Eins schrieb am 28.09.2016 um 17:15:26:Du solltest die Emails ausdrucken und mit geeigneten Kommentaren bei dem Vorgesetzten und/oder Bürgermeister melden.
Wer solch fachlich falschen Antworten auf sehr simple Fragen eines Kunden liefert (und das gleich 2 Mal) sollte keine Kundenanliegen beantworten. Gleichzeitig sollte hier ein Auge auf Weiterqualifizierung geworfen werden.
Du hattest völlig recht. Ich hätte mich schon längst über diese SB beschweren sollen. Sie hatte mir nämlich schon davor einen Stein in den Weg gelegt (Nichtauskubft bzgl. Vorraussetzung Aufenthaltstitel). Ich hatte gehofft das dies nicht wieder vorkommt.
Ich hab jetzt ebend diese Mail an die SB geschickt.
Hoffe das diese Beschwerde keine Konsequenzen für meine Ehefrau (haben vorgestern in Dänemark geheiratet) haben wird. Ich hoffe ich werde diese SB damit los.
Hier die Mail von der SB bzgl Termin für Beantragung Aufenthaltstitel:
[Sehr geehrter Herr XXX,
eine Terminverschiebung um eine Woche ist leider nicht möglich. Ich habe für Sie und Ihre Ehefrau daher am Freitag, den 18. November 2016 um 08.45 Uhr einen Termin bei mir reserviert. Die mitgeteilte Terminkennung bleibt unverändert bestehen.
Bitte bringen Sie zu den bereits mitgeteilten Unterlagen zusätzlich die Heiratsurkunde und das Sprachzertifikat Ihrer Ehefrau auf dem Niveau A 1 mit.
Mit freundlichen Grüßen
I.A.
XXX]
Und hier meine Antwort darauf:
[Was denken Sie eigentlich wer Sie sind, dass Sie mir vorschreiben können dass ich zu den morgigen Termin erscheinen muss??
Ich habe Ihnen mitgeteilt das ich den morgigen Termin (aus beruflichen und persönlichen Gründen) nicht wahrnehmen werde und um einen anderen Termin gebeten. Das ist doch lächerlich dass Sie den Termin nicht einfach verschieben. Dass ich überhaupt um den Termin angefragt hatte, war weil Ihre Kollegin mich darauf hingewiesen hatte, dass ich diesen Termin für die Beantragung eines Aufenthaltstitels für meine Frau bei Ihnen machen soll. Von Ihnen kam dieser Hinweis überhaupt nicht, sondern dass ich sogar erst NACH Ablauf des Visums eine Fiktionsbescheinigung ausstellen lasse. Ich denke da wäre ich bestimmt schon wieder in Teufelsküche gekommen, wenn ich mich auf Ihre Aussagen verlassen würde. Hier die Aussage von Ihnen:
„Wie Ihnen bereits von mir auch schon telefonisch mitgeteilt wurde, wird ein Aufenthaltstitel für das Kind erst nach der Geburt erteilt. Laut § 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) beginnt die Rechtsfähigkeit eines Menschen mit der Vollendung der Geburt, so dass ein Aufenthaltstitel für die Mutter nicht vor der Geburt erteilt werden darf. Zuvor wird nach Ablauf des nationalen Visums eine Fiktionsbescheinigung 2 Monate über den errechneten Geburtstermin ausgestellt.“
Mir scheint als ob Sie mir unnötig viele Steine in Weg legen wollen, oder sind Sie wirklich so inkompetent??
Folgende „Steine“ haben Sie mir bisher schon in den Weg gelegt:
- Lange Zeit um unklaren gelassen bzgl. Vorraussetzung für Erteilung eines Aufenthaltstitels. Erst Monate nachdem ich den Fall geschildert hatte, kam die Antwort dass dieser Aufenthaltstitel erst nach Geburt erteilt werden kann. Vorher kam nur die Aussage, dass solange der Visumantrag nicht erstellt wurde, nichts zu dem Fall gesagt werden kann. Da ich einen Fall kenne, wo der Aufenthaltstitel VOR Geburt erteilt wurde, ging ich davon aus das dies auch in meinem Fall so wäre. Das es in meinem Fall aber nicht so geandhabt wurde hat mich schon sehr verwundert, aber wenn das vom BGB so bestimmt ist, dann ist es halt so, aber zumindest hätten Sie mir dies schon Monate vorher sagen können. Für diese Antwort hätte man nicht extra auf die Visumunterlagen von der deutschen Botschaft warten müssen.
- Falsche Auskunft bzgl. Einreise ins Schengengebiet mit D-Visum. Ich hatte Sie hierzu zweimal angefragt, zweimal kam die falsche Antwort das die Einreise ins Schengengebiet nicht erlaubt ist.
Ich hatte gehofft das Sie mir keine weiteren Steine in weg legen, aber wie es scheint wird dies kein Ende haben solange ich von Ihnen betreut werde. Sogar bei Terminvergabe, legen Sie mir Steine in den Weg!!! Von daher möchte ich zukükunftig von Ihrer Kollegin betreut werden (ich glaube
Name entfernt
), die mich darauf hingewiesen hatte, einen Termin für die Beantragung eines Aufenthaltstitels zu machen.
Ansonsten werde ich mich bei Ihren Vorgesetzten über Ihre Arbeit beschweren.]