Drittstaatler besitzt eine
AE nach §28 Abs. 1 Nr. 1 und lebt seit 2014 in Deutschland.
Diese
AE wurde für 3 Jahre ausgestellt und läuft in ca. 10 Monaten aus (also im Frühsommer 2017).
Im Nachgang ist der Plan, eine
NE zu beantragen.
1. Wann ist der beste Zeitpunkt für die Einreichung des Antrags für eine
NE?
Drittstaatler besitzt das Deutsch
B1 Zertifikat (auch bestandener Integrationstest).
Einkommen vom Drittstaatler + Einkommen vom Ehepartner sollten ausreichend sein. Beim Thema Rentenansprüche ist das nicht so klar. Um das Thema
LU soll es hier aber weniger gehen.
2. Ist es ggf. sinnvoll, neben dem Antrag auf die
NE, auch hilfsweise einen Antrag auf eine
AE zu stellen, falls die
NE wg. einkommensrelevanter Umstände nicht erteilt werden darf?
Im Sommer 2017 möchte der Drittstaatler natürlich weiterhin die Möglichkeit haben, ins Ausland zu verreisen. Ohne erteilte AE/NE ist das natürlich nicht möglich.
Der Zeitraum zwischen Ablaufen der
AE und der Erteilung einer neuen AE/NE sollte idealerweise kurz und kalkulierbar sein. Das ist der Hauptgrund für die Fragen hier.
Außerdem steht der Drittstaalter in Lohn und Brot. Ein temporärer Verlust der Arbeitserlaubnis wäre auch nicht gut.
Ebenfalls müssen Termine bei der
ABH lange im voraus gebucht, d.h. um das richtige Timing müsste man sich jetzt schon idealerweise kümmern.
Zwischen der damaligen Einreise nach Deutschland mit einem Nationalen Visum und der Erteilung der
AE (für 3 Jahre) liegen knapp 1,5 Monate.
3. Ist es richtig, dass die 3 Jahre (Voraussetzung für NE) ab Einreise und nicht ab Erteilung der
AE zählen?
4. Ist eine Antragsstellung für eine
NE (vor Ort Termin bei der ABH) bereits vor Ablauf der 3 Jahre möglich? Die Erteilung würde dann eben erst ab Ablauf der 3 Jahre erfolgen?
5. Falls JA zu 4. -> Wieviele Wochen vor Ablauf der 3 Jahre sollte der Termin bei der
ABH zur Antragsstellung stattfinden?