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Blaue karte - Arbeitgeber wechseln bearbeitung (Gelesen: 6.892 mal)
Aras
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Antwort #15 - 02.10.2016 um 12:47:56
 
Ja. stimmt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #16 - 02.10.2016 um 19:00:54
 
vielen Dank für Ihre Antwort.

Aras schrieb am 02.10.2016 um 12:14:27:
Bei Nachweis von B1 Kenntnissen kannst du eine NE nach 22 Monaten beantragen


als ich gelesen habe 22 Monaten mit Blaue karte .ich meine Blaue karte habe ich dieses Jahre im April bekommen früher hatte ich anderes Aufenthaltstitel .

Noch eine Frage :
ich habe Visum bis nächstes Jahre August , kann ich ihn sofort verlängern mit neuen Vertrag ? oder muss mann zuerst warten ?


Vielen Dank



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dim4ik
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Antwort #17 - 02.10.2016 um 20:19:30
 
Aras schrieb am 02.10.2016 um 12:14:27:
Bei Nachweis von B1 Kenntnissen kannst du eine NE nach 22 Monaten beantragen.

Ich würde sagen "nach 21 (vollen) Monaten", also den Antrag bereits im 22. Monat stellen...
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Antwort #18 - 03.10.2016 um 00:00:55
 
dim4ik schrieb am 02.10.2016 um 20:19:30:
Aras schrieb am Heute um 12:14:27:
Bei Nachweis von B1 Kenntnissen kannst du eine NE nach 22 Monaten beantragen.

Ich würde sagen "nach 21 (vollen) Monaten", also den Antrag bereits im 22. Monat stellen...

Wo steht denn das ^^

in § 19a Abs. 6 lese ich das anders http://www.buzer.de/gesetz/4752/a176959.htm
Zitat:
6) Dem Inhaber einer Blauen Karte EU ist eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er mindestens 33 Monate eine Beschäftigung nach Absatz 1 ausgeübt hat und ...


Auch in § 18b Abs. 1 Nr. 1 sind 2 Jahre genannt
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Aras
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Antwort #19 - 03.10.2016 um 00:29:40
 
AufenthG 19a Abs. 6 Satz 3

Zitat:
Die Frist nach Satz 1 verkürzt sich auf 21 Monate, wenn der Ausländer über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
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Antwort #20 - 03.10.2016 um 23:49:56
 
danke  Aras
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Antwort #21 - 10.10.2016 um 09:58:14
 
Hallo Zusammen,

ich habe noch eine offen Frage, Kann ich sofort für Visum Verlängerung antragen ?

Meinen neue Arbeit fängt ab 01.01.2017 (Unbefristet)
Meinen Aufenthalts ist bis  10.08.2017


Ich danke euch für eure Zeit und Hilfe.


Mit freundlichen Grüßen
Tajinder
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Aras
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Antwort #22 - 10.10.2016 um 11:45:21
 
IdR 3 Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels. Oder gibt es einen wichtigen Grund?
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Antwort #23 - 10.10.2016 um 11:48:29
 
Aras schrieb am 10.10.2016 um 11:45:21:
IdR 3 Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels. Oder gibt es einen wichtigen Grund?


vielen Dank für Ihre Antwort.
wie in andere Frage habe ich geschrieben. ich würde gerne Kredit aufnehmen und ohne Aufenthalts werde ich es nicht kriegen.

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Antwort #24 - 10.10.2016 um 12:03:48
 
Du kannst bei der ABH vorsprechen und versuchen das mit denen zu argumentieren. Aber der Titel ist ja noch 10 Monate gültig.

Kannst du bitte mitteilen wie deine bisherigen Aufenthaltszeiten waren?
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Antwort #25 - 10.10.2016 um 12:09:37
 
Aras schrieb am 10.10.2016 um 12:03:48:
Du kannst bei der ABH vorsprechen und versuchen das mit denen zu argumentieren. Aber der Titel ist ja noch 10 Monate gültig.

Kannst du bitte mitteilen wie deine bisherigen Aufenthaltszeiten waren?



In Mai 2014 habe ich Aufenthalts (nach heiraten)  für 1 Jahre.
und dann in März habe ich den Brief von Behörde bekommen bezüglich Visum Verlängerung.

In April-Mai  2015   habe ich wieder für 2 Jahre Aufenthalts bekommen.

In April 2016 habe ich Visum gewechselt (Blaue Karte) von April 20 bis August 2017 (Weil ich befristet Vertrag hatte +3 Monate).




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Antwort #26 - 20.10.2016 um 12:54:56
 
Hey,

ich habe einen ähnlichen Fall und komme gerade vom ABH. Die haben mir nach Hause geschickt, weil ich zu früh gekommen bin. Neue Arbeit fängt es im Februar an. Laut Sachbearbeiterin kann noch viel passieren. Ich sollte im Januar noch mal kommen. Problem um meine Kündigungsfrist einzuhalten, muss ich nächste Woche kündigen? Das war die Dame egal. Ich kann ruhig heute auch kündigen und jeden Fall, kann der Zusatzblatt erst im Februar angepasst werden.
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Antwort #27 - 20.10.2016 um 14:00:52
 
kendyshop schrieb am 20.10.2016 um 12:54:56:
ich habe einen ähnlichen Fall

Inwieweit ist Dein Fall ähnlich? Kannst Du ihn und Dein Ziel etwas ausführlicher beschreiben?
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Antwort #28 - 20.10.2016 um 14:16:20
 
dim4ik schrieb am 20.10.2016 um 14:00:52:
Inwieweit ist Dein Fall ähnlich? Kannst Du ihn und Dein Ziel etwas ausführlicher beschreiben?


ich arbeite als QA-Engineer und besitze die Blaue Card EU seit August 2015. Aber die Karte ohne Zustimmung der Arbeitsagentur bekommen, da ich hier studiert habe (Bachelor und Master im Informatik). Direkt im ABH und wurde direkt genehmigt. Meine Blaue Card ist nicht am Unternehmen gebunden sondern an der Tätigkeit. Am Zusatzblatt steht "Beschäftigung nicht gestattet mit Ausnahme als QA-Engineer".

Aktuelle Situation:

ich habe eine neue Position als Software Entwickler gefunden. Arbeit fängt aber am 01.02.2017 an. Werde 8000€ mehr im Jahr brutto verdienen.

Wollte erstmal mein Zusatzblatt ändern lassen, bevor ich kündige. Anscheinend ist es zu früh

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Antwort #29 - 20.10.2016 um 14:19:41
 
kendyshop schrieb am 20.10.2016 um 14:16:20:
ich habe eine neue Position als Software Entwickler gefunden. Arbeit fängt aber am 01.02.2017 an. Werde 8000€ mehr im Jahr brutto verdienen.

Wollte erstmal mein Zusatzblatt ändern lassen, bevor ich kündige. Anscheinend ist es zu früh

Stelle doch den Antrag schriftlich und lass Dich nicht abwimmeln.
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