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Kurzaufenthalt in Dänemark mit Nationalem Visum möglich? (Gelesen: 6.413 mal)
Eins
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kurzaufenthalt in Dänemark mit Nationalem Visum möglich?
Antwort #15 - 20.10.2016 um 18:31:56
 
Du weisst schon das morgen nicht der 18. November ist?
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Tippi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
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Antwort #16 - 20.10.2016 um 19:09:23
 
Eine Bitte an Alle .....

Bitte postet keine Realnamen von den Behördenmitarbeitern
bzw. Mitarbeiterinnen.

Das ist für die Darstellung des Sachverhalts nicht erforderlich
und wir wollen nicht, dass Kollegen bzw. Kolleginnen an den
Pranger gestellt werden, zumal hier eine Gegendarstellung zu
euren Schilderungen nicht erfolgen kann.


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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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meitrixs
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 20.10.2016 um 19:40:40
 
Eins schrieb am 20.10.2016 um 18:31:56:
Du weisst schon das morgen nicht der 18. November ist?


Ohh ich dachte der Termin wäre am morgigen Freitag  Augenrollen
Ok bzgl. Des Termins werde ich bei der Sb um Verzeihung bitten.
Aber trotzdem war eine Beschwerde bzgl. Der übrigen Punkte längst fällig gewesen.
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HeFi
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Antwort #18 - 20.10.2016 um 23:09:09
 
meitrixs schrieb am 20.10.2016 um 18:23:40:
Und hier meine Antwort darauf:

Der Ton in Deiner og Antwort ist mMn unangemessen, unsachlich, beleidigend und anmaßend,
außerdem dokumentierst Du damit Deine Leseschwäche und laienhafte Kenntnis des Ausländerrechts,
damit kommst Du nicht weit und baust Dir selber Hürden auf.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 21.10.2016 um 00:28:12
 
Hmm. Hmm. Hmm.

Muss da HeFi zustimmen. Damit gewinnst du keine Freunde. Dass der Sachbearbeiter falsche Auskunft gibt... tja, sowas passiert da er auch nur ein Mensch ist. Hättest ja auch ihm eine Rückmeldung geben können, dass du nach deinen Recherchen zu einen anderen Ergebnis gekommen bist. Dann hilfst du ggf. auch anderen Paaren in ähnlichen Situationen eine richtige Beratung zu erhalten. Da hätte er auch ggf. die Möglichkeit gehabt eine Entschuldigung geben können. Hab ja auch schon paarmals Rückmeldungen an Sachbearbeiter verschiedener Behörden in einem angemessenen und freundlichem Ton gegeben und auch positives Feedback erhalten. Im Leben ist ja alles auch ein Geben und Nehmen.

Und den Sachbearbeiter wirst du damit nicht los. Warum auch? Sonst hätte ich auch in einigen Fällen dem Sachbearbeiter Inkompetenz vorwerfen oder beleidigen müssen nur um dann einen anderen "lockeren" Sachbearbeiter zu kriegen... So einfach ist das nicht. Da wird erstmal davon ausgegangen, dass der herangetragene Fall ein schwieriger Fall ist.

meitrixs schrieb am 20.10.2016 um 18:23:40:
Hoffe das diese Beschwerde keine Konsequenzen für meine Ehefrau (haben vorgestern in Dänemark geheiratet) haben wird. 

Nicht dein Ernst?  Laut lachend Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.

Also ich würde eher eine Entschuldigungs-E-Mail hinterherschicken und es auf eine kurzzeitige Verärgerung schieben.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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grisu1000
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Antwort #20 - 21.10.2016 um 02:29:38
 
Aras schrieb am 21.10.2016 um 00:28:12:
Damit gewinnst du keine Freunde. Dass der Sachbearbeiter falsche Auskunft gibt... tja, sowas passiert da er auch nur ein Mensch ist. Hättest ja auch ihm eine Rückmeldung geben können, dass du nach deinen Recherchen zu einen anderen Ergebnis gekommen bist


Die Frage ist doch, was hat der TS gefragt und welche Informationen hat der Sachbearbeiter vom TS bekommen. Wir haben ja auch hier Fälle, wo nur halbe Informationen gegeben werden, aber eine umfassende Auskunft begehrt wird.

Drum wäre ich einfach vorsichtig mit vorschnellen Beschwerden.
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meitrixs
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Antwort #21 - 21.10.2016 um 17:12:15
 
HeFi schrieb am 20.10.2016 um 23:09:09:
Der Ton in Deiner og Antwort ist mMn unangemessen, unsachlich, beleidigend und anmaßend,
außerdem dokumentierst Du damit Deine Leseschwäche und laienhafte Kenntnis des Ausländerrechts,
damit kommst Du nicht weit und baust Dir selber Hürden auf. 


Das ist deine Ansicht. Ich finde die Beschwerde angemessen. Die SB hat mir in den letzten Monaten viel Frust und Sorgen bereitet. Zugegebenermaßen hatte ich das Datum nicht richtig gelesen und da hatte ich fälschlicherweise gleich mit einer Stichelei gerechnet. Aber darauf müssen wir uns doch jetzt nicht versteifen. Das du mir deswegen gleich Leseschwäche vorwirfst, dokumentiert deine oberflächliche, inhaltslose Anwort.  Es muss sich doch nicht jeder mit Ausländerrecht auskennen. Aber von Sachbearbeitern die bei Behörden arbeiten sollte man das schon erwarten können.

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meitrixs
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Antwort #22 - 21.10.2016 um 17:20:24
 
Aras schrieb am 21.10.2016 um 00:28:12:
Hmm. Hmm. Hmm.

Hättest ja auch ihm eine Rückmeldung geben können, dass du nach deinen Recherchen zu einen anderen Ergebnis gekommen bist. Dann hilfst du ggf. auch anderen Paaren in ähnlichen Situationen eine richtige Beratung zu erhalten. Da hätte er auch ggf. die Möglichkeit gehabt eine Entschuldigung geben können. Hab ja auch schon paarmals Rückmeldungen an Sachbearbeiter verschiedener Behörden in einem angemessenen und freundlichem Ton gegeben und auch positives Feedback erhalten. Im Leben ist ja alles auch ein Geben und Nehmen.

Und den Sachbearbeiter wirst du damit nicht los. Warum auch? Sonst hätte ich auch in einigen Fällen dem Sachbearbeiter Inkompetenz vorwerfen oder beleidigen müssen nur um dann einen anderen "lockeren" Sachbearbeiter zu kriegen... So einfach ist das nicht. Da wird erstmal davon ausgegangen, dass der herangetragene Fall ein schwieriger Fall ist.



Das hab ich mit meiner Beschwerde getan. Spätestens bei dem Termin für den Aufenthaltstitel hätte sie es begriffen.

Wer sagt das ich einen lockeren Sachbearbeiter haben möchte? Mir würde ein kompetenter schon ausreichen, das hätte mir einiges an Sorgen erspart.
Was aber auch ärgerlich ist, das es Entscheidungen gibt, die von ABH zu ABH bzw. von SB zu SB anders entschieden wird. Dann aber sollte ein SB auch Verständnis für die Sachlage haben können. Und nicht nur stumpf die Paragrafen zitieren, sondern etwas Menschlichkeit zeigen.
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Antwort #23 - 21.10.2016 um 18:49:50
 
meitrixs schrieb am 21.10.2016 um 17:12:15:
oberflächliche, inhaltslose Anwort

Und das Deinen Umgang mit anderen Leuten.

meitrixs schrieb am 21.10.2016 um 17:12:15:
Aber von Sachbearbeitern die bei Behörden arbeiten sollte man das schon erwarten können.

Von denen erwarte ich, dass sie sich in dem Bereich auskennen, in dem sie konkret arbeiten.

Dass sie auch noch das Fachgebiet des Kollegen im Zimmer nebenan beherrschen, der ganz andere Fälle bearbeitet, kann heutzutage kaum noch vorausgesetzt werden.

Hier schimpfst Du über jemanden, der sich nicht mit dem Kurzaufenthalt in anderen Schengenstaaten auskennt. Konkret mit einem Aufenthaltstitel, der nicht für Kurzaufenthalte ausgestellt wird.
Und erhältst eine Antwort, die vor etwas mehr als sechs Jahren völlig korrekt war.

Wie wäre es, den Ball einfach mal flach zu halten und weniger Wellen zu erzeugen?
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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