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Eine Scheidung von einem Jordanier (Gelesen: 6.973 mal)
Melanny
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Antwort #15 - 27.09.2016 um 21:30:15
 
@okatomy

Trennungsunterhalt lässt sich auch in einem Ehevertrag gestalten und kann von der gesetzlichen Höhe nach unten abweichen.

Voraussetzung:
- der nicht leistungsfähige Partner wird kein Sozialfall, falls der andere leistungsfähig ist
- beide Parteien sind sich über die Höhe der Zahlung einig
- notarielle Beglaubigung

Freiwillige Zahlungen kann man sogar ohne Anerkennung eines Rechtsgrundes leisten - kein Unterhalt, z.B. als Apanage.





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Mojo Jojo
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Antwort #16 - 27.09.2016 um 22:08:49
 
okatomy schrieb am 27.09.2016 um 21:15:38:
Der Notar darf beurkunden was er will, ob das dann später Gültigkeit hat, das entscheidet im Zweifel ein Gericht.

Trennungsunterhalt kann man z.b. nicht per Ehevertrag ausschließen, das wäre Sittenwidrig. Eine solche Klausel im Ehevertrag wäre also ungültig, da ist sich die Rechtssprechung einig.


Danke für die Aufklärung @okatomy
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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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erne
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Antwort #17 - 27.09.2016 um 23:50:02
 
okatomy schrieb am 27.09.2016 um 21:15:38:
Der Notar darf beurkunden was er will,


nein, §4 Beurkundungsgesetz
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Antwort #18 - 28.09.2016 um 00:28:17
 
Bea69 schrieb am 26.09.2016 um 22:24:55:
Wir haben in Jordanien geheiratet

In muslimischen Ländern gibt es bei Eheschließung mW gesetzlich immer einen Ehevertrag, maW ein Ehevertrag (mit Gütertrennung) sollte bereits vorliegen, wenn nicht, holt Euch das Versäumnis jetzt zu Deinem Nachteil jetzt ein.

BVA Islamische Eheverträge      www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/BuergerVerbaende/Auswanderung/Publik...
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Bea69
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Antwort #19 - 28.09.2016 um 09:35:03
 
Habe bis jetzt verstanden, jedoch so ein Ehevertrag haben wir bereits von der Moschee. Meine Frage noch: Ist vielleicht eine Ehescheidung hier in Deutschland nach dem jordanischen Recht möglich? Vielleicht auch ohne ein Trennungsjahr abzuwarten? Das wäre dann die Lösung, weiß jemand hier darüber bescheid? Danke. LG
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Antwort #20 - 28.09.2016 um 10:05:33
 
ich glaube nicht, das hier eine scheidung nach jordanischem recht ausgesprochen wird, selbst wenn es denn theoretisch möglich wäre.

du schreibst, das du zuletzt vor 1,5 jahren den fortbestand der ehelichen lebensgemeinschft gegenüber der abh bestätigt hast.

du könntest also den trennnungszeitpunkt "vorverlegen" sprich: das trennungsjahr ist bereits absolviert. das geht auch bei noch vorhandenem gemeinsamen wohnsitz. ihr müsstet dann lediglich übereinstimmend erklären, das die räumliche trennung auch innerhalb der gemeinsamen wohnung durchgeführt wurde. wenn da einigkeit besteht, und es sonst keine strittigen punkte gibt, kann das ganze in 3 monaten über die bühne sein. (praktische erfahrung aus diesem jahr. scheidung eingereicht 01.02., scheidung ausgesprochen 11.05.)
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kami
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Antwort #21 - 28.09.2016 um 10:27:07
 
Das was Uteschnute geschrieben hat ist die einzige Möglichkeit das Trennungsjahr zu verkürzen ....

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Aras
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Antwort #22 - 28.09.2016 um 10:52:01
 
Ist es nicht. Man kann beim Notar eine Rechtswahl gemäß des Rom III Statutes machen! Also sich jordanischem Scheidungsstatut unterwerfen. Dann geht es trotzdem vor Gericht der Mann erklärt den dreifachen unwiderruflichen Talaq(Verstoßung) bzw. die Frau erklärt die Khula(Freikauf) und gibt die Morgengabe zurück.

Die internationale Zuständigkeit der jordanische Gerichte für Ehescheidungen eines Jordaniers, der keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, aus Artikel 23 ZG i.V.m. Artikel 27-29 ZPO Jordaniens. Sollte also anerkennungsfähige Scheidung möglich sein. Jedoch könnte es aufgrund der "ordre public"-Problematik (dreifache Verstoßung ohne Einspruchsrecht der Ehefrau) zu Anerkennungsproblemen führen. Da sollte mE die Frau die Khula erklären.

Ich empfehle dir in deine lokale Unibibliothek zu gehen und dir den Länderbericht des Werkes "Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht" durchzulesen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Bea69
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Antwort #23 - 28.09.2016 um 12:11:40
 
Also wenn ich mich hier in deutschland nach jordanischem recht scheiden lasse muss es doch anerkannt sein
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Aras
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Antwort #24 - 28.09.2016 um 12:14:17
 
Es muss nicht anerkannt werden, das Gericht wendet zwar das jordanische Recht an, erlässt aber ein deutsches Urteil/einen deutschen Beschluss.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #25 - 28.09.2016 um 14:47:54
 
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/03/Ehe/Scheidung/sei...

Hier ist das Ganze ganz gut zusammengefasst. Wenn ihr euch in D scheiden lassen wollt (nach welchem Recht auch immer) braucht ihr (also derjenige, der die Scheidung einreicht) hier eh einen  Anwalt. Der sollte Dich zu diesem Thema beraten,
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Bea69
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Antwort #26 - 28.09.2016 um 20:01:14
 
Ja das werde ich wohl machen müssen, vielen dank nochmals für die vielen Ratschläge, ihr seid die besten! Smiley
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