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Rückkehr nach Deutschland (Gelesen: 1.089 mal)
Partyhuhn
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i4a rocks!


Beiträge: 6
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Rückkehr nach Deutschland
25.08.2016 um 13:01:26
 
Hallo zusammen,
ich hoffe das ich hier nochmals etwas Hilfe bekomme!

Ich bin Deutsche und wohne in Frankreich seit Ende Dez. 2015 ist mein ägyp. Mann bei mir in Frankreich.
Mittlerweile hat er eine Carte de Sejour mit dem Zusatz Directive 2004/38/CE also er darf  begrenzt in der EU reisen die 5 Jahre gültig ist!

Leider ist meine familiäre Situation in Deutschland etwas komplizierter geworden und ich würde gerne wieder nach Deutschland  zurück -aber- natürlich mit meinem Mann  Smiley

Weiß jemand welche Papiere wir benötigen und wie wir vorgehen müssen? Augenrollen

Vielen Dank im Voraus
Sonnige Grüße  Zwinkernd
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reinhard
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Beiträge: 15.169

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 25.08.2016 um 13:10:58
 
Ihr zieht einfach nach Deutschland um. Dein Mann braucht keine Aufenthaltserlaubnis, er darf einfach hier leben.

Falls er es sich (z.B. für Kontrollen, Arbeitgeber etc.) einfacher machen will, holt er sich beim Einwohnermeldeamt auch die Karte ab. Das ist ungefähr die gleiche Karte wie in Frankreich, weil wir ja innerhalb der Union sind und bleiben.

Papiere: Pass, Heiratsurkunde, französische Karte. Für die Anmeldung noch die Bestätigung des Wohnungsgebers.
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Partyhuhn
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i4a rocks!


Beiträge: 6
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 25.08.2016 um 13:56:29
 
Ok das hört sich ja wirklich einfach an...! Smiley

Und kann er dann gleich anfangen zu arbeiten? Im Moment hat er eine Grenzgängerkarte und darf dadurch bei einer Firma in Deutschland arbeiten!

Danke  Durchgedreht
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trixie
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Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückkehr nach Deutschland
Antwort #3 - 25.08.2016 um 21:15:11
 
Partyhuhn schrieb am 25.08.2016 um 13:56:29:
Und kann er dann gleich anfangen zu arbeiten? Im Moment hat er eine Grenzgängerkarte und darf dadurch bei einer Firma in Deutschland arbeiten!


Ja, er darf sofort arbeiten.
Wenn er bei der gleichen beschäftigt ist, ändert sich für ihn nichts.
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