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Georgien entlässt nicht aus Staatsangehörigkeit. Was tun? (Gelesen: 6.220 mal)
NoMissPerfect
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24.08.2016 um 07:25:06
 
Hallöchen,

ist es einem von euch bekannt, dass Georgien Schwierigkeiten bei der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit macht?

Folgender Fall: 22 jähriger Georgier hat die Einbürgerung beantragt. In Deutschland aufgewachsen, Schulabschluss etc.. Die Einbürgerungszusicherung hat er bereits. Allerdings weigern sich die georgischen Behörden ihn zu entlassen.

Er hat es in Georgien selbst sowie beim Konsulat versucht. Keine Chance, er wird abgewimmelt.

Ich habe keine Idee woran es liegen könnte?! Hattet Ihr so etwas schon mal?

VG, die NoMiss
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Antwort #1 - 24.08.2016 um 08:37:40
 
Antrag schriftlich an das gregorische Konsulat per Einschreiben und dann auf antwort warten. Nicht per Telefon und mündlich abwimmeln lassen.

Falls die Antwort dann noch negativ ist mit der Antwort zur EBH gehen eventuell kann man Ihn dann unter hinnehmen von Mehrstaatigkeit einbürgern.
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dim4ik
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Antwort #2 - 24.08.2016 um 10:19:01
 
NoMissPerfect schrieb am 24.08.2016 um 07:25:06:
22 jähriger Georgier hat die Einbürgerung beantragt.

Hat er das schriftlich gemacht?

NoMissPerfect schrieb am 24.08.2016 um 07:25:06:
Allerdings weigern sich die georgischen Behörden ihn zu entlassen. 

Haben die Behörden ihm diese Entscheidung schriftlich gegeben?
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Antwort #3 - 24.08.2016 um 14:38:00
 
dim4ik schrieb am 24.08.2016 um 10:19:01:
Hat er das schriftlich gemacht?



NoMissPerfect schrieb am 24.08.2016 um 07:25:06:
22 jähriger Georgier hat die Einbürgerung beantragt ...... Die Einbürgerungszusicherung hat er bereits. 

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reinhard
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Antwort #4 - 24.08.2016 um 14:43:50
 
NoMissPerfect schrieb am 24.08.2016 um 07:25:06:
ist es einem von euch bekannt, dass Georgien Schwierigkeiten bei der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit macht?


Die beste Übersicht hat die Einbürgerungsbehörde. Die verlangt ja von allen Einbürgerungswilligen die Ausbürgerung und kennt auch die Zeiten, wann diese mit einer Erfolgsmeldung oder eines Misserfolgsmeldung wiederkamen.

Zitat:
Allerdings weigern sich die georgischen Behörden ihn zu entlassen. Er hat es in Georgien selbst sowie beim Konsulat versucht.


Dann muss er seine Versuche und die Antworten dokumentieren und der Einbürgerungsbehörde vorlegen. Oft werden dort zwei Jahre nachgewiesener Bemühungen gefordert.

Die Einbürgerungsbehörden halten auch Vollmachten bereit: Er unterschreibt dann, und mit der Vollmacht fragt die Einbürgerungsbehörde selbst dann bei der Botschaft nach.
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dim4ik
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Antwort #5 - 24.08.2016 um 14:47:44
 
Zitat:
dim4ik schrieb am Heute um 10:19:01:
Hat er das schriftlich gemacht?

NoMissPerfect schrieb am Heute um 07:25:06:
22 jähriger Georgier hat die Einbürgerung beantragt ...... Die Einbürgerungszusicherung hat er bereits.  

Ich meinte, ob er die Ausbürgerung aus der georgischen StA schriftlich beantragt hat...
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NoMissPerfect
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Antwort #6 - 25.08.2016 um 10:56:20
 
Ja, er hat alles schriftlich beantragt und auch die NICHT Ausbürgerung schriftlich vorliegen.

Wird nächste Woche mit der EBH geklärt.

Danke nochmal für eure Hilfe! Smiley
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Antwort #7 - 25.08.2016 um 11:02:15
 
Mit welcher Begründung wird denn nicht ausgebürgert? Würde mich mal interessieren.
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Antwort #8 - 25.08.2016 um 15:30:45
 
Georgien entlässt in der Regel nicht, wenn der Militärdienst nicht abgeleistet wurde. Das wird hier wohl bei einem in D aufgewachsenen Antragsteller der Fall sein. Damit käme als nächstes die Frage, Militärdienst zumutbar ja/nein.
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Antwort #9 - 25.08.2016 um 16:17:54
 
Hallo,
also das ist ja normalerweise kein Problem. Ich, selbst Ex-Georgier, wurde anstandslos aus der georgischen Staatsbürgerschaft entlasssen.
Meine Gattin, z.B., hatte Mitte März die Einbürgerung in Deutschland beantragt und nach knapp 6 Wochen die Einbürgerungsurkunde erhalten.
Im Dezember war sie im Ministry of Justice in Tiflis und beantragte ihre sog. Ausbürgerung. Nach ca. einer Woche hatte sie das Schreiben in ihrer Hand.
Verstehe das Problem nicht. Okay, möglicherweise Grund-Militärdienst.
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Antwort #10 - 29.08.2016 um 14:29:03
 
Ja der Militärdienst ist das Manko. In D aufgewachsen, Schulabschluss und so gar keine Affinität zu Georgien.

Wird ja Mittwoch bei der EBH geklärt...  Schockiert/Erstaunt
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Aras
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Antwort #11 - 02.09.2016 um 08:52:07
 
Wehrdienst ist eine staatsbürgerlichen Pflicht. Diese musst du erfüllen um  ausgebürgert bzw. eingebürgert werden zu können. Da wird auch die Einbürgerungsbehörde nix machen können, sofern du nicht Asylberechtigter bzw. Konventionsflüchtling bist. Das man sich nicht mit dem Heimatstaat identifiziert oder nicht die Sprache beherrscht sind keine validen Gründe um sich vor der Wehrpflicht drücken zu können. In den meisten Staaten wirkt der Wehrdienst integrativ.

Spätestens bei der Passverlängerung bei der Armenischen Botschaft wird dir die Neuerteilung des Passes verweigert. Dann kriegst du einen Passersatz bei der Ausländerbehörde nur, wenn du Rückstellungsgründe bei der analogen Anwendung des deutschen Wehrgesetzes geltend machen kannst.

Die Einbürgerungsbehörde wird erst ab einem Alter von 40 Jahren die Möglichkeit eröffnet dich unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit einzubürgern. Und dann muss der Grund sein, dass du deinen Wehrdienst aufgrund eben jeder Rückstellungsgründe nicht antreten konntest.

Die deutsche Staatsbürgerschaft kannte auch nur die Wehrpflicht als einzige Verpflichtung zum Staat. Wenn die Wehrpflicht nicht ausgesetzt wäre, dann müsstest du bei entsprechendem Alter auch eingezogen oder Ersatzdienst leisten. Würdest du dann auch dich rausdiskutieren wollen?

Ist halt Pech, dass man sich nicht vom armenischen Wehrdienst freikaufen kann.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #12 - 02.09.2016 um 09:38:27
 
Aras schrieb am 02.09.2016 um 08:52:07:
oder Ersatzdienst leisten. Würdest du dann auch dich rausdiskutieren wollen?



Das ist doch genau der Punkt. Was passiert mit der Einbürgerung, wenn es gar keine Möglichkeit gibt, einen Ersatzdienst leisten zu können? Es kann doch nicht sein, dass der deutsche Staat einen dazu in den "Kriegsdienst zwingt". Gab es da schon mal Gerichtsurteile, dass man für die Einbürgerung den Wehrdienst UNBEDINGT im Heimatland ableisten musste?
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Antwort #13 - 02.09.2016 um 11:10:13
 
Aras schrieb am 02.09.2016 um 08:52:07:
Spätestens bei der Passverlängerung bei der Armenischen Botschaft

Es handelt sich hier ja aber nicht um einen Armenier, sondern um einen Georgier, wobei rein sachlich dürfte es keinen Uterschied machen.
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Antwort #14 - 02.09.2016 um 12:18:20
 
Ja stimmt. Ich hab vorhins mit einem Armenier geschrieben,  da hab ich wohl im Kopf nicht umgeschaltet.

http://www.connection-ev.org/article-530
Zitat:
Seit dem Jahre 2002 ist es möglich, sich vom Militärdienst für eine Summe von 2.000 georgische Lari (GEL) freizukaufen, was etwa 700 e entspricht.


Also Freikauf für 700 € ist doch wirklich ein Schnäppchen. 

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Schau doch mal das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz an. Unabhängig davon, dass man durch den Antragserwerb einer fremden Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit verliert, muss vor der Antragsgemäßen Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit das Verteidigungsministerium gefragt werden ob es Bedenken gegen die Entlassung des Wehrpflichtigen gibt. § 22 Nr. 2 StaG.

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