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Familiennachzug von minderjährigem Ehegatten (Gelesen: 1.718 mal)
Hanser
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Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familiennachzug von minderjährigem Ehegatten
29.09.2016 um 10:02:12
 
Hallo an Alle,

ich betreue gerade einen syrischen Mann, der die Familienzusammenführung für seine Frau beantragt. Seine Frau ist aber erst 16 Jahre alt. Wie läuft dann die Familienzusammenführung ab? Könnte es da dann Probleme geben?

Vielen Dank für Eure Hilfe..
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erne
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Beiträge: 6.680

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Bayern
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.10.2016 um 16:38:32
 
AufenthG
Zitat:
§ 30 Ehegattennachzug


(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn

    1. beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben,

es gibt Ausnahmen, die im weiteren Text des Gesetzes aufgeführt sind. Ob die greifen, weiss hier keiner, vllt. aber du.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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KaGe
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Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 02.10.2016 um 09:48:33
 
Hat der Mann den Nachzug schon beantragt?
In aller Regel fragt die ABH gleich bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis den Mann, ob /Frau/Familie nachziehen will.
Wenn ja, dann muss er das innerhalb 3 Monaten tun.
Alle, die ich betreue und bei denen ein Nachzug erfolgen soll, beantragen das direkt/sofort .
Die nächsten Schritte muss dann die Person/Familie in Syrien unternehmen.

Ich sage mal ins Blaue: Bis der Ehegattennachzug realisiert ist und die Frau in D ist, ist sie wahrscheinlich mind. 18 Jahre alt.

Hat dein Betreuter  die § 25(Abs.2) AufenthG-Anerkennung?
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