Sarah80 schrieb am 27.08.2016 um 07:15:46:welche Möglichkeiten bestehen für ihn da einen
AT zu erlangen.
Er muss die Vaterschaft anerkennen. Am einfachsten wäre es, wenn sie anschließend die Vaterschaft bestätigt. Noch einfacher wäre es für ihn, wenn sie das Sorgerecht teilt – das muss sie aber nicht.
Zitat:Muss eine häusliche Gemeinschaft bestehen?
Nein, aber er muss den Umgang oder die Sorge tatsächlich ausüben. Es gibt da keine klaren Regel, ob z.B. ein Wochenende im Monat reicht oder ob es wöchentlich sein sollte.
Zitat:Ist lediglich ein Umgang mit dem Kind ausreichend?
Für jemanden, der mit Aufenthaltserlaubnis hier lebt: ja.
Für jemanden, der in Nigeria ist und ein Visum beantragt: nein.
Es kommt also darauf an, ob er in Absprache mit der Ausländerbehörde seinen Aufenthalt hier legalisieren kann. Dafür wäre entscheidend, ob z.B. das Jugendamt in einer zeitweisen Trennung vom Kind (Nachholen des Visumverfahrens) ein Problem
für das Kind sieht. Hier steht eben das Recht des Kindes auf den Vater (das Kind ist ja die/der Deutsche) im Vordergrund.
Zitat:Wie wird das geprüft?
Das ist in jedem Einzelfall anders. Wenn er erzählt, wie er sich um das Kind kümmert, und die Frau keine dem widersprechenden Proteste an die
ABH schickt, könnte es sein, dass seine Schilderung jeweils zur Verlängerung eines Aufenthaltstitels ausreicht. Wenn beide sich streiten, wird es seine Aufgabe sein, nachzuweisen wie er sich kümmert.
Zitat:Sind da Nachweise für Unterhaltszahlungen vorzulegen?
Falls er Unterhalt zahlt, sollte er es gegenüber der Ausländerbehörde nachweise, ist dann ein Argument. "Nur" Unterhaltszahlungen reichen nicht, er könnte ja auch von Nigeria aus Geld überweisen.
Zitat:Wie ist das bei Neugeborenen?
Der Umgang muss immer mit dem Lebensalter übereinstimmen. Also kann der Umgang wahlweise im Wechseln von Windeln oder in Hilfe bei den Hausaufgaben bestehen.
Zitat:Hat der vater automatisch ein Bleiberecht?
Nein, die reine Vaterschaft hat überhaupt keine Folgen, wenn er sich z.B. überhaupt nicht um das Kind kümmert und es nie sieht. Dann ist ein Aufenthalt in Deutschland ja nicht nötig. Auch wenn er jedes Jahr zum Geburtstag eine Karte schickt, könnte er das von München oder Lagos aus tun.