Erst einmal möchte ich mich für die späte Antwort entschuldigen – ich habe ein paar sehr stressige Tage hinter mir.
T.P.2013 schrieb am 25.08.2016 um 01:38:18:Aber in einem Fall, in dem von allen Seiten der Umverteilung zugestimmt wurde, gibt es, sogar abgesehen vom Vertrauensschutz bzgl. bestehender Gesetze und bzgl. abgeschlossener, rechtmäßiger Verwaltungshandlungen, auch keinerlei Notwendigkeit, dieses Fass wieder aufzumachen (und schon überhaupt nicht vom "abgebenden" Land...).
Das macht auf jeden Fall total Sinn, was du sagst! Danke!
@cari2016:Ich habe deinen obigen Beitrag mit großem Interesse gelesen. Es ist gut, mal direkt ein Statement von einer zuständigen Behörde zu haben – auch wenn mir bewusst ist, dass das sicherlich überall unterschiedlich gehandhabt wird.
Unser Jobcenter hier scheint momentan auch noch von der rückwirkenden Gültigkeit der Wohnsitzauflage abzusehen (siehe der Fall meiner lieben Freundin), ähnlich wie die von dir zitierte
ABH. Nun hängt es davon ab, wie das zuständige Jobcenter am gewünschten Wohnort meiner Freundin entscheiden wird. Bis dahin heißt es abwarten und Tee trinken.
Falls aber irgendjemand schon direkte Erfahrungen in Bezug auf meine Frage im Eingangspost hat, freue ich mich natürlich trotzdem über weitere Antworten und danke euch allen ganz herzlich!