage später antwortete die Botschaft (sinngemäß): "Muss das wirklich sein, nach unserem Stand konnten wir keine Unstimmigkeiten feststellen"
Keine Antwort der ABH.
Eine Woche später, erneute Frage der Botschaft an die ABH, muss die UP wirklich sein?
Wieder eine Woche später noch immer keine Antwort der ABH.

Ich ruf die ABH heute an, dort sagte man mir, aktuell warten sie auf die UP der Botschaft.
Ich ruf die Botschaft an: Dort sagte man mir: Warten auf die entgültige Bestätigung dass eine UP gemacht werden soll.

Und nun?
Soll ich warten, bis sich nichts tut und dann wegen Untätigkeit klagen? Aktuell wartet die ABH auf die Botschaft, und die Botschaft wartet auf die ABH...
*grml*

Oder soll ich mir das alles per eMail bestätigen lassen der beiden, und dann warten?
ODer, soll ich der ABH sagen, dass die Botschaft auf eine entgültige Antwort wartet, ob die UP wirklich gemacht werden soll, seit 2 Wochen?
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Antwort #10 - 30.09.2016 um 19:39:30
 
Zitat:
Und nun?
Soll ich warten, bis sich nichts tut und dann wegen Untätigkeit klagen? Aktuell wartet die ABH auf die Botschaft, und die Botschaft wartet auf die ABH...
*grml*

Oder soll ich mir das alles per eMail bestätigen lassen der beiden, und dann warten?
ODer, soll ich der ABH sagen, dass die Botschaft auf eine entgültige Antwort wartet, ob die UP wirklich gemacht werden soll, seit 2 Wochen? 


Du kannst natürlich noch ewig warten, nur um dann eine Untätigkeitsklage einreichen zu können. Einfacher dürfte es aber sein, den Sachbearbeiter bei der ABH freundlich darauf hinzuweisen, dass die Botschaft noch auf die Bestätigung wegen der Urkundenprüfung wartet.
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Antwort #11 - 01.10.2016 um 14:58:56
 
Zitat:
obwohl es mir schriftlich von der Botschaft mitgeteilt wurde, dass es nur "in Einzelfällen" sein muss, und die ABH mir sagte, das es IMMER sein muss, zumindest in der von mir zuständigen ABH...


das ist kein Widerspruch.
Jede Behörde entscheidet für sich, ob und welche Dokumente sie ohne Apostille, Legalisation oder Überprüfung akzeptiert.
Die dt. Botschaft im Land, aus dem die Urkunde kommt, kann und darf durchaus anders urteílen, als eine dt. Behörde, die das Land nicht kennt.
Ergo: die Botchaft braucht das nur in Einzelfällen, die ABH immer

Zitat:
Welche Möglichkeiten habe ich, um
a) die Überprüfungsdauer zu verkürzen? Sprich, was und wie genau macht dieser ominöse Anwalt der Botschaft, der überprüft, ob meine Frau die Person ist, für die sie sich ausgibt?

b) verhindern, dass die zuständige Sachbearbeiterin sich mir meinen Namen merkt und weitere Steine in den Weg legt?

keine

Zitat:
c) diese, mir offenkundig erscheinende, Willkür unterbinden

keine, da keine Willkür


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Antwort #12 - 02.10.2016 um 14:47:00
 
Zitat:
Ich ruf die ABH heute an, dort sagte man mir, aktuell warten sie auf die UP der Botschaft.
Ich ruf die Botschaft an: Dort sagte man mir: Warten auf die entgültige Bestätigung dass eine UP gemacht werden soll.


Da liegt wohl das Problem. Die Akte mit der Anfrage in der ABH hat jemand Zuständiges, Du rufst an und erreichst jemanden, der die Akte nicht kennt, nicht zuständig ist und Dich irgendwie abwimmelt.

Du solltest solche Sache nur noch schriftlich machen, also die schriftliche Auskunft der Botschaft in Kopie Deiner Anfrage an die ABH beilegen, damit die Information und die Frage die richtige Stelle erreicht.


Zitat:
Oder soll ich mir das alles per eMail bestätigen lassen der beiden, und dann warten?
ODer, soll ich der ABH sagen, dass die Botschaft auf eine entgültige Antwort wartet, ob die UP wirklich gemacht werden soll, seit 2 Wochen?


Per e-Mail bestätigen lassen und der ABH nichts sagen, sondern genau das schreiben.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 04.10.2016 um 14:28:37
 
Lila F. schrieb am 30.09.2016 um 19:39:30:
Du kannst natürlich noch ewig warten, nur um dann eine Untätigkeitsklage einreichen zu können. Einfacher dürfte es aber sein, den Sachbearbeiter bei der ABH freundlich darauf hinzuweisen, dass die Botschaft noch auf die Bestätigung wegen der Urkundenprüfung wartet.

Gesagt getan, dummerweise wurde ich bestimmend abgelehnt, sprich, die ABH hat keinerlei Informationen darüber, dass die Botschaft eine derartige Anfrage geschickt hat und beharrt darauf, dass sie jetzt auf die Urkundenprüfung wartet...

Auch wurde ich sehr energisch darauf hingewiesen nicht weiter anzurufen, und dort das Telefon den ganzen Tag klingeln zu lassen.
(ich denke ihr wisst, wie schwer es ist eine Behörde telefonisch zu erreichen, gerade wenn die betroffene Person jemandem im Zimmer hat, aber ich lasse eben das Telefon klingeln, schließlich gibt es eine "lautlos" Taste, und auf einen Rückruf kann man auc lange warten...)
Habe jetzt zwei mal mit der ABH telefoniert, dafür ca 15 mal anrufen müssen, bis die Sachbearbeiterin ans Telefon ging.


Bzgl. des Widerspruchs / Unterschiedlicher Ansprechpartner:
Die ABH hat einen festen Ansprechpartner für den Buchstaben des Nachnamens meiner Frau, von daher weiß die Person mit der ich telefoniert habe sehr wohl bescheid über den Fall.
Auch bei der Botschaft habe ich die Person am Telefon gehabt, die mit der ABH Kontakt hatte.
(laut ihrer Aussage, aber wieso sollte sie sagen "Ja, ich habe Kontakt diesbzgl. mit der ABH gehabt", wenn sie es nicht hatte?)


Auf Grund des Tons am Telefons, und des Verhaltens der Sachbearbeiter der ABH bin ich natürlich noch mehr geknickt. Griesgrämig
Sie hat mir auch vorgeworfen, warum ich mich gegen die UP streube oder gar verhindern will...
Habe ihr dann nur versucht klar zu machen, dass ich lediglich möchte, dass die Botschaft das entgültige OK bekommt eine UP zu machen, und wo ich ggf. Unterstützend wirken kann, sprich, Dokumente hier in D abgeben, Fotos der Zeremonie, und und und...


Jetzt bleibt nur noch eine eMail an die Botschaft und die ABH um eine Bestätigung zum aktuellen Stand zu erfahren. *seufz*

Ich seh schon, ich bin unten durch bei den Behörden... ^^


Mal hoffen, wenn ich das OK von der Botschaft bekomme, dass die UP gestartet ist, kann ich Ende November bis Ende Januar hinfliegen, und vielleicht, aber nur vielleicht, können wir dann gemeinsam zurück.
Schließlich sind bis dahin 4 Monate vergangen... *hoffnung hab*
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Antwort #14 - 04.10.2016 um 14:39:24
 
Schreibe ein genaues Gesprächsprotokoll und schicke es der  Botschaft. Bitte darum, dass die Botschaft als Herrin des Verfahrens auf die Ausländerbehörde einwirken soll, da du dich nicht gegen das Urkundenüberprüfungsverfahren dich nicht sträubst.

Wenn es nicht durch die Ausländerbehörde angestoßen wird könntest du auch vorschlagen eine Nachbeurkundung beim Standesamt beantragen und so die Urkundenüberprüfung bei der Botschaft anstoßen zu können. Die Botschaft soll dann das Ergebnis der Prüfung für das visaVerfahren nutzen.

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