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Wann Visum FZF beantragen ?/ Unterlagen Ausländerbehörde (Gelesen: 5.690 mal)
NicoTse
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26.09.2016 um 11:17:50
 
Hallo zusammen-  es hat sich zeitlich alles verschoben  Zwinkernd und nun liegt folgende Situation vor :

Mitte Januar 2017 fliege ich für 2 Monate zu meiner Frau nach Indonesien und der Plan wäre nun, daß sie dann mit mir zusammen zurückfliegt nach Deutschland.  Smiley



Dazu die Frage :

Kann sie im Dezember 2016 das FZF Visum beantragen mit gewünschtem Einreisedatum Mitte März 2017 ?


a) Wenn ja, alles gut, da ich ja dann noch hier bin zwecks der Kontaktaufnahme mit der ABH.


b) Wenn nicht, weil gewünschtes Einreisedatum nicht zeitnah (?) - kann mir jemand ALLE erdenklichen Unterlagen nennen, die von der ABH gefordert werden könnten ? 
Dann könnte ich schonmal alles vorbereiten und ein Bekannter würde dann nach Rücksprache mit mir die jeweiligen Unterlagen zur ABH schicken.

Oder muß man da zwingend persönlich erscheinen ?   


Für jede Antwort dankbar

ist

Nico
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tiggger
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Antwort #1 - 26.09.2016 um 11:33:55
 
a) eigentlich ja.
b) Unterlagen von Ihr: Pass, A1 Zertifikat, (Versicherungsbescheinigung Krankenkasse), Antrag
Unterlagen von Dir: Arbeitgeberbescheinigung(Vordruck) über Gehalt und Arbeit, letzten 3 Gehaltsnachweise, Personalausweis, Nachweis über Wohnraum (Mietvertrag mit m^2 Angabe, oder Bestätigung vom Vermieter)
Ist nicht alles legal, was gefordert wird, aber wird kann gefordert werden. (und dann kann man sich ja überlegen ob man dagegen vorgehen möchte oder die Dokumente vorlegt)
Die Datenübermittlung von der Botschaft zur ABH kann auch mal gerne 8 Wochen dauern. Persönliches Erscheinen ist eigentlich erforderlich, vielleicht kann man sich mit denen auch auf einen Vertreter mit Vollmacht einigen.
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NicoTse
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Antwort #2 - 26.09.2016 um 11:36:49
 
tiggger schrieb am 26.09.2016 um 11:33:55:
a) eigentlich ja.
b) Unterlagen von Ihr: Pass, A1 Zertifikat, (Versicherungsbescheinigung Krankenkasse), Antrag.



Ähm- diese Unterlagen sendet die Botschaft dann an die ABH, richtig ?
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tiggger
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Antwort #3 - 28.09.2016 um 10:36:09
 
NicoTse schrieb am 26.09.2016 um 11:36:49:
Ähm- diese Unterlagen sendet die Botschaft dann an die ABH, richtig 

Kein Ahnung, vielleicht auch nur Kopien. Zumindest den Pass nicht, den gibt es üblicherweise während des Verfahrens zurück (mit einer reservierten Seite).  Aber versuch Dich mit Deiner ABH in Verbindung zu setzen; falls die die genannten Bescheinigungen haben wollen, wollen die die auch nur auf Ihre Vordrucke (wegen den Rechtsbelehrungen und so)
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NicoTse
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Antwort #4 - 28.09.2016 um 20:10:01
 
mmmh- hat jemand Erfahrungen damit ? Also- kann ich - (und bringt es überhaupt was)- mich bei der ABH melden und sagen, daß ich wohl während der Übermittlung der Daten seitens der AV an die ABH nicht in Deutschland sein werde, sondern eben im Ausland bei meiner Frau ? Ob man mir die geforderten Unterlagen schon vorher aushändigen könnte und ich dann dort in der "Warteschleife" hänge, falls es sowas gibt...... Zwinkernd
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 29.09.2016 um 17:01:12
 
Versuch macht da wirklich klug.
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NicoTse
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Antwort #6 - 01.10.2016 um 17:15:59
 
[quote author=5D404E4C5B595B485E47290 link=1474881470/1#1 date=1474882435]a) eigentlich ja.
b) Unterlagen von Ihr: Pass, A1 Zertifikat, (Versicherungsbescheinigung Krankenkasse), Antrag

Ich war nun bei meiner Krankenkasse und bat um eine Bescheinigung, daß meine Frau dann ab Einreise in/durch der Familienversicherung mitversichert ist.  Zwinkernd


Es wurde auch sofort ein Antrag ausgefüllt und ein paar Tage später hatte ich ein Schreiben im Briefkasten.

Es trägt den Titel : "Mitgliedsbescheinigung für Frau.... Geburtsdatum : ..."

und enthält folgenden (nichtssagenden ?) Text :


"Sehr geehrter Herr....,

gerne bescheinigen wir, dass Ihre Ehefrau..... grundsätzlich familienversichert werden kann, sofern alle weiteren Voraussetzungen vorliegen.
Ein Anspruch auf Familienversicherung besteht frühestens ab dem Datum der Heirat.

Zudem sind als Nachweise eine Aufenthaltsgenehmigung sowie die Anmeldebestätigung der Stadt von Frau.... nachzureichen."


mmmh. Ich frage mich nun, ob das so ausreichend für die AV, bzw. die ABH formuliert ist ?   Augenrollen



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Antwort #7 - 01.10.2016 um 18:48:37
 
Hallo,

das sollte reichen, da weder AV noch ABH mit dieser "Problematik" erstmalig befasst sein werden und die relevante Info, dass die Familienversicherung greifen wird, klar formuliert ist.

Gruß
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Antwort #8 - 02.10.2016 um 14:25:07
 
NicoTse schrieb am 26.09.2016 um 11:36:49:
diese Unterlagen sendet die Botschaft dann an die ABH, richtig ?


Ja, richtig. Sie schickt alle Unterlagen an das Auswärtige Amt in Berlin. Die leitet die Unterlagen für Inlandsbehörden im Block weiter an das Bundesverwaltungsamt. Das BVA prüft und registriert alle Unterlagen und leitet sie dann an die ca. 500 einzelnen Ausländerbehörden weiter.

NicoTse schrieb am 28.09.2016 um 20:10:01:
Also- kann ich - (und bringt es überhaupt was)- mich bei der ABH melden und sagen, daß ich wohl während der Übermittlung der Daten seitens der AV an die ABH nicht in Deutschland sein werde, sondern eben im Ausland bei meiner Frau?


Ja, das ist auf jeden Fall sinnvoll. Du solltest dann z.B. ein Mail-Adresse angeben, über die Du erreichbar bist.

Dann ist es sinnvoll, einer Person hier in DE eine Vollmacht zu geben, falls noch was zu tun bleibt.

Und die von Dir geforderten Unterlagen, soweit Du das raten kannst, sollte Deine Frau mit dem Visumantrag zusammen einreichen, damit die Ausländerbehörde alles bekommt.

NicoTse schrieb am 01.10.2016 um 17:15:59:
"Sehr geehrter Herr....,

gerne bescheinigen wir, dass Ihre Ehefrau..... grundsätzlich familienversichert werden kann, sofern alle weiteren Voraussetzungen vorliegen.
Ein Anspruch auf Familienversicherung besteht frühestens ab dem Datum der Heirat.

Zudem sind als Nachweise eine Aufenthaltsgenehmigung sowie die Anmeldebestätigung der Stadt von Frau.... nachzureichen."


Ist im Prinzip für den Visumantrag nicht nötig. Aber wenn Du es hast, lass es der Ausländerbehörde zukommen.
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NicoTse
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Antwort #9 - 10.10.2016 um 18:01:11
 
Also , ich habe nun letzte Woche telefonisch mit der ABH Kontakt aufgenommen....

Da wollte man mir aber nichts dazu sagen, da ja "kein Antrag vorliegt" ....
lustig- genau darum gehts ja....

Daraufhin habe ich das offizielle Kontaktformular auf der Website der ABH benutzt und meinen Fall geschildert. Warte nun auf Antwort...falls da was kommt...


Bezüglich der "Arbeitgeberbescheinigung über Gehalt bla bla...."  :

Das wäre doch beim Zuzug zum Deutschen Ehegatten eh irrelevant.

Sollte man bei dieser Forderung besser sofort widersprechen oder reicht man das einfach ein, auch wenn von vornerein klar ist , daß das Einkommen definitiv nicht für 2 Personen reichen würde ?

Und würde die ABH mit dieser "Erkenntnis" (also , daß es nicht reicht) dann den Visumsantrag nicht bewilligen oder wie ist das dann ? 

Oder reicht man , den Einkommensnachweis ein gleichzeitig mit einem Hinweis dazu, daß das Einkommen in dem Fall irrelevant ist ?


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blubb


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Antwort #10 - 11.10.2016 um 01:52:55
 
NicoTse schrieb am 10.10.2016 um 18:01:11:
Sollte man bei dieser Forderung besser sofort widersprechen oder reicht man das einfach ein, auch wenn von vornerein klar ist , daß das Einkommen definitiv nicht für 2 Personen reichen würde ?


Hallo,

meiner Meinung nach eine Sache der eigenen Konfliktfreudigkeit. Deine Entscheidung, die am Ende am Ergebnis nichts ändert, denn...

Zitat:
Und würde die ABH mit dieser "Erkenntnis" (also , daß es nicht reicht) dann den Visumsantrag nicht bewilligen oder wie ist das dann ?


... da die Sicherung des LU irrelevant ist in diesem Fall, lautet die Antwort immer: Die ABH darf deswegen nicht negativ voten.

Zitat:
Oder reicht man , den Einkommensnachweis ein gleichzeitig mit einem Hinweis dazu, daß das Einkommen in dem Fall irrelevant ist ?


Wie gesagt, kannst Du machen. Musst Du aber nicht.

Gruß
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Antwort #11 - 11.10.2016 um 06:19:23
 
Du solltest nicht berechtigte Dokumente ablehnen mit Hinweis auf Datenschutz. Damit ist das Thema durch und Du signalisierst damit, das sie Dir nicht die nächsten Jahre auf der Nase rumtanzen können mit intern definierten, aber rechtlich unrelevanten Forderungen.
Sobald der Partner da ist gehts weiter mit dem Kanpf um die rechtmässige AE für 3 Jahre, die viele ABH aber einschränken auf 1 Jahr.
Damit entstehen Dir höhere Kosten und der ABH höhere Umsäte; sollte nicht Dein Ziel sein.

Gehaltsnachweise haben nichts in diesem Prozess zu suchen, wenn Du Deutsche(r) bist...
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NicoTse
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Antwort #12 - 11.10.2016 um 20:53:36
 
Also-
vorab- ich bin nicht "konfliktfreudig" oder auf unnötige Konfrontationen aus !

Auf meine Anfrage hat die ABH nun mit einem nichtssagenden Schreiben geantwortet. 

("Nachdem Ihre Frau den Visumsantrag bei der AV gestellt hat, nimmt diese mit uns Kontakt auf und wir fordern ggf. diverse Unterlagen, wie Einkommensnachweise und Mietvertrag")


Nun weiß ich aber noch immer nicht, ob ich diese Informationen schon vorab einreichen kann......

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Antwort #13 - 11.10.2016 um 21:50:01
 
NicoTse schrieb am 11.10.2016 um 20:53:36:
Nun weiß ich aber noch immer nicht, ob ich diese Informationen schon vorab einreichen kann..


man hat dir doch geschrieben: "Nachdem Ihre Frau ..."
Ausserdem: was soll die ABH mit den Urkunden vor dem Antrag anfangen? Es gibt ja noch keinen Vorgang dazu.

Ausserdem2: es kann auch sein, dass die ABH von Dir gar nichts sehen will, das gab es auch schon.

Ausserdem3: andere Antragsteller (ja, Antragsteller, also die, die schon einen Antrag gestellt haben) wollen ja auch, dass die ABH sich mit ihrem Antrag auseinadersetzt. Da würde es mich ganz schön wurmen, wenn die ABH jetzt sie Sache eines NicoTse, dessen Frau noch gar keinen Antrag gestellt hat, vorzieht und seine Unterlagen sichtet, obwohl es keinen Vorgang dazu gibt ... und ein echter Antrag bleibt in der Zeit dann liegen!

was Ihr machen könnt ist:
reinhard schrieb am 02.10.2016 um 14:25:07:
Und die von Dir geforderten Unterlagen, soweit Du das raten kannst, sollte Deine Frau mit dem Visumantrag zusammen einreichen, damit die Ausländerbehörde alles bekommt.


und dir zweimal überlegen, ob du auf Nonjo hören willst
Eins schrieb am 11.10.2016 um 06:19:23:
Du solltest nicht berechtigte Dokumente ablehnen mit Hinweis auf Datenschutz.
und damit den Vorgang verzögern,


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Antwort #14 - 12.10.2016 um 08:30:59
 
Also bei uns muss der Ausländer alle Unterlagen direkt bei der Botschaft für das nationale Visum vorlegen (welche Unterlagen diese haben möchte, kann abweichen). Diese sendet dann den Antrag zu uns zur ABH. Dann entscheiden wir über die Zustimmung.
Unsere ABH versendet keine Unterlagen an die Botschaft. Dies muss also vom Antragsteller selbst geschehen.
Eine persönliche Vorsprache des Deutschen ist daher im Vorfeld auch nicht nötig.

Bei Erteilung der AE später lassen wir uns aber Unterlagen vorlegen.
U.a. auch Gehaltsabrechnungen. Wir würden deshalb sowieso nicht ablehnen können, aber so lässt sich bei einer unbefristeten Beantragung (frühstens nach drei Jahren) eine "Nachhaltigkeit" und positive Zukunftsprognose für die Sicherung des Lebensunterhaltes stellen.
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