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Reise ins nicht-EU Ausland (Gelesen: 950 mal)
mimishi
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i4a rocks!


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24.08.2016 um 15:29:43
 
Hallo ihr Lieben

mein Mann ist im Juni im Rahmen der FZF aus Ghana nach Deutschland gekommen. Wir haben direkt eine AE für drei Jahre für ihn bekommen, worüber wir sehr glücklich sind.

Jetzt muss mein Mann für drei bis vier Wochen zurück nach Ghana, da wir dort Land gekauft haben und nun etwas Papierkram vor Ort erledigt werden muss. Ist das ein Problem?? Müssen wir das bei der ABH anmelden, wenn wir bzw er ins nicht-europäische Ausland reist? Gehört habe ich, dass er max. 6 Monate am Stück im Ausland sein dürfte, erst danach gäbe es Probleme mit der AE. Ich bin mir aber unsicher und will keine unnötigen Probleme heraufbeschwören. Er wird definitiv nicht länger als drei oder vier Wochen bleiben, je nachdem wie schnell die Ämter in Ghana arbeiten  Zwinkernd

Ich danke euch für eure Hilfe!! 
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 24.08.2016 um 15:49:01
 
Du hast alles selber schon richtig erklärt. Solange er innerhalb von 6 Monate zurückkommt ist seine Reise völlig in Ordnung.
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 24.08.2016 um 17:03:18
 
Ist dein Mann zum Integrationskurs verpflichtet?
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mimishi
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 24.08.2016 um 17:41:42
 
Ja, er muss zum Integrationskurs. Wir waren bei der VHS zwecks Sprachtest und die nette Dame sagte, der nächsten Deutschkurs, der in Frage käme, beginnt erst nächstes Jahr. Daher würde es ja ganz gut passen, wenn er jetzt reist und dann nächstes Jahr den Deutschkurs startet!
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