Das heißt, die Mutter stimmt per Brief zu.
Dann nimmt die Botschaft den Visumantrag an, überlegt, entscheidet, gibt das Visum.
Dann überlegt sich die Mutter das anders, ruft an und sagt, sie ist nun doch nicht einverstanden. Was soll die Botschaft machen? Die Ausreise verhindern?
Also, ich bleibe bei meiner Antwort oben. Deine Idee kann nicht funktionieren. Der Antragsteller wird mit der Botschaft klären, welche Verfahren (Familiengericht?) ortsüblich sind, um die Ausreise des Kindes legal zu machen.
Infos auf Deutsch bekommst Du in Nepal gerade nicht:
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,
die deutschsprachige Fassung der Merkblätter wird derzeit überarbeitet.
Bitte informieren Sie sich auf der englischsprachigen Seite. Dort finden Sie die entsprechenden Merkblätter in englischer Sprachfassung.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Visa Team Botschaft Kathmandu