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Familiennachzug, Deutsche Staatsangehörigkeit und Heirat anerkennen lassen (Gelesen: 7.193 mal)
Haroon
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Antwort #15 - 26.08.2016 um 15:18:47
 
Hallo,

also ich habe mich inzwischen mit dem Auswärtigenamt in Verbindung gesetzt und die sagen mir, es ist möglich, dass ich meine Ehefrau mit einem Schengen Visum nach Deutschland hole.

Die haben mich jedoch auf mein Lokales Ausländeramt verwiesen im Bezug auf die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung. Ich bin dann los zum Ausländeramt und habe da eine Nummer gezogen ( Gut das ich Urlaub genommen hatte ).
Das Ausländeramt hat mir dann auch noch einmal bestätigt, das ich meine Frau mit Schengen Visum nach Deutschland holen kann. Jedoch haben die mir erzählt, dass die Aufenthaltskarte nur erteilt wird, wenn ich für den Lebensunterhalt aufkommen kann bzw. ich nicht in die Sozialhilfe komme. Ich werde mit großer Wahrscheinichkeit in die Sozialhilfe kommen, mit meinem Azubi Gehalt.

Darauf hin habe ich nach den Richtlinien gefragt, wo diese Regelungen festgehalten wurde, damit ich mich selbst auch informieren kann. Er konnte mich jedoch auf nichts konkretes verweisen lediglich "Das ist im Freizügigkeitsgesetz so geschrieben". Als ich Ihm gesagt habe ich hätte bitte gerne genaue Aussagen, da ich nicht möchte, das meine Frau wieder zurück muss, wenn die hier ankommt hat Er mir nur gesagt "Hol die hier hin, wir finden schon eine Lösung."

Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll. Ich möchte schon das meine Frau sobald wie möglich nach Deutschland kommen kann, damit wir unser Leben hier aufbauen können. Ich möchte jedoch nicht das Risiko eingehen, dass Sie wieder zurück geschickt wird.

Hat jemand Informationen welche mir Helfen könnten bzw. gibt es einen Katalog, wie den Visakatalog wo ich mich durch arbeiten kann.

Vielen Dank für Eure Hilfe.


Grüße
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reinhard
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Antwort #16 - 26.08.2016 um 15:54:16
 
Jetzt ist doch alles klar: Erst herholen, dann eine Lösung finden. Mach Dir jetzt nicht selbst Probleme, wenn die Behörden keine sehen.
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okatomy
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i4a rocks!


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Antwort #17 - 26.08.2016 um 16:01:54
 
Die ABH könnte den Verlust der Freizügigkeit feststellen wenn du durch den Zuzug deiner Familienangehörigen in erheblichem Umfang deutsche Sozialleistungen in Anspruch nimmst.

Was jetzt genau erheblich ist, ist nicht definiert. Es ist eine Ermessensentscheidung deiner ABH.

z.b. dort kannst du mal lesen:

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Themen/Migration/Freizuegigkeit/Freizu...
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mgb
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Antwort #18 - 26.08.2016 um 16:33:31
 
Wenn der Fragesteller plant die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, dann muss er zwangsläufig länger wie 5 Jahre seine Freizügigkeit in Deutschland ausgeübt haben. Dann hat er ein Daueraufenthaltsrecht erreicht und muss gar nichts mehr erfüllen.
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Haroon
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Antwort #19 - 26.08.2016 um 18:19:53
 
mgb schrieb am 26.08.2016 um 16:33:31:
Wenn der Fragesteller plant die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, dann muss er zwangsläufig länger wie 5 Jahre seine Freizügigkeit in Deutschland ausgeübt haben. Dann hat er ein Daueraufenthaltsrecht erreicht und muss gar nichts mehr erfüllen.


Ich lebe seid über 20 Jahren in Deutschland, bin hier auch zur Schule gegangen.
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grisu1000
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Antwort #20 - 27.08.2016 um 02:12:21
 
okatomy schrieb am 26.08.2016 um 16:01:54:
Was jetzt genau erheblich ist, ist nicht definiert. Es ist eine Ermessensentscheidung deiner ABH.


Nein, als AZUBI wärst du sogenannter Aufstocker, damit unterliegst voll der EU-Freizügigkeit, das gilt auch für deine Frau. Da ist das Ermessen sehr gering.
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Haroon
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Antwort #21 - 29.08.2016 um 10:42:10
 
grisu1000 schrieb am 27.08.2016 um 02:12:21:
Nein, als AZUBI wärst du sogenannter Aufstocker, damit unterliegst voll der EU-Freizügigkeit, das gilt auch für deine Frau. Da ist das Ermessen sehr gering.


Damit ich das richtig verstehe, bist du der Meinung ich kann meine Frau ohne Bedenken nach Deutschland holen, auch wenn ich durch Ihre Ankunft Hartz IV oder Sozialhilfe für die Restliche Dauer meiner Ausbildung beantragen müsste?

Grüße
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trixie
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Antwort #22 - 29.08.2016 um 14:28:07
 
Das hast du richtig verstanden.
Du bekommst evtl. dann noch BAB und der Rest wird mit Hartz IV aufgestockt. Sozialhilfe kommt in eurem Fall nicht zum Tragen.
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