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Integrationskurs und neue Arbeitsstelle (Gelesen: 3.539 mal)
semiramis
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29.09.2016 um 15:44:03
 
Heute haben wir den eAt für meinen Mann beantragt.
Anbei sagte uns die Sachbearbeiterin, dass er einen Integrationskurs besuchen muss. Jedoch hat er ab November eine feste Arbeitsstelle in aussicht. Was ist, wenn der Kurs mit der Arbeitszeit kollidiert? Was ist wenn man keinen passenden Kurs für ihn findet? Was sind die Konsequenzen? Ich finde die Sicherung des Unterhaltes wichtiger als einen solchen Kurs, zumal diese "deutsche" Firma eine gute Möglichkeit ist die Sprache zu vertiefen. Wir möchten auch bald Kinder bekommen und ich habe keine Lust auf Vater Staats Kosten zu leben. Ich bin grade ein bisschen enttäuscht.
Danke schonmal für Antworten
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RaEm
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Antwort #1 - 29.09.2016 um 17:12:15
 
Der IK ist verpflichtend. In dem Schreiben müsste aber der Zeitraum drin stehen, bis wann er ihn zu besuchen hat.
Eventuell gibts bei euch lange Wartezeiten bis er beginnen kann?
Es gibt Kurse die abends stattfinden oder zB nur an 3 Tagen die Woche.
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Aras
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Antwort #2 - 29.09.2016 um 17:24:01
 
Man sollte dem widersprechen. Eine Arbeitsaufnahme macht eine Teilnahme auf Dauer unzumutbar. § 44 Abs. 2 Nr. 3.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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semiramis
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Antwort #3 - 29.09.2016 um 17:37:38
 
mann muss sich vor augen halten: ich habe 1! kurs gefunden, der tägl von montag bis freitag stattfindet, von 18:30 bis 21:15. dh, dass er morgens um 7 aus dem haus geht, und abends vor 22 uhr nicht zu hause ist. die aussage " ihr mann hat doch 2 jahre zeit", hilft nicht. die arbeitszeit wird sich auch innerhalb der nächsten 2 jahre nicht ändern! was jetzt genau tun? man bekommt bei der abh auch keine antwort auf "was passiert wenn man es nicht schafft?"
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Aras
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Antwort #4 - 29.09.2016 um 17:42:30
 
Welche Sprachkenntnisse besitzt dein Mann?
Wie hoch wird sein Einkommen sein?
Was ist sein höchster beruflicher/akademischer Abschluss?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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semiramis
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Antwort #5 - 29.09.2016 um 18:15:43
 
mein Mann hat vor einem halben Jahr das nötige A1 fürs Visum gemacht. In der zwischenzeit haben wir zusammen alltäglich Deutsch geübt und habe ihn bei Amtsgängen und bei seinem Vorstellungsgespräch ermituigt selbst zu sprechen. Mit unserem Vorwiegend deutschen Freundeskreis kann er sich problemlos verständigen. Natürlich gibt es ab und zu Fehler bei der Grammatik.
Mein Mann ist Elektriker und hat nun die Chance in seiner Branche weiterzuarbeiten.
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semiramis
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Antwort #6 - 29.09.2016 um 18:16:26
 
Über das Einkommen wird nach einer 2 wöchigen Probearbeitsphse verhandelt.
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semiramis
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Antwort #7 - 29.09.2016 um 18:19:17
 
desweiteren hat der Arbeitgeber bereits verkündet, dass mein mann auch mal 1-2 Wochen auf Montage ist.
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Antwort #8 - 29.09.2016 um 18:26:24
 
Meinst du damit, dass er jeden Monat für 1-2 Wochen auf Montage sein wird?
Gibt es schon eine schriftliche Verpflichtung oder ist diese grade nur mündlich angekündigt worden?
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Antwort #9 - 29.09.2016 um 18:30:46
 
nein, er wird ja erst noch eingestellt. dies fiel beim vorstellungsgespräch schon vor ab. ich finde es nicht zumutbar dass jemand nach 8 stunden arbeit noch hinterher 3-4 stunden zum integrationskurs muss. da fällt das familienleben ja wohl flach. ich arbeite im schichtdienst und jedes 2 wochenende. wenn man von ca 20 stunden die woche ausgeht, sind es ca 5-6 monate die er diesen tonus durchziehen muss.
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Antwort #10 - 29.09.2016 um 18:45:46
 
Also um das vorherige von mir Geschriebene zu untermauern:
Zitat:
Eine Verpflichtung ist auch zu widerrufen, wenn der Ausl eine Erwerbstätigkeit ausübt u. ihm daneben die Teilnahme an einem Integrationskurs nicht zuzumuten ist (§ 44a I 6). Bei einer Vollzeiterwerbstätigkeit, die regelmäßig in den Tagesstunden ausgeübt wird, sind damit nur Abendkurse zumutbar, die mit den Arbeitszeiten vereinbar sind u. in angemessener Zeit erreicht werden können. Arbeitet der Ausl im Schichtbetrieb oder regelmäßig in Abend- oder Nachtarbeit, bedarf es spezieller Angebote. [...]


Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht § 44a AufenthG Rn. 11

Zitat:
[...]Auch kann die Kursteilnahme unzumutbar sein, wenn ein Ausländer bereits einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht (vgl. § 44 Abs. 1 S. 6 AufenthG). Dann sind nur Abendkurse zumutbar, die mit den Arbeitszeiten vereinbar sind. Auch muss der Kurs von der Arbeitsstätte in angemessener Zeit erreichbar sein. Für Ausländer, die im Schicht- oder Nachtbetrieb arbeiten, ist ein spezielles Angebot zu schaffen (Renner/Röseler AuslR AufenthG § 44a Rn. 11).[...]


BeckOK AuslR/Eichenhofer AufenthG § 44a Rn. 15.3

Darum frage ich auch, ob dein Mann sehr häufig auf Montage sein wird oder ggf. zumindest hierfür jederzeit die Bereitschaft gegeben sein muss, dann ist die Zumutbarkeit eines Teilzeitkurses nicht gegeben.
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Antwort #11 - 29.09.2016 um 18:47:55
 
des hängt von der Auftragslage ab und woher die Aufträge kommen. Aber er kann ja nicht Mitten im Kurs sein und dann mal einfch 2 Wochen nicht kommen
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Antwort #12 - 29.09.2016 um 18:54:41
 
semiramis schrieb am 29.09.2016 um 18:47:55:
des hängt von der Auftragslage ab und woher die Aufträge kommen. Aber er kann ja nicht Mitten im Kurs sein und dann mal einfch 2 Wochen nicht kommen

Darum geht es doch...

Die Bereitschaft auf Montage zu gehen muss ja im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Es reicht dann höchstwahrscheinlich aus, wenn dein Mann den Arbeitsvertrag als Nachweis der Unzumutbarkeit der Behörde zeigt. Ggf. formal den Widerspruch gegen die Verpflichtung einreichen.
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Antwort #13 - 29.09.2016 um 18:56:52
 
was ist wenn ich ihn eigenständig schaffe auf B1 niveau zu prügeln und er einfach nur zum Test geht? A1 haben wir innerhalb von 2 Wochen dirchgeprügelt und er hat 99 von 100 Punkten geschafft
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Antwort #14 - 29.09.2016 um 19:25:40
 
Ich habe dir geschrieben, wie man die Unzumutbarkeit nachweisen kann.

Wenn ihr nicht gegen die Verpflichtung angehen wollt, dann kann er natürlich in den nächsten 2 Jahren auch sonstwie B1 Sprachkenntnisse erwerben und selber den Orientierungskurstest (entspricht dem Einbürgerungstest) belegen.

Solange er aber diese Kenntnisse nicht nachweisen kann, kriegt er nur Aufenthaltserlaubnisse für nur 1 Jahr.
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