Die Nachhaltigkeit lässt sich auch nach den 3 Jahren Aufenthalt durch Vorlage der Gehaltsnachweise bewerten; das Argument zieht daher nicht. Dort ist aufgeführt, wie lange das Arbeitsverhältnis bereits andauert und ob es unbefristet ist oder nicht. Auch kann man dann nach 3 Jahren - falls es notwendig ist - die Unterlagen aus den Vorjahren anfragen.
Mehr hat euch als
ABH - besonders nicht bei der
FZF bzw. ersten AE-Beantragung - nicht zu interessieren.
Die Akte sollte schlank und aufs wesentliche reduziert gehalten werden und der Datenschutz sollte berücksichtigt werden; dafür gibt es auch Vorgaben, die regelmäßig umgangen werden für das eigene Interesse der Behörden, alles wissen und dokumentieren zu wollen.
Oder kannst Du eine Rechtsgrundlage für das Einfordern dieser Dokumente im Rahmen einer
FZF mit einem Deutschen nennen? Alles haben wollen an Informationen, Dokumenten und trara und dann die Rechte im Anschluss zB bei der Kürzung der Laufzeit der
AE einschränken um auch die eigenen Zahlen hochzupushen. So funktionierts nicht, ist aber natürlich abhängig vom Kunden. Viele lassen es ja mit sich machen.
Meine praktische Erfahrung mit 3 unterschiedlichen
ABH im Rahmen der
FZF,
AE und Einbürgerung meiner Frau ist einfach, das der Ausländer a) schlecht informiert wird, b) unfreundlich behandelt wird, c) in seinen Rechten eingeschränkt wird (zB die erste
AE nur für 1 Jahr erhalten hat) und d) die Qualifikation der Mitarbeiter / Sachbearbeiter einfach im Gesamten schlecht ist.
Alle meine rechtlich korrekten Forderungen für meine Frau musste ich über den Vorgesetzten eskalieren - dann hat es komischerweise auch sofort geklappt und wurde so umgesetzt.
Auch eine
ABH muss sich an Spielregeln halten, die internen Arbeitsanweisungen interessieren da nicht. Funktioniert natürlich nur, wenn man als Kunde diese auch kennt und adressiert, sonst macht die
ABH mit einem was sie möchte.
Aus diesem Grund kann ich NicoTse nur empfehlen, seine eigenen Rechte auch durchzusetzen und nicht zu glauben, man müsse sich gut stellen mit der
ABH oder alles machen, was diese fordern. Das hat auch nichts mit Konfrontation zu tun, sofern man sachlich und höflich bleibt.
Ich empfehle NicoTse auch, die - notwendigen - Unterlagen vorab komplett und persönlich zuzustellen. Wir waren zB beide gemeinsam kurz da, haben 5 Minuten blabla gemacht und die Unterlagen abgegeben. Damit war im Rahmen der
FZF dann keine Rücksprache notwendig und das Ding wurde durchgeklickt. Verzögerung wie erne es gern nennt ist etwas anderes. Aber bei ihm kommt ja öfter mal Luft raus.
Die Bearbeitung war dann innerhalb eines Tages nach Erhalt der Unterlagen bei der
ABH durch.
Es spielt gar keine Rolle ob die ganzen Experten hier schreiben "gibt noch keinen Vorgang" oder "dann müssen andere ja warten" oder ähnliches. Denk an Dich, Deine Interessen und das Ziel und baue entsprechend Druck durch regelmäßige Rückfragen auf um dieses ohne große Umwege zu erreichen.