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Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung (Gelesen: 6.818 mal)
tajinder
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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27.09.2016 um 15:28:17
 
Hallo,
ich habe eine Blaue karte seit April des Jahre.ich würde gerne meinem Arbeitgeber wechseln und habe schon  eine neue Vertrag. und ich habe ihn schon an Ausländerbehörde geschickt.
Meine Frage ist ,wie lange dauert die bearbeitung. Bei der neue Arbeitsstelle bekomme ich genug Geld,( man braucht für Blaue karte) .
Ich habe viel Zeitdruck ,weil ich muss spätesten bei 29.10 beim  meine Firma 31st kündigen und bevor das  will ich die Genehmigung von Behörde haben. Ich muss auch Umziehen Leider meine Sachbearbeiterin hat mir keine richtig Antwort gegeben.
Übrigens ich habe meine Vertrag am 21.09 geschickt.

Bitte informieren Sie mich über die Bearbeitung.

Vielen Dank
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okatomy
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 27.09.2016 um 15:34:44
 
Wie lange deine Behörde für den Antrag braucht können wir als aussenstehende natürlich nicht beantworten da wir keinen Einblick in die Abläufe deiner Behörde haben.

Du musst leider selbst dort nachfragen und auf die zeitliche Eile hinweisen.
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tajinder
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Indisch
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Antwort #2 - 27.09.2016 um 15:54:21
 
Vielen Dank für den schnell Antwort.

okatomy schrieb am 27.09.2016 um 15:34:44:
Du musst leider selbst dort nachfragen und auf die zeitliche Eile hinweisen.


Leider kriege ich keine Positiv Antwort von Ausländerbehörde.Sie hat gesagt dass ich Informieren werde ,wenn den Prozess fertig ist. Ich habe gesagt ich es eilig habe  und dafür hat sie geantwortet "Jeder hat es Eilig".

Kann ich meine Rechtsanwalt  bitten , um Behörde zu kontaktieren ? wenn diese Prozess schneller machen wird.

Wie soll ich hier weiter gehen ?

Vielen Danke
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dim4ik
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Antwort #3 - 27.09.2016 um 16:08:39
 
tajinder schrieb am 27.09.2016 um 15:54:21:
Kann ich meine Rechtsanwalt  bitten , um Behörde zu kontaktieren ?

Natürlich kannst Du es. Ob das was bringt, kann Dir hier allerdings keiner sagen. Einen Anspruch auf die schnelle Bearbeitung Deines Antrags hast Du nicht, eine Untätigkeitsklage wäre erst in drei Monaten ab der Antragstellung möglich. Ob das Verwaltungsgericht eine Eilklage akzeptiert ist ebenso zweifelhaft.
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Aras
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Antwort #4 - 27.09.2016 um 16:29:59
 
Es ist doch eine einfache summarische Überprüfung des Antrages nötig. Du solltest wenn, dann beim Team- bzw. Amtsleiter vorsprechen und deine Dringlichkeit betonen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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tajinder
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 28.09.2016 um 09:51:03
 
Aras schrieb am 27.09.2016 um 16:29:59:
Es ist doch eine einfache summarische Überprüfung des Antrages nötig. Du solltest wenn, dann beim Team- bzw. Amtsleiter vorsprechen und deine Dringlichkeit betonen.



Danke für den Antwort.
Aber Warum wollte sie meinen Vertrag an Jobs Amt weiter leiten ?Ist es eine Teil von der Bearbeitung ?

Wie viel Zeit brauchen sie durchschnittlich (in anderen Große Städte zb. Stuttgart ) ? ich würde gerne nur eine Idee haben.

Vielen Dank
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dim4ik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 28.09.2016 um 11:08:29
 
tajinder schrieb am 28.09.2016 um 09:51:03:
Aber Warum wollte sie meinen Vertrag an Jobs Amt weiter leiten ?

Zur Prüfung, ob die Voraussetzungen für die BC erfüllt sind.

tajinder schrieb am 28.09.2016 um 09:51:03:
Ist es eine Teil von der Bearbeitung ?

Ja.

tajinder schrieb am 28.09.2016 um 09:51:03:
Wie viel Zeit brauchen sie durchschnittlich (in anderen Große Städte zb. Stuttgart ) ?

Falls innerhalb von zwei Wochen keine Rückmeldung seintens BA gibt, gilt die Zustimmung der BA als erteilt. Danach muss die ABH endgültig über Deinen Antrag entscheiden.
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tajinder
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Antwort #7 - 28.09.2016 um 11:41:29
 
dim4ik schrieb am 28.09.2016 um 11:08:29:
Falls innerhalb von zwei Wochen keine Rückmeldung seintens BA gibt, gilt die Zustimmung der BA als erteilt. Danach muss die ABH endgültig über Deinen Antrag entscheiden.



Ok vielen Dank für den Antwort.

Meinen Vertrag reicht bezüglich Gehalt(>4500 brutto) und anderes Sachen .

Das heißt ,ich verliere den Gelegenheit , wenn ich die Entscheidung  von ABH rechtzeitig nicht bekomme(bevor Mitte Oktober).
Es ist wirklich schade.
Alle meine Bemühungen bezüglich neue Vertrag(Vorbereitung  für Gespräch und alles wird  "Waste")

Übrigens habe ich versucht Amtsleiter zu erreichen aber er ist nicht da bis Ende Oktober.

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Aras
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Antwort #8 - 28.09.2016 um 12:15:14
 
tajinder schrieb am 28.09.2016 um 11:41:29:
Übrigens habe ich versucht Amtsleiter zu erreichen aber er ist nicht da bis Ende Oktober.

Und was ist mit dem Stellvertreter?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #9 - 29.09.2016 um 13:04:26
 
Wenn dein aktueller Aufenthalt noch gültig ist kannst du deine neue Arbeit auch sofort annehmen ehe die Zustimmung von der ABH ankommt.
Soweit ich weiß, kannst du mit der Blauen Karte immer deinen Arbeitgeber wechseln und das zu einer bestimmten Frist von mehreren Monaten (weiß nicht genau wieviel, ist hier auch nicht relevant, da du das schon getan hast) melden.
Bitte korrigiert mich, falls ich da etwas übersehen hab. Ich rede hier lediglich aus eigener Erfahrung..
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Aras
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Antwort #10 - 29.09.2016 um 13:33:34
 
Äh, und woher kommt diese potentiell gefährliche Aussage?
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Antwort #11 - 29.09.2016 um 13:54:38
 
Ah hab übersehen, dass der TS noch ganz neu im Arbeitsleben ist. Ich hab nur von meiner Erfahrung geredet, aber da war ich schon über zwei Jahre im Geschäft Smiley
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tajinder
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Antwort #12 - 30.09.2016 um 12:01:04
 
Heute habe ich die Genehmigung bekommen und ich habe ein Paar Fragen dazu :

"Nach den von Ihnen eingereichten Unterlagen, kann der Anstellung zugestimmt werden. Die neue Beschäftigung werden wir auf ein neues Zusatzblatt eintragen, sobald Sie uns die Kündigung Ihres aktuellen Arbeitsverhältnisses vorgelegt haben und wir wissen, wann Sie die neue Beschäftigung antreten. Das Zusatzblatt können Sie dann im Service im Raum 1.24 abholen."

Ich bin ab dem 17.10.2016 wieder im Büro. Bis dahin können Sie mir ja die benötigten Unterlagen bzw. Informationen zukommen lassen. Ich werde dann alles andere in die Wege leiten.


Das bedeutet ich muss zuerst kündigen und dann kriege ich das Zusatzblatt ? Hat es Risiko ?

Und Zweite frage : Falls ich nicht diese neue Vertrag nehmen will, kann ich jederzeit "ABH" nein sagen ?

Übrigens ich arbeite schon seit 1.5 Jahre aber Fruher hatte ich anderes Aufenthalts (Heiratet) und dieses Jahre habe ich es gewechselt.

Ich danke euch für eure Hilfe.
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Antwort #13 - 02.10.2016 um 12:14:27
 
1. Neuen Vertrag unterschreiben.
2. Alten Vertrag schriftlich kündigen und eine Kopie der Kündigung behalten.
3. Kopie des Vertrages und Kopie der Kündigung vorlegen und Zusatzblatt abholen.


tajinder schrieb am 30.09.2016 um 12:01:04:
Und Zweite frage : Falls ich nicht diese neue Vertrag nehmen will, kann ich jederzeit "ABH" nein sagen ?

Nein. Es ist quasi ein Zusicherung analog § 38 VwVfG (Bund). Zumindest hast du Vertrauensschutz.




tajinder schrieb am 30.09.2016 um 12:01:04:
Übrigens ich arbeite schon seit 1.5 Jahre aber Fruher hatte ich anderes Aufenthalts (Heiratet) und dieses Jahre habe ich es gewechselt.

Bei Nachweis von B1 Kenntnissen kannst du eine NE nach 22 Monaten beantragen.
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Antwort #14 - 02.10.2016 um 12:29:41
 
Aras schrieb am 02.10.2016 um 12:14:27:
tajinder schrieb am 30.09.2016 um 12:01:04:
Und Zweite frage : Falls ich nicht diese neue Vertrag nehmen will, kann ich jederzeit "ABH" nein sagen ?

Nein. Es ist quasi ein Zusicherung analog § 38 VwVfG (Bund). Zumindest hast du Vertrauensschutz.


Ich glaube, das ist ein Missverständis. Der TE kann natürlich jederzeit der ABH sagen, dass er nun doch nicht den neuen Vertrag möchte und bei seinem alten Arbeitgeber bleiben. Du hast auf die Frage geantwortet, ob die ABH dann doch noch "nein" sagen kann, oder?
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