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Wann Visum FZF beantragen ?/ Unterlagen Ausländerbehörde (Gelesen: 5.694 mal)
NicoTse
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26.09.2016 um 11:17:50
 
Hallo zusammen-  es hat sich zeitlich alles verschoben  Zwinkernd und nun liegt folgende Situation vor :

Mitte Januar 2017 fliege ich für 2 Monate zu meiner Frau nach Indonesien und der Plan wäre nun, daß sie dann mit mir zusammen zurückfliegt nach Deutschland.  Smiley



Dazu die Frage :

Kann sie im Dezember 2016 das FZF Visum beantragen mit gewünschtem Einreisedatum Mitte März 2017 ?


a) Wenn ja, alles gut, da ich ja dann noch hier bin zwecks der Kontaktaufnahme mit der ABH.


b) Wenn nicht, weil gewünschtes Einreisedatum nicht zeitnah (?) - kann mir jemand ALLE erdenklichen Unterlagen nennen, die von der ABH gefordert werden könnten ? 
Dann könnte ich schonmal alles vorbereiten und ein Bekannter würde dann nach Rücksprache mit mir die jeweiligen Unterlagen zur ABH schicken.

Oder muß man da zwingend persönlich erscheinen ?   


Für jede Antwort dankbar

ist

Nico
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tiggger
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Antwort #1 - 26.09.2016 um 11:33:55
 
a) eigentlich ja.
b) Unterlagen von Ihr: Pass, A1 Zertifikat, (Versicherungsbescheinigung Krankenkasse), Antrag
Unterlagen von Dir: Arbeitgeberbescheinigung(Vordruck) über Gehalt und Arbeit, letzten 3 Gehaltsnachweise, Personalausweis, Nachweis über Wohnraum (Mietvertrag mit m^2 Angabe, oder Bestätigung vom Vermieter)
Ist nicht alles legal, was gefordert wird, aber wird kann gefordert werden. (und dann kann man sich ja überlegen ob man dagegen vorgehen möchte oder die Dokumente vorlegt)
Die Datenübermittlung von der Botschaft zur ABH kann auch mal gerne 8 Wochen dauern. Persönliches Erscheinen ist eigentlich erforderlich, vielleicht kann man sich mit denen auch auf einen Vertreter mit Vollmacht einigen.
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Antwort #2 - 26.09.2016 um 11:36:49
 
tiggger schrieb am 26.09.2016 um 11:33:55:
a) eigentlich ja.
b) Unterlagen von Ihr: Pass, A1 Zertifikat, (Versicherungsbescheinigung Krankenkasse), Antrag.



Ähm- diese Unterlagen sendet die Botschaft dann an die ABH, richtig ?
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Antwort #3 - 28.09.2016 um 10:36:09
 
NicoTse schrieb am 26.09.2016 um 11:36:49:
Ähm- diese Unterlagen sendet die Botschaft dann an die ABH, richtig 

Kein Ahnung, vielleicht auch nur Kopien. Zumindest den Pass nicht, den gibt es üblicherweise während des Verfahrens zurück (mit einer reservierten Seite).  Aber versuch Dich mit Deiner ABH in Verbindung zu setzen; falls die die genannten Bescheinigungen haben wollen, wollen die die auch nur auf Ihre Vordrucke (wegen den Rechtsbelehrungen und so)
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Antwort #4 - 28.09.2016 um 20:10:01
 
mmmh- hat jemand Erfahrungen damit ? Also- kann ich - (und bringt es überhaupt was)- mich bei der ABH melden und sagen, daß ich wohl während der Übermittlung der Daten seitens der AV an die ABH nicht in Deutschland sein werde, sondern eben im Ausland bei meiner Frau ? Ob man mir die geforderten Unterlagen schon vorher aushändigen könnte und ich dann dort in der "Warteschleife" hänge, falls es sowas gibt...... Zwinkernd
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Antwort #5 - 29.09.2016 um 17:01:12
 
Versuch macht da wirklich klug.
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Antwort #6 - 01.10.2016 um 17:15:59
 
[quote author=5D404E4C5B595B485E47290 link=1474881470/1#1 date=1474882435]a) eigentlich ja.
b) Unterlagen von Ihr: Pass, A1 Zertifikat, (Versicherungsbescheinigung Krankenkasse), Antrag

Ich war nun bei meiner Krankenkasse und bat um eine Bescheinigung, daß meine Frau dann ab Einreise in/durch der Familienversicherung mitversichert ist.  Zwinkernd


Es wurde auch sofort ein Antrag ausgefüllt und ein paar Tage später hatte ich ein Schreiben im Briefkasten.

Es trägt den Titel : "Mitgliedsbescheinigung für Frau.... Geburtsdatum : ..."

und enthält folgenden (nichtssagenden ?) Text :


"Sehr geehrter Herr....,

gerne bescheinigen wir, dass Ihre Ehefrau..... grundsätzlich familienversichert werden kann, sofern alle weiteren Voraussetzungen vorliegen.
Ein Anspruch auf Familienversicherung besteht frühestens ab dem Datum der Heirat.

Zudem sind als Nachweise eine Aufenthaltsgenehmigung sowie die Anmeldebestätigung der Stadt von Frau.... nachzureichen."


mmmh. Ich frage mich nun, ob das so ausreichend für die AV, bzw. die ABH formuliert ist ?   Augenrollen



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Antwort #7 - 01.10.2016 um 18:48:37
 
Hallo,

das sollte reichen, da weder AV noch ABH mit dieser "Problematik" erstmalig befasst sein werden und die relevante Info, dass die Familienversicherung greifen wird, klar formuliert ist.

Gruß
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Antwort #8 - 02.10.2016 um 14:25:07
 
NicoTse schrieb am 26.09.2016 um 11:36:49:
diese Unterlagen sendet die Botschaft dann an die ABH, richtig ?


Ja, richtig. Sie schickt alle Unterlagen an das Auswärtige Amt in Berlin. Die leitet die Unterlagen für Inlandsbehörden im Block weiter an das Bundesverwaltungsamt. Das BVA prüft und registriert alle Unterlagen und leitet sie dann an die ca. 500 einzelnen Ausländerbehörden weiter.

NicoTse schrieb am 28.09.2016 um 20:10:01:
Also- kann ich - (und bringt es überhaupt was)- mich bei der ABH melden und sagen, daß ich wohl während der Übermittlung der Daten seitens der AV an die ABH nicht in Deutschland sein werde, sondern eben im Ausland bei meiner Frau?


Ja, das ist auf jeden Fall sinnvoll. Du solltest dann z.B. ein Mail-Adresse angeben, über die Du erreichbar bist.

Dann ist es sinnvoll, einer Person hier in DE eine Vollmacht zu geben, falls noch was zu tun bleibt.

Und die von Dir geforderten Unterlagen, soweit Du das raten kannst, sollte Deine Frau mit dem Visumantrag zusammen einreichen, damit die Ausländerbehörde alles bekommt.

NicoTse schrieb am 01.10.2016 um 17:15:59:
"Sehr geehrter Herr....,

gerne bescheinigen wir, dass Ihre Ehefrau..... grundsätzlich familienversichert werden kann, sofern alle weiteren Voraussetzungen vorliegen.
Ein Anspruch auf Familienversicherung besteht frühestens ab dem Datum der Heirat.

Zudem sind als Nachweise eine Aufenthaltsgenehmigung sowie die Anmeldebestätigung der Stadt von Frau.... nachzureichen."


Ist im Prinzip für den Visumantrag nicht nötig. Aber wenn Du es hast, lass es der Ausländerbehörde zukommen.
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Antwort #9 - 10.10.2016 um 18:01:11
 
Also , ich habe nun letzte Woche telefonisch mit der ABH Kontakt aufgenommen....

Da wollte man mir aber nichts dazu sagen, da ja "kein Antrag vorliegt" ....
lustig- genau darum gehts ja....

Daraufhin habe ich das offizielle Kontaktformular auf der Website der ABH benutzt und meinen Fall geschildert. Warte nun auf Antwort...falls da was kommt...


Bezüglich der "Arbeitgeberbescheinigung über Gehalt bla bla...."  :

Das wäre doch beim Zuzug zum Deutschen Ehegatten eh irrelevant.

Sollte man bei dieser Forderung besser sofort widersprechen oder reicht man das einfach ein, auch wenn von vornerein klar ist , daß das Einkommen definitiv nicht für 2 Personen reichen würde ?

Und würde die ABH mit dieser "Erkenntnis" (also , daß es nicht reicht) dann den Visumsantrag nicht bewilligen oder wie ist das dann ? 

Oder reicht man , den Einkommensnachweis ein gleichzeitig mit einem Hinweis dazu, daß das Einkommen in dem Fall irrelevant ist ?


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Antwort #10 - 11.10.2016 um 01:52:55
 
NicoTse schrieb am 10.10.2016 um 18:01:11:
Sollte man bei dieser Forderung besser sofort widersprechen oder reicht man das einfach ein, auch wenn von vornerein klar ist , daß das Einkommen definitiv nicht für 2 Personen reichen würde ?


Hallo,

meiner Meinung nach eine Sache der eigenen Konfliktfreudigkeit. Deine Entscheidung, die am Ende am Ergebnis nichts ändert, denn...

Zitat:
Und würde die ABH mit dieser "Erkenntnis" (also , daß es nicht reicht) dann den Visumsantrag nicht bewilligen oder wie ist das dann ?


... da die Sicherung des LU irrelevant ist in diesem Fall, lautet die Antwort immer: Die ABH darf deswegen nicht negativ voten.

Zitat:
Oder reicht man , den Einkommensnachweis ein gleichzeitig mit einem Hinweis dazu, daß das Einkommen in dem Fall irrelevant ist ?


Wie gesagt, kannst Du machen. Musst Du aber nicht.

Gruß
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Antwort #11 - 11.10.2016 um 06:19:23
 
Du solltest nicht berechtigte Dokumente ablehnen mit Hinweis auf Datenschutz. Damit ist das Thema durch und Du signalisierst damit, das sie Dir nicht die nächsten Jahre auf der Nase rumtanzen können mit intern definierten, aber rechtlich unrelevanten Forderungen.
Sobald der Partner da ist gehts weiter mit dem Kanpf um die rechtmässige AE für 3 Jahre, die viele ABH aber einschränken auf 1 Jahr.
Damit entstehen Dir höhere Kosten und der ABH höhere Umsäte; sollte nicht Dein Ziel sein.

Gehaltsnachweise haben nichts in diesem Prozess zu suchen, wenn Du Deutsche(r) bist...
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Antwort #12 - 11.10.2016 um 20:53:36
 
Also-
vorab- ich bin nicht "konfliktfreudig" oder auf unnötige Konfrontationen aus !

Auf meine Anfrage hat die ABH nun mit einem nichtssagenden Schreiben geantwortet. 

("Nachdem Ihre Frau den Visumsantrag bei der AV gestellt hat, nimmt diese mit uns Kontakt auf und wir fordern ggf. diverse Unterlagen, wie Einkommensnachweise und Mietvertrag")


Nun weiß ich aber noch immer nicht, ob ich diese Informationen schon vorab einreichen kann......

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Antwort #13 - 11.10.2016 um 21:50:01
 
NicoTse schrieb am 11.10.2016 um 20:53:36:
Nun weiß ich aber noch immer nicht, ob ich diese Informationen schon vorab einreichen kann..


man hat dir doch geschrieben: "Nachdem Ihre Frau ..."
Ausserdem: was soll die ABH mit den Urkunden vor dem Antrag anfangen? Es gibt ja noch keinen Vorgang dazu.

Ausserdem2: es kann auch sein, dass die ABH von Dir gar nichts sehen will, das gab es auch schon.

Ausserdem3: andere Antragsteller (ja, Antragsteller, also die, die schon einen Antrag gestellt haben) wollen ja auch, dass die ABH sich mit ihrem Antrag auseinadersetzt. Da würde es mich ganz schön wurmen, wenn die ABH jetzt sie Sache eines NicoTse, dessen Frau noch gar keinen Antrag gestellt hat, vorzieht und seine Unterlagen sichtet, obwohl es keinen Vorgang dazu gibt ... und ein echter Antrag bleibt in der Zeit dann liegen!

was Ihr machen könnt ist:
reinhard schrieb am 02.10.2016 um 14:25:07:
Und die von Dir geforderten Unterlagen, soweit Du das raten kannst, sollte Deine Frau mit dem Visumantrag zusammen einreichen, damit die Ausländerbehörde alles bekommt.


und dir zweimal überlegen, ob du auf Nonjo hören willst
Eins schrieb am 11.10.2016 um 06:19:23:
Du solltest nicht berechtigte Dokumente ablehnen mit Hinweis auf Datenschutz.
und damit den Vorgang verzögern,


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Antwort #14 - 12.10.2016 um 08:30:59
 
Also bei uns muss der Ausländer alle Unterlagen direkt bei der Botschaft für das nationale Visum vorlegen (welche Unterlagen diese haben möchte, kann abweichen). Diese sendet dann den Antrag zu uns zur ABH. Dann entscheiden wir über die Zustimmung.
Unsere ABH versendet keine Unterlagen an die Botschaft. Dies muss also vom Antragsteller selbst geschehen.
Eine persönliche Vorsprache des Deutschen ist daher im Vorfeld auch nicht nötig.

Bei Erteilung der AE später lassen wir uns aber Unterlagen vorlegen.
U.a. auch Gehaltsabrechnungen. Wir würden deshalb sowieso nicht ablehnen können, aber so lässt sich bei einer unbefristeten Beantragung (frühstens nach drei Jahren) eine "Nachhaltigkeit" und positive Zukunftsprognose für die Sicherung des Lebensunterhaltes stellen.
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Antwort #15 - 12.10.2016 um 09:12:34
 
Die Nachhaltigkeit lässt sich auch nach den 3 Jahren Aufenthalt durch Vorlage der Gehaltsnachweise bewerten; das Argument zieht daher nicht. Dort ist aufgeführt, wie lange das Arbeitsverhältnis bereits andauert und ob es unbefristet ist oder nicht. Auch kann man dann nach 3 Jahren - falls es notwendig ist - die Unterlagen aus den Vorjahren anfragen.
Mehr hat euch als ABH - besonders nicht bei der FZF bzw. ersten AE-Beantragung - nicht zu interessieren.
Die Akte sollte schlank und aufs wesentliche reduziert gehalten werden und der Datenschutz sollte berücksichtigt werden; dafür gibt es auch Vorgaben, die regelmäßig umgangen werden für das eigene Interesse der Behörden, alles wissen und dokumentieren zu wollen.

Oder kannst Du eine Rechtsgrundlage für das Einfordern dieser Dokumente im Rahmen einer FZF mit einem Deutschen nennen? Alles haben wollen an Informationen, Dokumenten und trara und dann die Rechte im Anschluss zB bei der Kürzung der Laufzeit der AE einschränken um auch die eigenen Zahlen hochzupushen. So funktionierts nicht, ist aber natürlich abhängig vom Kunden. Viele lassen es ja mit sich machen.

Meine praktische Erfahrung mit 3 unterschiedlichen ABH im Rahmen der FZF, AE und Einbürgerung meiner Frau ist einfach, das der Ausländer a) schlecht informiert wird, b) unfreundlich behandelt wird, c) in seinen Rechten eingeschränkt wird (zB die erste AE nur für 1 Jahr erhalten hat) und d) die Qualifikation der Mitarbeiter / Sachbearbeiter einfach im Gesamten schlecht ist.
Alle meine rechtlich korrekten Forderungen für meine Frau musste ich über den Vorgesetzten eskalieren - dann hat es komischerweise auch sofort geklappt und wurde so umgesetzt.

Auch eine ABH muss sich an Spielregeln halten, die internen Arbeitsanweisungen interessieren da nicht. Funktioniert natürlich nur, wenn man als Kunde diese auch kennt und adressiert, sonst macht die ABH mit einem was sie möchte.

Aus diesem Grund kann ich NicoTse nur empfehlen, seine eigenen Rechte auch durchzusetzen und nicht zu glauben, man müsse sich gut stellen mit der ABH oder alles machen, was diese fordern. Das hat auch nichts mit Konfrontation zu tun, sofern man sachlich und höflich bleibt.

Ich empfehle NicoTse auch, die - notwendigen - Unterlagen vorab komplett und persönlich zuzustellen. Wir waren zB beide gemeinsam kurz da, haben 5 Minuten blabla gemacht und die Unterlagen abgegeben. Damit war im Rahmen der FZF dann keine Rücksprache notwendig und das Ding wurde durchgeklickt. Verzögerung wie erne es gern nennt ist etwas anderes. Aber bei ihm kommt ja öfter mal Luft raus. 
Die Bearbeitung war dann innerhalb eines Tages nach Erhalt der Unterlagen bei der ABH durch.

Es spielt gar keine Rolle ob die ganzen Experten hier schreiben "gibt noch keinen Vorgang" oder "dann müssen andere ja warten" oder ähnliches. Denk an Dich, Deine Interessen und das Ziel und baue entsprechend Druck durch regelmäßige Rückfragen auf um dieses ohne große Umwege zu erreichen.
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« Zuletzt geändert: 12.10.2016 um 09:27:24 von Eins »  
 
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Antwort #16 - 12.10.2016 um 10:35:26
 
Die Frage war doch was gefordert werden kann (und manchmal auch gefordert wird); und nicht was gefordert werden darf. In einer idealen Welt, gäbe es da keine Unterschiede, aber da sind wir offensichtlich noch nicht.
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Antwort #17 - 12.10.2016 um 17:16:19
 
erne schrieb am 11.10.2016 um 21:50:01:
Ausserdem: was soll die ABH mit den Urkunden vor dem Antrag anfangen? Es gibt ja noch keinen Vorgang dazu.



genau darum gehts ja.  Augenrollen Ich bin wie bereits erwähnt voraussichtlich gar nicht im Lande, wenn die ABH Kontakt mit mir aufnimmt.....

Zudem blockiere oder verzögere ich bestimmt nichts, wenn da nen Umschlag mit meinen Papieren rumliegt , bis der Vorgang entsteht.     Zwinkernd
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Antwort #18 - 12.10.2016 um 20:30:31
 
Eins schrieb am 12.10.2016 um 09:12:34:
Denk an Dich, 


dass Du das tust, ist mitlerweile klar.
Eins schrieb am 12.10.2016 um 09:12:34:
Auch eine ABH muss sich an Spielregeln halten


diese sehen keine Abgabe von Unterlagen bei der ABH durch den Ehegatten vor dem Antrag vor. Schon gar nicht, wenn sich noch keiner Gedanken gemacht hat, welche notwendig wären. Wie war das noch mit "schlanker Akte"?
Schön für Euch, wenn Eure ABH mal das akzeptiert hat


Eins schrieb am 12.10.2016 um 09:12:34:
Wir waren zB beide gemeinsam kurz da, haben 5 Minuten blabla gemacht und die Unterlagen abgegeben. Damit war im Rahmen der FZF dann keine Rücksprache notwendig 

wie passt das zusammen mit folgendem?Eins schrieb am 12.10.2016 um 09:12:34:
das der Ausländer a) schlecht informiert wird, b) unfreundlich behandelt wird, c) in seinen Rechten eingeschränkt wird (zB die erste AE nur für 1 Jahr erhalten hat) und d) die Qualifikation der Mitarbeiter / Sachbearbeiter einfach im Gesamten schlecht ist. 


NicoTse schrieb am 12.10.2016 um 17:16:19:
Ich bin wie bereits erwähnt voraussichtlich gar nicht im Lande, wenn die ABH Kontakt mit mir aufnimmt...


dann soll das deine Frau im Antrag angeben, aber auch wie du erreichbar bist.
Wenn du im Land deiner Frau bist, schreib das und die ABH kann dich bitten, die bei der ABH offenen Fragen mit der AV zu klären.

NicoTse schrieb am 12.10.2016 um 17:16:19:
Zudem blockiere oder verzögere ich bestimmt nichts,


oh doch,
wo soll der denn liegen?
In einer (noch) nicht vorhandenen Akte?
Oder einfach auf einem meterhohen Stappel, den Leute win Nonjo hinterlassen?
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Antwort #19 - 12.10.2016 um 22:43:10
 
Tja, wie gesagt, inwieweit man ungerechtfertigten Nachweisforderungen, die einem selbst 0 weh tun, nachkommt oder nicht, um sich einfach aus pragmatischen Erwägungen Stress und Diskussionen zu ersparen, hängt ganz allein von der Konfliktfähigkeit, inneren Ruhe und nicht zuletzt den Kenntnissen des Betroffenen im entsprechenden Bereich ab. Das wird NicoTse schon selbst für sich entscheiden können.

Zu unverlangt eingereichten Unterlagen zu noch nicht existenten / angelegten Vorgängen kann ich, als Angehöriger der öffentlichen Verwaltung seit über 30 Jahren, aber schon eine fundierte Einschätzung abgeben:
In solchen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit riesengroß, dass bspw. ein solcher Umschlag irgendwo abgelegt und nie wieder aufgefunden wird und das Tageslicht erblickt.
Ich hielte es für zielführender, darauf zu warten, dass ein Vorgang und damit ein Aktenzeichen existiert.

Just my 2 Cents.

Gruß
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Antwort #20 - 13.10.2016 um 07:44:35
 
Du bist ja schon etwas älter wie Du angibst, daher die Info das man Unterlagen auch digital ablegen kann. Das kostet 1,5 MB an Speicherplatz im Email-Postfach und birgt keine rechtlichen Probleme im Prozess, da vorher das Originaldokument vorgelegt wurde bei Vorstellung. So geschehen und umgesetzt. Da geht auch nichts verloren und es liegen dem MA alle Infos für Rückfragen vor.

Die Argumentation das man ruhig unberechtigte Unterlagen zuarbeiten könne um einem Konflikt (ich habe bereits einmal geschrieben das es kein Konflikt ist, sondern einfach nur Durchsetzen der gesetzlichen Anforderungen (die Du ja nicht einmal in Frage stellst als selbst ernannter Spezialist)) zu vermeiden zeigt einfach nur das starre System. Mitdenken bzw. Flexibilität kann nicht erwartet werden, eine Anpassung der internen Workflows oder Formulare auf rechtliche Rahmenbedingungen und Effektivität ebenfalls nicht.

Stattdessen werden (zB) in den Visaabteilungen auch nur einheitliche Formulare ausgegeben, die oftmals zu Rückfragen und Problemen beim Ausfüllen führen. Da kommen dann von den "Experten" Antworten wie "kannst Du ignorieren, das ist für ein Schengen-Visa nicht zutreffend sondern nur für nationale Visa" oder ähnliches. Wie wäre es, sinnvolle und dem Anliegen angepasste Workflows zu erstellen um die Qualität zu erhöhen? Gleichzeitig bleibt mehr Zeit, da die Mitarbeiter doch alle so viel zu tun haben und dann keine Rückfragen mehr beantworten müssten.

Da wir dabei sind: Schon traurig, das ich als Ehegatte des Antragstellers der Behörde mitteilen musste, das die auf ausgegebenen Checklisten bzw. Anforderungslisten hinterlegten Web-Adressen falsch waren und ins Leere führten. Was soll das einem Antragsteller helfen, der zudem oftmals nicht überdurchschnittliches Deutsch spricht und versteht wenn fehlerhafte Links oder Adressen ausgegeben werden?
Noch trauriger wirds wenn es bereits bekannt ist und der Sachbearbeiter dann sagt "ich habe mich schon gewundert, warum da immer Rückfragen kamen".

Stattdessen wird weiterhin gegen Vorgaben und Datenschutz-Regeln verstoßen und das von Dir auch noch als "okay" verkauft mit "ist halt einfacher, gib es ab und dann passt das schon".

Nachgefragt:
Wurde dieser (regelmäßige) Verstoß mal intern an den Datenschutz-Verantwortlichen adressiert? Wäre interessant zu sehen wie dieser reagiert, um zum Kern der Diskussion zurück zu kehren.

@ erne:
Ganz einfach: Beim Erstkontakt mit der ABH für die FZF und AE-Erteilung dachte ich auch noch das man mitspielen muss und einfach immer jaja sagt; schließlich war das Interesse vorhanden das schnell über die Bühne zu bringen für die Einreise usw.
Hat ja auch gut funktioniert bis sie hier angekommen ist. Dennoch wurden wir "verarscht" und haben "weil das so ist" (Zitat ABH) nur eine AE für 1 Jahr erhalten. Nachdem ich mich dann eingearbeitet habe und die vielen Fehler und Tricks des Systems erkannt habe konnte ich mich nach dem ersten Jahr entsprechend wehren und meine Rechte durchsetzen. Dort wurden uns 2 Jahre AE angeboten, "weil wir das immer so machen und für Diskussionen habe ich keine Zeit" (Zitat ABH). Sollte ausreichen um die Qualifikation und Argumentationsbereitschaft aufzuzeigen des MA. Umweg über Führungskraft genommen und 3 Jahre erhalten.
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Antwort #21 - 13.10.2016 um 09:22:21
 
Eins schrieb am 13.10.2016 um 07:44:35:
man Unterlagen auch digital ablegen kann.


erst muss man die Unterlagen digitalisieren, das bedeutet Aufwand

Eins schrieb am 13.10.2016 um 07:44:35:
Das kostet 1,5 MB an Speicherplatz im Email-Postfach

die man dann auch wieder finden muss, ohne ein Aktenzeichen.

und wenn du auch noch an die Fälle denkst, bei denen die Leute es sich dann anders überlegen oder dann die Voraussetzungen wie A1 lange nicht erfüllen, war die Sache für die Katz.
Wenn eine ABH das macht: schön,
wenn nicht, dann ist es eben so,
diese ABH hat schon geantwortet, dass sie die Unterlagen vorab nicht will.
Wozu also Deine Persistenz?


Eins schrieb am 13.10.2016 um 07:44:35:
Ganz einfach: Beim Erstkontakt ...

so läuft es wohl meistens.
Meistens gibt es auch fadenscheinige Erklärungen, aber immerhin sind es Erklärungen und dummerweise oft auch gesetzeskonform (nicht immer). Und wenn nicht, kann und soll man dagegen vorgehen.
Aber man kann sich das Leben auch einfacher machen.
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Antwort #22 - 13.10.2016 um 10:08:42
 
Okay, ich bewege mich im IT-Umfeld und kann entsprechend jederzeit Dokumente einscannen und als PDF strukturiert ablegen. Aber zugegeben, das kann man nicht von jedem Durchschnittskunden in diesem Umfeld erwarten.
Wir haben ein .zip mit 20 PDFs rübergesandt und fertig war das Thema; übersichtlich und ohne Arbeit für die ABH (mit Ausnahme des Ablegens).

Man braucht nicht zwingend ein Aktenzeichen, es gibt genügend alternative Wege eine Person, einen Fall oder Thema zu finden: Geburtsdatum, Nachname, Sortierung nach Geburtsort oder ähnliches.
In Outlook oder Lotus Notes gibt's genügend Möglichkeiten, sowas muss man aber vom Sachbearbeiter erwarten können das er seine Kundenanliegen dokumentiert, verwaltet und ablegt; und wenn es ein Fileshare ist. Ein Aktenzeichen ist nur eine zusätzliche Form der Identifizierung; das Problem ist höchstwahrscheinlich eher die ILV, die auf den gelebten Arbeitsprozessen basiert und hier es eben für die Statistik und Abrechnung wichtig ist.
Die mir bekannten ABH beispielsweise fragen ausschließlich nach dem Nachnamen und Geburtsdatum, der Rest spielt (nach aussen hin) keine Rolle.
Es ist eh schon traurig genug wenn man sich die Landesbehörden anschaut, das hier noch wie in den 90ern mit Akten und Papier gearbeitet wird. Ja, es gibt juristisch Ausnahmen aber das ist eher übersichtlich.
Selbst bei einer Verpflichtungserklärung werden Ausweis, Gehaltsnachweise und sowas alles schön zigfach kopiert und via (Papier)akte abgelegt. Ein wenig der Zeit hinterher und auch entsprechend aufwendig.

Falls im hier vorliegenden Fall die Behörde (bzw. der einfache Sachbearbeiter) abgelehnt hat die Dokumente anzunehmen bzw. darüber zu sprechen im Vorfeld würde ich eben eskalieren über den Vorgesetzten / Bürgermeister oder jemand anderes der geeignet ist dafür.
Der einfache Mitarbeiter handelt nach Arbeitsanweisung und guckt nicht nach rechts/links. Wenn das nicht zum Ziel führt gibt's eben nur die Eskalation als Alternative. Dort kann ziemlich sicher eine Lösung gefunden werden, sofern man sich auf sachlicher Ebene bewegt und nachvollziehbar darstellt, das man sich außer Landes befindet und vorab die Fragen/Probleme klären oder die Situation aufzeigen möchte.
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Antwort #23 - 13.10.2016 um 11:35:24
 
Eins schrieb am 13.10.2016 um 10:08:42:
sowas muss man aber vom Sachbearbeiter erwarten können das er seine Kundenanliegen dokumentiert, verwaltet und ablegt


ohne Antrag gibt es noch keinen Kunden

Eins schrieb am 13.10.2016 um 10:08:42:
es gibt genügend alternative Wege eine Person, einen Fall oder Thema zu finden: Geburtsdatum, Nachname, Sortierung nach Geburtsort oder ähnliches.

zu viele
und unter welcher Person sollen deine Unterlagen abgelegt werden? Deiner? es geht nicht um Dich, sondern um Deine Frau. Also geht es um die Frau, aber diese ist der ABH noch unbekannt und nur Du "sprichst" nur von ihr, weder die AV noch sie selbst haben sich gemeldet.

Eins schrieb am 13.10.2016 um 10:08:42:
Selbst bei einer Verpflichtungserklärung werden Ausweis, Gehaltsnachweise und sowas alles schön zigfach kopiert und via (Papier)akte abgelegt. Ein wenig der Zeit hinterher und auch entsprechend aufwendig.

hmm, die ABHs, die ich kenne, kopieren nicht. Sie jagen das durch den Scanner. Ja, sie können das. Aber das ist Aufwand und erfordert Zeit. WEnn es einen Vorgang gibt, gibt es diese ZEit, sonst oft nicht. Und dann gibt es einen Antragsteller, zu dessen (elektronischer) Akte sie das legen können.

Eins schrieb am 13.10.2016 um 10:08:42:
würde ich eben eskalieren über den Vorgesetzten / Bürgermeister oder jemand anderes der geeignet ist dafür.

mit welcher Begründung.
Die Unterlagen müssen angenommen werden, wenn es einen Antrag gibt. Ohne Antrag oder Vorgang muss die Behörde keine Unterlagen annehmen. Zu welchem Ziel denn auch?

Eins schrieb am 13.10.2016 um 10:08:42:
sofern man sich auf sachlicher Ebene bewegt und nachvollziehbar darstellt, das man sich außer Landes befindet und vorab die Fragen/Probleme klären oder die Situation aufzeigen möchte. 


ja, kann mann
aber das ist kein "MUSS" (kein zwingeder IST Zustand)
Wem nutzt eine Eskalation und Beschwerde oder gar Klage, wenn man das Ziel einfacher und schneller erreichen kann wenn man sich an die vorhandenen Prozesse hält?

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Antwort #24 - 13.10.2016 um 21:09:35
 
Dann will ich es mal vereinfachen, damit sich die Lage hier wieder etwas beruhigt.....  Zwinkernd


Also :


Kann mir jemand alle erdenklichen Unterlagen nennen, welche die ABH erfahrungsgemäß im Regelfall vom deutschen Ehegatten anfordert (ob nun legal oder nicht) zum Zwecke des FZF Visums ?

(und jetzt bitte keine Sticheleien nach dem Motto :
"wenn "nicht legal" gemeint ist- dann können die alles anfordern"   Laut lachend  )

Eben diese Unterlagen würde ich dann zusammenstellen und bei Bedarf (also falls ich bei Kontaktaufnahme nicht anwesend bin) einem guten Freund aushändigen (welcher auch in meiner Abwesenheit meine Post checkt) und diesen mit einer Vollmacht ausstatten........

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Antwort #25 - 14.10.2016 um 01:22:22
 
Hallo,

die Lage ist ruhig - bis auf den Mitposter, der sich hier aufgrund seiner Weltanschauung so wortreich echauffiert.

Die wohl möglichen und unmöglichen Unterlagen wurden in Antwort #1 genannt:
Zitat:
Arbeitgeberbescheinigung(Vordruck) über Gehalt und Arbeit, letzten 3 Gehaltsnachweise, Personalausweis, Nachweis über Wohnraum (Mietvertrag mit m^2 Angabe, oder Bestätigung vom Vermieter)


Wenn Du, wie es aussieht, jedem Eventualfall begegnen können möchtest, solltest Du die Kopie des Personalausweises / Passes beglaubigen lassen.

Gruß
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Antwort #26 - 14.10.2016 um 01:23:18
 
Gehaltsnachweise
Arbeitgeberbescheinigung über das Anstellungsverhältnis
Arbeitsvertrag
Mietvertrag bzw. Äquivalent zum Nachweis einer Wohnung
Kopien vom Pass wenn Angaben gemacht wurde, dass man sich mit dem Partner im Ausland getroffen hat als Nachweis, dass man gereist ist (Visastempel)
geeignete NAchweise, dass man sich kennt (kommt darauf an, was bereits zu den Akten dazu gegeben wurde und der ABH bekannst ist --- als Argument für/wider Scheinehe)
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Antwort #27 - 14.10.2016 um 09:59:47
 
Aber wie schon Antwort 1 und 3 ausgeführt, einige ABH bestehen halt auf einen von Deinem Arbeitgeber ausgefüllten Vordruck, auf dem Dein Arbeitgeber unter Androhung von Gefängnis bescheinigen muss, dass Du arbeitest und wieviel Du verdienst (zusätzlich zu den Gehaltsnachweisen). Da müsstest Du erstmal an der Vordruck herankommen.
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