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Folgeantrag (Gelesen: 1.057 mal)
carlacarbonara
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Beiträge: 52

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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28.09.2016 um 20:18:28
 
Liebe i4a-Leute,

folgender Fall: Libanese war schon vor ca. 30 Jahren hier in D und hat als 10-jähriger mit seiner Familie einen Asylantrag gestellt.

Nun ist er wieder hier und das BAMF hat seinen Antrag als Folgeantrag gewertet.

Erste Frage: Ist das Vorgehen richtig? Er war ja nicht wirklich Asylantragsteller sondern war als Familienmitglied mit im Verfahren.

Sollte es tatsächlich ein Folgeantrag sein: Müssen alle Fluchtgründe und Abschiebehindernisse dem BAMF schriftlich mitgeteilt werden, weil es vielleicht gar nicht zur Anhörung kommen wird?

Über eine Einschätzung würde ich mich sehr freuen.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.09.2016 um 09:34:23
 
carlacarbonara schrieb am 28.09.2016 um 20:18:28:
Ist das Vorgehen richtig? Er war ja nicht wirklich Asylantragsteller sondern war als Familienmitglied mit im Verfahren. 

Da spielt in der Hinsicht keine Rolle. Für ihn wurde bereits ein Asylverfahren duchgeführt und negativ abgeschlossen, damit ist jeder weitere Antrag ein Folgeantrag.

carlacarbonara schrieb am 28.09.2016 um 20:18:28:
Müssen alle Fluchtgründe und Abschiebehindernisse dem BAMF schriftlich mitgeteilt werden, weil es vielleicht gar nicht zur Anhörung kommen wird?

Ja, der Antrag ist detalliert schriftlich zu begründen damit das BAMF prüfen kann, ob in erster Linie die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme vorliegen. Es kann sein, dass eine sog. informatorische Befragung durchgeführt wird falls sich weitere Fragen ergeben sollten, das ist aber eher selten weshalb der schriftliche Antrag gründlich begründet werden sollte. Eine Anhörung wie in einem Erstverfahren findet überhaupt nur dann statt, wenn das BAMF entscheidet, ein weiteres Verfahren durchzuführen.
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« Zuletzt geändert: 29.09.2016 um 09:45:23 von N/V »  
 
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