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EEA Family Permit für UK - Antrag unglaublich umfangreich? (Gelesen: 7.119 mal)
namaskaram
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16.09.2016 um 15:21:40
 
Hallo,

ich bin Deutsche und mit einem Nicht-EU-Bürger verheiratet. Er kommt demnächst mit einem Schengenvisum zu Besuch nach Deutschland und wir wollen für 4 Tage nach Großbritannien.

Ist es richtig, dass der Antrag für das EEA family permit 17 Seiten lang ist und wahnsinnig umfangreich? Genaue Daten für Reisen der letzten 10 Jahre beispielsweise? Mein Mann lebt nicht in seinem Herkunftsland. Gefragt wird nach Reisen außerhalb der "permanent residence". Muss man dann ernsthaft alle (geschätzten) 20-25 Besuche in der Heimat mit Reisedaten aufführen?

Viele Grüße
Anjali
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Antwort #1 - 27.09.2016 um 10:55:31
 
namaskaram schrieb am 16.09.2016 um 15:21:40:
Ist es richtig, dass der Antrag für das EEA family permit 17 Seiten lang ist und wahnsinnig umfangreich?

Ja, ist umfangreich.
Ich habe im Online-Antrag nicht alle Seiten gezählt.


Zitat:
Genaue Daten für Reisen der letzten 10 Jahre beispielsweise? Mein Mann lebt nicht in seinem Herkunftsland. Gefragt wird nach Reisen außerhalb der "permanent residence". Muss man dann ernsthaft alle (geschätzten) 20-25 Besuche in der Heimat mit Reisedaten aufführen? 


Ich habe nur das angegeben, was man auf Grund des aktuellen Passes meiner Frau sehen kann. Man verlangt ja auch die abgelaufenen Pässe. Da ich die nicht mehr finden konnte, habe ich angegeben, sie wären "lost".

Ich habe die Reisen meiner Frau in ihre Heimat nicht angegeben. Ich bin nicht auf die Idee gekommen, dass dies unter "Reisen" einzustufen ist. Das war wahrscheinlich ein Fehler .. die Einreisestempel in ihre Heimat im Pass waren aber deutlich zu sehen.

Wesentlich störender im Antrag fand ich, dass genau aufgeschlüsselt werden sollte, wer genau die Reise bezahlt, wieviel für die Reise ausgegeben werden sollte etc ..  das Ausrechnen und Zusammenstellen der Zahlen hat länger gedauert, als die 5 Tage Aufenthalt -Smiley
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namaskaram
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Antwort #2 - 27.09.2016 um 14:48:39
 
Die Liste der Reisen war dann irgendwann voll, sodass mein Mann die Reisen ins Heimatland nicht mehr aufzählen konnte.

Die Fragen machen eher den Eindruck als ob man nach GB übersiedeln will und nicht nur für 4 Tage zu Besuch kommen möchte ... Unglaublich auch die detaillierten Fragen nach Verdienst von uns beiden, Aktien, Vermögen, Eigentum, etc. Den Verdienst musste mein Mann für sich dann auch noch nachweisen, ebenso einen Brief seines Arbeitgebers, da er ja nicht in seinem Heimatland lebt.

Sie haben meinem Mann dann noch gesagt, dass es 15 Werktage dauern kann. Wir hatten aber nur 14 bis zu seiner Abreise nach Deutschland. Also hat er dann noch knapp 200 Euro bezahlt, damit es schneller geht. Müsste es nicht sowieso innerhalb von 2 Wochen ausgestellt sein?

Wenn ich nicht unbedingt zu einem Konzert wollen würde und außerdem gewusst hätte, was für ein umfangreicher Antrag das ist, dann wäre die Wahl auf ein anders Land gefallen.

Fies fand ich auch, dass wir oft nicht wussten auf wen die Frage sich nun bezieht. Im Teil über den EEA member (also mich) wurden dann plötzlich wieder Fragen an meinen Mann gestellt. Und mein Mann hat Englisch als Muttersprache und war sich auch nicht immer sicher über die Bezüge.

Und die Scheinehebefragung war außerdem noch inclusive.

Nun ja, hoffen wir mal, dass er das Visum nun auch bekommt und es außerdem möglichst lange gültig ist ...
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hge2001
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Antwort #3 - 27.09.2016 um 19:04:05
 
namaskaram schrieb am 27.09.2016 um 14:48:39:
Sie haben meinem Mann dann noch gesagt, dass es 15 Werktage dauern kann.


Das hat man uns auch gesagt.
Tatsächlich war der Pass aber schon nach 1 Woche zurück. Das ist natürlich von der Auslastung der Visumssachbearbeiter abhängig. Diese 3 Wochen werden auch nur als Obergrenze genannt.
Es gibt übrigens dort im system irgendwo eine Seite, wo man die aktuellen Wartezeiten abrufen kann.
Dazu gibt es ja auch ein sehr gutes Trackingsystem, mit dem man verfolgen kann, wo der Antrag gerade ist. (da muss man die Engländer wirklich mal loben, bei deutschen Visastellen habe ich noch nicht solch ein tolles Tracking system gesehen -Griesgrämig  ) 
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Aras
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Antwort #4 - 27.09.2016 um 19:04:47
 
200 € für was?!

Also meines Erachtens muss man nicht alle Felder des FamilyPermit-Antrages ausfüllen. Die die man nicht beantworten muss sollte man einfach mit "n.a." bzw. "n/a" beantworten.

Das Family Permit ermöglicht mE dass selbst nicht-eheliche Partner in den Genuss kommen könnten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #5 - 27.09.2016 um 21:41:31
 
Aras schrieb am 27.09.2016 um 19:04:47:
200 € für was?!


Für die Express-Bearbeitung ... vermute ich.

Zitat:
Also meines Erachtens muss man nicht alle Felder des FamilyPermit-Antrages ausfüllen. Die die man nicht beantworten muss sollte man einfach mit "n.a." bzw. "n/a" beantworten.


Aus dem Antrag geht leider nicht hervor, was zwingend notwendig ist und was nicht. Und man will ja auch nicht riskieren, das wegen einer fehlenden Angabe das Visum abgelehnt wird.


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erne
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Antwort #6 - 28.09.2016 um 00:11:48
 
hge2001 schrieb am 27.09.2016 um 21:41:31:
Aus dem Antrag geht leider nicht hervor, was zwingend notwendig ist und was nicht


aber aus der Freizügigkeitsrichtlinie schon

hge2001 schrieb am 27.09.2016 um 21:41:31:
Und man will ja auch nicht riskieren, das wegen einer fehlenden Angabe das Visum abgelehnt wird.


Das Risiko ist bei UK immer inklusive, auch dann, wenn mann alles zu 100% so ausfüllt und beibringt, wie es UK *illegalerweise* fordert.
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Antwort #7 - 28.09.2016 um 06:16:24
 
erne schrieb am 28.09.2016 um 00:11:48:
aber aus der Freizügigkeitsrichtlinie schon


Sorry, was soll dieser Hinweis?
Ein Staat fordert in einem Antrag gewisse Angaben, um ein Visum zu erhalten. Warum soll ich mit denen in Rahmen der Visumsvergabe darüber diskutieren, ob möglicherweise Angaben "illegal" sind?

Es geht doch in diesem Moment darum, ein Visum zu bekommen und nicht eine (abstrakte) Diskussion zu führen, welche Angaben im Visum illegal sind.

Ergebnis wäre möglicherweise gewesen, ich hätte allein nach England reisen dürfen ... und Frau wäre zu Hause geblieben ... Hauptsache ich hatte Recht -Smiley
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Saxonicus
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Antwort #8 - 28.09.2016 um 10:06:33
 
namaskaram schrieb am 27.09.2016 um 14:48:39:
Also hat er dann noch knapp 200 Euro bezahlt

Das Family Permit wird doch kostenfrei erteilt ?
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Aras
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Antwort #9 - 28.09.2016 um 11:18:23
 
hge2001 schrieb am 28.09.2016 um 06:16:24:
... Hauptsache ich hatte Recht

Hallo hge2001

Mir geht es auch nicht um Recht haben sondern um Recht bekommen. Wenn man die Briten durch alle Angaben befriedigt und die den Sichtvermerk problemlos erteilen, dann von mir aus. 

Aber wenn die Botschaft dir eine Ablehnung aufgrund deiner Angaben, die nicht gefordert werden dürfen, macht? bitter   Griesgrämig

Oder wenn Nachweise gefordert werden, die garnicht gefordert werden dürfen und garnicht geliefert werden können. Z.B. Krankenversicherung oder Einkommensnachweise . Bei meiner Oma ist das grad der Fall und das konnte ich eben faktisch nicht liefern. Oder welche Incoming-Versicherung(welche sowieso nach einer Wohnsitznahme erlischt) nimmt eine 76-jährige auf? Warum soll ich die Steuerbescheide meiner Oma vorlegen, wenn sie faktisch von meiner Mutter gepflegt wird bzw. seit 13 Jahren in der Wohnung meiner Mutter wohnt?
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Antwort #10 - 28.09.2016 um 12:05:42
 
Die knapp 200 Euro sind für die Express-Bearbeitung, damit es nicht drei Wochen (15 Werktage) dauert ehe mein Mann das kostenfreie Visum bekommt.

Der Antrag war für Ehepartner von EEA Bürgern. Und es gab fast an jeder Frage ein Sternchen, d.h. die sollen ausgefüllt werden.

Da Flüge und Hotel sowie Tickets schon gebucht sind, haben wir zähneknirschend alles ausgefüllt. Außerdem haben wir keine Zeit für eine Auseinandersetzung Griesgrämig.
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Antwort #11 - 13.10.2016 um 18:30:16
 
Hallo, hat das Ganze mit dem EEA-Visum denn noch rechtzeitig geklappt? Wir haben hier gerade ein ähnliches akutes Problem, in 2 Wochen soll es losgehen. Habe dank dem Forum hier den online-Antrag gefunden, ausgedruckt und ausgefüllt. Aber nun? Wo habt Ihr den Antrag abgegeben, Botschaft in München fühlt sich nicht zuständig.
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namaskaram
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Antwort #12 - 14.10.2016 um 11:34:36
 
Wir haben den Antrag in den Vereinten Arabischen Emiraten bei der zuständigen Agentur gestellt, da mein Mann dort wohnt. Aufgrund der Zahlung für die schnelle Bearbeitung hat es tatsächlich innerhalb der 5 Arbeitstage geklappt. Ich weiß leider nicht wohin ihr euch wenden müsst.

Ich habe das Visum noch nicht selbst gesehen aber es scheint einen Zusatz zu haben, auf dem steht, dass ich bei der ersten Einreise dabei sein muss.
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Ulli Hajre
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Antwort #13 - 14.10.2016 um 20:56:17
 
Danke für die Antwort. Ich wäre auch bereits die Expressgebühr zu zahlen, aber ich schaffe es nicht mal, einen Termin bei unserer Visastelle in München zu buchen, weil ich keine verdammte GWF-Nummer habe und auch nach stundenlangem Hüpfen von Seite zu Seite noch nicht gelesen, woher ich die bekomme. Das macht mich echt narrisch. Traurig
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Antwort #14 - 15.10.2016 um 00:08:31
 
Hallo,

die GFW-Nummer gibt es nach Komplettierung und Bezahlung der Visumgebühr bzw. der Servicegebühr (seit 01.09.2015).

Klick

Da per E-Mail danach übermittelt, sollte man sicherstellen, die korrekte E-Mail-Adresse angegeben zu haben und ggf. die Junk- / Spamfolder auf dem lokalen E-Mail-Client und auf dem Server des entsprechenden E-Mail-Providers zu checken.

Gruß
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