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Aufnahme in die GKV (Gelesen: 3.208 mal)
Themen Beschreibung: Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nach merhjährigem Auslandsaufenthalt
Glin
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27.09.2016 um 20:49:39
 
Hallo,

ich möchte hier einmal meinen Fall schildern. Obwohl das eher ein Forum für Aufenthaltsrecht ist. Vielleicht kann mir dennoch jemand helfen, da der Fall - mit meiner Frau und mir - auch irgendwie zusammenhängt und in Deutschland zum Teil eine Krankenversicherung Pflicht ist.

Es ist geplant, dass ich (Deutscher) nach mehrjährigem Auslandsaufenthalten wieder nach Deutschland komme.

Mein größtes Problem: Aktuell habe ich gar keine Krankenversicherung mehr und bin (noch) im Ausland selbstständig tätig.

Für die Rückkehr gibt es darum verschiedne Optionen: Selbstständig, Privatier, Studium, Praktika, Arbeitnehmer, Sonstiges (Künstler GKV)?.

Auf gar keinen Fall Arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger, denn dafür erfülle ich die Voraussetzungen nicht  Traurig

Meines Wissens kann die GKV nur dann zur Aufnahme verpflichtet werden, wenn ich a) eine nichtselbstständige Tätigkeit nachweise und b) vor meiner Ausreise in Deutschland GKV versichert war?

Punkt b) trifft zu, da meine letzte GKV, mit Wohnsitz in Deutschland, war ein Familientarif, mit meiner Mutter, als Student.

Zu a) zählt zur Aufnahmepflicht auch, dass ich bspw. meine aktuelle Selbstständigkeit aufgebe und mich als Privatier niederlasse (freiwillige Versicherung). Denn die Beitragssätze für Selbstständige, die von einem unrealistisch hohen Verdienst ausgehen, kann ich mir gar nicht leisten.

Aktuell verdiene ich mit meiner Selbstständigkeit nur rund 1.000 €/mtl.

Das könnte ich aber auch in Richtung 0 schrauben und ein paar Monate - bis ich in Deutschland Arbeit oder neue Einnahmen gefunden habe - von Ersparnissen leben.

Nachweis der Versicherungszeiten im Ausland


Der nächste große Brocken, ist dann die fehlende Versicherungszeit in Deutschland. Seit 2005 war ich nicht mehr in DE GKV versichert.

Von 2005-2010 hatte ich eine private KV des EG-Staates Schweiz.

2010 war ich kurzzeitig für ein Jahr bei einer (deutschen) Expat Versicherung, die 2011 aber auslief und nicht verlängert wurde.

Diese deckte meinen Wohnsitz ausserhalb der EU ab und Reisen nach Deutschland.

Nach kurzem Auslandsaufenthalt <12 Monate, bin ich wieder in die EU eingereist, habe dort meinen Wohnsitz (nicht in Deutschland) angemeldet, jedoch keine KV mehr angeschlossen.

Seither (5 Jahre) war ich nicht mehr KV versichert.

Kann und darf die GKV, bei einer Rückkehr nach Deutschland, einen Nachweis für die Versicherung der letzten Jahre verlangen?

Falls keine KV existierte, muss mich die GKV (bei nichtselbstständiger Tätigkeit auch als Privatier) dann trotzdem aufnehmen und ist es möglich, dass die GKV rückwirkend Beiträge verlangt?

Wahrscheinlich muss ich meinen aktuellen Gesundheitszustand irgendwie nachweisen?

Wie geht das, kann man dies bspw. beim Amtsarzt tun?

Danke und Gruß
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Aras
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Antwort #1 - 27.09.2016 um 21:09:25
 
Hallo,

das ist zieeemlich kompliziert.

Ich empfehle dir das folgende Forum http://www.krankenkassenforum.de/

Dort sind echt gute Berater dabei (z.B. Rossi, Czauderna) die dir einen möglichen Weg in die GKV finden können.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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erne
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Antwort #2 - 28.09.2016 um 00:19:57
 
Glin schrieb am 27.09.2016 um 20:49:39:
EG-Staates Schweiz


was bitte ist das?
Ich fürchte, du bist auf einem flaschen Dampfer.
EG ist alte Abkürzung für die EU, und Schweiz gehört nicht zur EU.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Aras
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Antwort #3 - 28.09.2016 um 00:23:37
 
Musste auch schmunzeln. Ist aber offensichtlich EWR gemeint.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Alacrity
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Antwort #4 - 28.09.2016 um 07:41:50
 
Du schaffst nach deiner Heimkehr einfach die Voraussetzungen für den Eintritt der Versicherungspflicht.

Du kannst dich, wie du schon aufgeführt hast, als Student einschreiben oder du kannst erstmal in Teilzeit (ca. 15 Stunden/Woche) bei einem Burgerbrater anheuern. Dann bist du sofort in der GKV zu einem Beitrag, der sehr viel geringer ist als der Mindestbeitrag von freiwilligen Mitgliedern.
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Glin
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Antwort #5 - 28.09.2016 um 10:37:50
 
Danke für alle Antworten und den Tipp mit dem Krankenkassenforum, das kannte ich bisher nicht.

Aras schrieb am 28.09.2016 um 00:23:37:
Musste auch schmunzeln. Ist aber offensichtlich EWR gemeint.


Danke, ja natürlich  Augenrollen

Alacrity schrieb am 28.09.2016 um 07:41:50:
Du schaffst nach deiner Heimkehr einfach die Voraussetzungen für den Eintritt der Versicherungspflicht.


Ja, so ist der Plan. Ist hierfür zwangsläufig ein bezahltes Beschäftigungsverhältnis erforderlich, oder ginge auch ein unbezahltes Praktikum?

Alacrity schrieb am 28.09.2016 um 07:41:50:
Du kannst dich, wie du schon aufgeführt hast, als Student einschreiben oder du kannst erstmal in Teilzeit (ca. 15 Stunden/Woche) bei einem Burgerbrater anheuern. Dann bist du sofort in der GKV zu einem Beitrag, der sehr viel geringer ist als der Mindestbeitrag von freiwilligen Mitgliedern.


Das wäre eine Idee. Zählt die Versicherung dann auch, wenn die Voraussetzungen für die Beschäftigung nicht mehr vorliegen - also bspw. der Arbeitsvertrag nach dem 1. Tag wieder aufgelöst wird?

Notfalls kann ich vielleicht 1 Monat "durchhalten"  Augenrollen

Gruß
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asula
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Antwort #6 - 28.09.2016 um 12:13:30
 
Hallo,
ich hatte vor ein paar Jahren ein ähnliches Problem.
Mir wurde gesagt, dass einen die letzte GKV aufnehmen muss, bei der man versichert war.
Du musst keine Beiträge nachzahlen für die Zeit, in der Du in Deutschland nicht gemeldet warst, du keinen Wohnsitz hattest.

Falls Du doch noch länger in Deutschland gemeldet warst, obwohl du nicht mehr hier gewohnt hast, gibt es scheinbar einen Handlungsspielraum. Es spielt sicher auch eine Rolle, ob du nachweisen kannst, dass du tatsächlich nicht hier warst.

Ich war damals anfangs freiwillig gesetzlich versichert, Kosten ca. 150 Euro pro Monat, dann über Arbeitgeber.

Viel Glück

Asula
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Antwort #7 - 10.03.2017 um 10:55:27
 
Alacrity schrieb am 28.09.2016 um 07:41:50:
Du schaffst nach deiner Heimkehr einfach die Voraussetzungen für den Eintritt der Versicherungspflicht.

Du kannst dich, wie du schon aufgeführt hast, als Student einschreiben oder du kannst erstmal in Teilzeit (ca. 15 Stunden/Woche) bei einem Burgerbrater anheuern. Dann bist du sofort in der GKV zu einem Beitrag, der sehr viel geringer ist als der Mindestbeitrag von freiwilligen Mitgliedern.



Wieviel kostet die GKV in so einem Fall dann? 15 Std / Woche beim Burgerbrater oder dergleichen?
Und wieviel verdient man da schätzungsweise?
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Aras
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Antwort #8 - 10.03.2017 um 11:19:02
 
Krankenversicherung der Studenten kostet so 93€/Monat

BurgerBrater ... Mindestlohn beträgt 8,84 €/h

Wenn wir behaupten, dass ein Monat 4 Wochen hat, dann verdient man als BurgerBrater 530,40 € pro Monat. Davon gehen Sozialversicherungsbeiträge(u.a. KV) ab. Wenn du wissen willst wieviel, dann schau bitte auf www.nettolohn.de nach.
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