ossiach schrieb am 22.08.2016 um 08:45:16:Nun ist es ja nun aber so das die Einreichung der Dokumente die sowohl Lebensunterhalt und auch Wohnraum sicher stellen verlangt werden für die Bearbeitung des Visums. Offensichtlich ist es ja nun so das die
ABH das Visum ohne diese Belege nicht weiter bearbeitet. Also würde der fehlende Nachweis zum Lebensunterhalt und Wohnraum direkt zur Ablehnung des Visums führen.
Du hast doch die Kommunikation mit der
ABH, hier ggf. über Deine Mutter, noch nicht geführt.
Also ist das doch reine Spekulation und keinesfalls offensichtlich, dass der Antrag nicht weiterbearbeitet, abgelehnt oder auch nur die Forderungen aufrecht erhalten bleiben.
Zitat:Dieses falsche Verhalten der SB hat Mehraufwand zur Folge, verzögert das Visumsverfahren etc. Es entsteht also ein direkter Schaden nur weil die zuständige
ABH das Gesetz nicht zu kennen scheint.
Wenn Du dieser Meinung bist, solltest Du Dir den "direkten Schaden", nachvollziehbar begründet für normale Menschen wie Richter, im Rahmen eines Zivilprozesses in Form eines Schadenersatzes ersetzen lassen.
Vielleicht solltest Du aber auch das Ganze etwas sachlicher und weniger emotional betrachten und erst einmal eine Klärung herbeiführen, ob und inwieweit tatsächlich welche Forderungen bestehen (bleiben), wie hier schon empfohlen.
Wäre das normale, sozialadäquate Verhalten und auch offensichtlich dem eigenen Nervenkostüm dienlich.