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Mit Studienbewerbervisum nach Rumänien und Bulgarien (Gelesen: 2.329 mal)
Jannick
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31.08.2016 um 16:12:38
 
Ich habe eine ähnliche Frage! Eine Person mit Studienbewerbervisum möchte gerne nach Rumänien und Bulgarien fahren.
Auf der Seite der rumänischen Botschaft heisst es: "Besitzer eines gültigen zwei- oder mehrfachen Schengen Visums oder Aufenthaltserlaubnis in den Schengen Staaten können ohne Visum nach Rumänien  reisen." Heisst zweifach, dass nach Ausreise aus dem Schengenraum man innerhalb des Visazeitraums wieder in den Schengenraum einreisen darf?
Wie sieht es denn generell mit Studienbewerbervisa aus, sind die multiple-entry in Bezug auf den Schengenraum?

Vielen Dank!!!  Smiley
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Jannick
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Antwort #1 - 31.08.2016 um 18:58:37
 
Sorry, meinte nicht Studienbewerbervisum, sondern natürlich Aufenthaltserlaubnis zum Studienerwerb  Zwinkernd
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Antwort #2 - 31.08.2016 um 19:13:10
 
Jannick schrieb am 31.08.2016 um 18:58:37:
Sorry, meinte nicht Studienbewerbervisum, sondern natürlich Aufenthaltserlaubnis zum Studienerwerb 

Hierbei handelt es sich um einen schengenwirksamen Titel, damit ist das Reisen innerhalb des Schengenraums problemlos möglich.
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Jannick
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Antwort #3 - 31.08.2016 um 19:19:04
 
Ja, aber Bulgarien und Rumänien sind nicht Schengenraum. Darf man also mit Aufentshaltserlaubnis zum Studienerwerb mehrfach in den Schengenraum ein- und ausreisen?
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Antwort #4 - 31.08.2016 um 20:17:34
 
Jannick schrieb am 31.08.2016 um 18:58:37:
sondern natürlich Aufenthaltserlaubnis zum Studienerwerb


das ist kein Visum und berechtigt zu unzähligen Einreisen in den Schengenraum

somit: ja, ist durch die Anforderung der Rumänen abgedeckt.

steht ja auch da
Jannick schrieb am 31.08.2016 um 16:12:38:
"Besitzer eines gültigen zwei- oder mehrfachen Schengen Visums oder Aufenthaltserlaubnis i

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Antwort #5 - 31.08.2016 um 20:33:54
 
Jannick schrieb am 31.08.2016 um 19:19:04:
Ja, aber Bulgarien und Rumänien sind nicht Schengenraum. 

Bulgarien hat mit Wirkung vom 31.01.2012 beschlossen, Inhabern von gültigen Schengen-Visa (Kategorien A und C) sowie gültigen nationalen Visa (Kategorie D) und Inhabern von Aufenthaltserlaubnissen der Schengen-Partner (d.h. Vollanwender des Schengener Besitzstandes), darunter Deutschlands, die visumfreie Einreise zu erlauben. Der jeweilige Aufenthalt dieser Personen in Bulgarien ist begrenzt durch die Gültigkeit der genannten Dokumente und der darin festgelegten Zahl von Aufenthaltstagen und Einreisen, darf jedoch die Dauer von 3 Monaten innerhalb einer 6-Monatsfrist nicht überschreiten.

Staatsbürger dritter Länder, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bzw. in den EU-Staaten haben, benötigen kein Visum zur Einreise nach Rumänien.
Besitzer eines gültigen zwei- oder mehrfachen Schengen Visums oder Aufenthaltserlaubnis in den Schengen Staaten können ohne Visum nach Rumänien  reisen.
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Jannick
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Antwort #6 - 31.08.2016 um 21:23:56
 
Super, danke! Das ist wirklich eine große Hilfe!  Smiley
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