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Ausländerbehörde verlangt Sicherung des Lebensunterhalts bei Nachzug zu deutschem Kind - Was tun? (Gelesen: 6.568 mal)
trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 25.08.2016 um 20:49:23
 
grisu1000 schrieb am 24.08.2016 um 04:54:23:
Eine ABH kann zustehende gesetzlich Leistungen nicht einschränken, auch nicht aufgrund freiwilliger Erklärung.

Da die ABH nicht Träger von gesetzlichen Leistungen ist, können Sozialleistungen von der ABH auch nicht eingeschränkt werden.

Dass eine "freiwillige" VE erst einmal auch seine Gültigitkeit hat, haben wir hier im Forum schon öfters diskutiert.
Hier dürfte aber der Dreizeiler der Mutter an den rechtlich formellen Voraussetzungen einer Bürgschaft fehlen.
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