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Ehepartner Nachzug nach Deutschland aus Marokko (Gelesen: 1.575 mal)
Themen Beschreibung: Verschiebung des Lebensmittelpunktes. Wie gehe ich am besten vor?
Mina_3001
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Rabat, Morocco
Rabat
Morocco
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehepartner Nachzug nach Deutschland aus Marokko
22.09.2016 um 09:14:14
 
Guten Tag @alle,

ich hoffe ihr könnt mir/uns weiterhelfen.
Ich bin seit einigen Jahren beruflich in Marokko tätig und habe mich hier verliebt. Wir sind seit einigen Jahren zusammen und leben hier in einer gemeinsamen Wohnung. 
Für mich hat sich jetzt die Option ergeben, innerhalb meiner Organisation auf einer interessanten Position, eine Elternzeitvertretung für ein halbes Jahr in Deutschland zu machen (ab Mitte 2017).
Diese Option würde ich gerne wahrnehmen, oder besser wir beide wollen das. Es wäre die Chance, meinem Lebenspartner länger als nur während eines Urlaubes, "mein" Land und Leben zu zeigen. Und er könnte besser Deutsch lernen, was wir für eine Familiengründung etc. wichtig finden. Da er gerade seine Dissertation schreibt, ist er was den Wohnort angeht flexibel.
Für uns ist es also beide eine super Option, wir haben jedoch Angst, dass es administrativ kompliziert wird oder eventuell nicht klappt.
Da wir beide wissen, dass unsere Beziehung langfristig nur als Ehepaar lebbar ist, haben wir uns dazu entschieden zu heiraten. Die administrative Prozedur läuft, bisher bestens, und hierzu habe ich derzeit keine Fragen.
Was mich interessiert ist, wie ihr die Chancen einschätzt, dass wir gemeinsam für das halbe Jahr nach Deutschland ausreisen und welchen Weg wir am besten wählen sollten.
Ich bin ja auch in Marokko gemeldet und ein Familiennachzug kann ich erst beantragen, wenn ich mich in Deutschland gemeldet habe, richtig? Kann ich mich früher melden als ich umziehe, damit wir Zeit haben sein Visum zu beantragen?
Da wir nur ein halbes Jahr in Deutschland haben, (bisher ist geplant, dass ich anschließend wieder an den marokkanischen Standort zurückkehre) ist das Zeitfenster kurz. Was denkt ihr?

Ich freue mich auf eure Tipps und Erfahrungen!
Danke und liebe Grüße!
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Lila F.
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Beiträge: 296

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 22.09.2016 um 10:56:51
 
Mina_3001 schrieb am 22.09.2016 um 09:14:14:
Ich bin ja auch in Marokko gemeldet und ein Familiennachzug kann ich erst beantragen, wenn ich mich in Deutschland gemeldet habe, richtig? Kann ich mich früher melden als ich umziehe, damit wir Zeit haben sein Visum zu beantragen?
Da wir nur ein halbes Jahr in Deutschland haben, (bisher ist geplant, dass ich anschließend wieder an den marokkanischen Standort zurückkehre) ist das Zeitfenster kurz. Was denkt ihr?


Ihr könnt das Visum zum Familiennachzug auch beantragen, wenn du noch in Marokko bist. Du brauchst nur eine Adresse, damit die zuständige ABH ermittelt werden kann (z. B. die Adresse deiner Eltern, falls ihr anfangs bei ihnen unterkommt), musst aber noch nicht in Deutschland gemeldet sein. Dazu schreibst du dann ein Begleitschreiben, damit die Behörden wissen, dass du zu Datum x nach Deutschland umziehst und bis dahin nur unter deiner marokkanischen Adresse zu erreichen bist. Den Antrag solltet ihr möglichst frühzeitig stellen, sonst wird es wirklich knapp mit dem Zeitfenster.
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #2 - 22.09.2016 um 11:03:35
 
Nicht du beantragst etwas, sondern dein Mann und wie schon erwähnt muss er damit nicht warten bis du in Deutschland wohnst, sondern ihr könnt zusammen einreisen.

Dein Mann wird entweder Deutschkenntnisse nachweisen müssen oder du kannst nachweisen, dass du eine hochqualifiziere Rückkehrerin bist.
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deerhunter
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Beiträge: 2.214

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Antwort #3 - 22.09.2016 um 14:00:49
 
Wenn ich den Eingangstext richtig lese, seid ihr weder verheiratet noch habt ihr ein gemeinsames Kind, oder?
Dann gibt es auch keinen Familiennachzug! Solltet ihr dann verheiratet sein, dein Ehemann dann den Sprachtest A1 bestanden hat kann man eine Familienzusammenführung beantragen! Das dauert dann, je nach Beschaffenheit der Papiere einge Monate.
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #4 - 22.09.2016 um 15:05:39
 
Der Sprachtest ist nicht notwendig, wenn der deutsche Stammberechtigte ein hochqualifizierter Rückkehrer ist.
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Mina_3001
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i4a rocks!


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Morocco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 26.09.2016 um 08:56:47
 
Vielen Dank für die Antworten. Das war hilfreich und beruhigend.
Ich halte Euch auf dem Laufenden. LG
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