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Studium - Stipendium - Ukrainerin derzeit in China (Gelesen: 1.331 mal)
stampit
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Studium - Stipendium - Ukrainerin derzeit in China
29.09.2016 um 07:48:14
 
Wertes Forum,

ich (Mann) fliege momentan zwischen Muenchen und Shanghai hin und her (beruflich bedingt) und habe eine Freundin (in Shanghai kennengelernt), welche ein Stipendium in China hat.

Sie spricht u.a. Englisch, Chinesisch, Russisch, Ukrainisch, Litauisch und ein wenig Deutsch sowie Franzoesisch. Sie lebt seit zwei Jahren in China und ist 22 Jahre jung.

Aus zeitlichen Gruenden war sie noch nicht in Deutschland, dies erfolgt in zirka 5 Wochen (per Einladung).

Es ist fuer mich Zeit China zu verlassen, daher benoetigen wir einen Rat. Eine Heirat kommt fuer uns momentan nicht in Frage.
Welche Moeglichkeit seht ihr, dass sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel bekommen kann.

Kann sie ihren Master in DE machen?
Kann sie ein Stipendium beantragen?
Kann sie eine Blue-Card beantragen?
Welche Dinge muessen bei der Einladung beachtet werden?
Macht es Sinn einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen? (Vermeidung von Formfehler)

Viele Gruesse
Tom
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dim4ik
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i4a rocks!


Beiträge: 889

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 29.09.2016 um 09:50:17
 
stampit schrieb am 29.09.2016 um 07:48:14:
Kann sie ihren Master in DE machen? 

Theoretisch ja.

stampit schrieb am 29.09.2016 um 07:48:14:
Kann sie ein Stipendium beantragen?
Kann sie eine Blue-Card beantragen?

Beantragen kann sie natürlich alles. Ob dem Antrag auch entsprochen wird, hängt davon ab, ob die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Für die BC sind das beispielweise eine abgeschloßene Hochschulausbildung sowie ein Arbeitsvertrag mit einer in DE ansässigen Firma und einem bestimmten Mindestjahresgehalt. Kann sie das schon vorweisen?

stampit schrieb am 29.09.2016 um 07:48:14:
Welche Dinge muessen bei der Einladung beachtet werden?

Welche Einladung meinst Du denn? Sie kann ein Einreisevisum fürs Studium bzw. die BC bei der deutschen AV ja selbst beantragen. Oder hast Du eben vor, für ihren Lebensunterhalt während des Studiums in DE zu bürgen?
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stampit
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: Deutschland
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Antwort #2 - 29.09.2016 um 11:37:58
 
Zitat:
stampit schrieb am Heute um 07:48:14:
Kann sie ein Stipendium beantragen?
Kann sie eine Blue-Card beantragen?

Beantragen kann sie natürlich alles. Ob dem Antrag auch entsprochen wird, hängt davon ab, ob die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Für die BC sind das beispielweise eine abgeschloßene Hochschulausbildung sowie ein Arbeitsvertrag mit einer in DE ansässigen Firma und einem bestimmten Mindestjahresgehalt. Kann sie das schon vorweisen?


Nein - steht nur als Option im Raum
Da wir nicht heiraten wollen, suchen wir jetzt nach Moeglichkeiten dennoch zusammenleben zu koennen. Bei einer Heirat sollte man sich dann doch schon sehr sicher sein. Dies macht man nicht binnen 12 Monaten, waere nicht vernuenftig.

Zitat:
stampit schrieb am Heute um 07:48:14:
Welche Dinge muessen bei der Einladung beachtet werden?

Welche Einladung meinst Du denn? Sie kann ein Einreisevisum fürs Studium bzw. die BC bei der deutschen AV ja selbst beantragen. Oder hast Du eben vor, für ihren Lebensunterhalt während des Studiums in DE zu bürgen?


gemeint war die Einladung fuer ein Touristenvisa, welches sie fuer den ersten Besuch (ohne irgendwelche Absichten wie Hochzeit etc.) beantragen muesste. Gibt es hier irgendwelche Vorlagen oder Beispiele?
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 29.09.2016 um 13:24:56
 
stampit schrieb am 29.09.2016 um 11:37:58:
gemeint war die Einladung fuer ein Touristenvisa, welches sie fuer den ersten Besuch (ohne irgendwelche Absichten wie Hochzeit etc.) beantragen muesste. 

Mit einem Touristen-/Besuchsvisum kann sie keinen längeren oder dauerhaften Aufenthalt begründen, sondern muss zum Ende der bewilligten Visumsgültigkeit wieder ausreisen.

Zu einem Studium muss sie mit einem entsprechenden (nationalen) Visum einreisen, mit einem Schengenvisum geht das nicht.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 29.09.2016 um 23:19:13
 
stampit schrieb am 29.09.2016 um 11:37:58:
Dies macht man nicht binnen 12 Monaten, waere nicht vernuenftig.

Dies macht die übergroße Mehrheit der Fälle, in denen einer der Partner für Einreisen nach Deutschland ein Visum benötigt.

(Über die Visumfreien will ich hier nicht reden.)

Ob vernünftig oder nicht - so lange Gesetze ein längeres Zusammenleben auf Probe vor der Hochzeit verhindern (und das ist ja nicht nur in Deutschland so), ist es das Übliche!
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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