Sc schrieb am 29.08.2016 um 16:39:16:Ändert sich dann evtl. die "Motivation" für die Staatsanwaltschaft?
Das kann sein. Hängt auch vom Staatsanwalt ab und eben davon, wie gut dokumentiert (und damit ohne Aufwand abzuarbeiten) der Sachverhalt ist.
Grundsätzlich ist aber die Staatsanwaltschaft bei einfachen Körperverletzungsdelikten, noch dazu im familiären Bereich in Form von Bruder/Bruder, eher weniger motiviert.
Letztendlich hat auch eine Staatsanwaltschaft kein Interesse daran, ein Innenverhältnis einer Familie ohne Not zu verschlechtern, indem man auf strafrechtliche Aufarbeitung eines solchen Sachverhalts besteht, gerade auch, wenn niemand daran Interesse hat.
Zitat:Oder anders gefragt: muss die Polizei für jeden Einsatz der Art die Staatsanwaltschaft informieren ...
Ja. Eine Straftat liegt vor, die Polizei ist gesetzlich verpflichtet, den Sachverhalt zu ermitteln.
Das Ergebnis dieser Ermittlung wird in Form einer Strafanzeige der Staatsanwaltschaft vorgelegt.
So sollte es sein.
Es hängt auch davon ab, wie der Einsatzbericht des Schutzmannes geschrieben ist. Wenn der schon impliziert, dass niemand Interesse hat, der Geschädigte auf den obligatorischen "Privatklageweg verwiesen" wurde, etc., dann macht sich ein Staatsanwalt hier keine Arbeit...
Zitat:Oder muss evtl. das Krankenhaus die Klage anfechten??
Das Krankenhaus hat damit nichts zu tun, außer dass der ärztliche Bericht als Teil des Sachverhalts in der Akte ist und der beobachtende Arzt ggf. als Zeuge gilt.
Auf die Art der Ermittlung, ob und wie, kann das Krankenhaus keinen Einfluss nehmen.
Fazit: Du (ach nein, der fiktive Bruder B...
) hat noch eine gewisse Zeit der Unsicherheit, bis klar ist, was passiert.
Gruß